N’Abend,
irgendwie finde ich nirgends eine Ausführung folgenden Szenarios:
Ehepartner/-in A verdient über der Beitragsbemessungsgrenze und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Ehepartner/-in B studiert und ist über Ehepartner/-in A familienversichert.
Nun will Eheparter/-in A Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Der oft beschriebene Trick, in Familienversicherung bei Partner/-in B zu wechseln klappt hier ja nicht, weil B mangels Einkommen nicht regulär pflichtversichert sein kann. Sind nun Beitragszahlungen während der Elternzeit fällig? Wie hoch sind diese oder wer legt deren Höhe fest?
Überfragte Grüße
Marius