Krankenversicherungslaufzeit für Studenten nach dem Studiengangwechsel

Ein Student kommt aus irgendwelchen Gründen nicht im Studium voran. Nach einigen Semestern unzufrieden mit seinem gewählten Studiengang wechselt er in einen anderen Studiengang und studiert in diesem weiter.

Zum 14. Semester (gesamt) bekommt er von seiner Krankenkasse ein Schreiben sich selbst zu versichern ohne den bis dahin eingeräumten Studententarif. Laut dem Schreiben gelten die Fachsemester und der Student ist noch nicht 30 Jahre alt, was ein weiteres Kriterium wäre.

Kann er nun wiedersprechen weil der Studiengangwechsel die Fachsemesterrechnung zurück auf den Anfang gestellt hat und er nun die 14 Semester mit dem zweiten Studiengang noch nicht erreicht hat  oder fällt er aus dem Studententarif raus?

Es gab einmal einen Studenten, der begrüßte die Community, bevor er diese etwas fragte. Ich möchte sogar einen Schritt weiter gehen: tatsächlich bedankte er sich auch noch, für die Mühe und Zeit der Angesprochenen. Das war ein toller Student!

antwort auf frage: kann er nicht, weil alles betrachtet wird

Es ist mein erster Eintrag hier und da ich noch nicht wusste wie es formuliert werden muss (kenne es von anderen Plattformen wieder anders) habe ich mich an die Angaben oberhalb des Fensters gehalten. Man mag mir nun vorwerfen das ich zu voreilig vorging und mich nicht weit genug informierte. Den Schuh ziehe ich mir gerne auch an.

Allerdings hatte und habe ich selbstverständlich vor mich für Antworten zu bedanken und freue mich auch ohne es in der Frage erwähnt zu haben über jeden der sich die Mühe macht dieses Thema seine Aufmerksamkeit zu widmen.

Das ich niemanden direkt angesprochen habe sondern dachte hier soll neutral eine Frage eingereicht werden, sollte in keiner Form eine unhöfliche Geste sein.

PS: Laut Regelmentierung werden nur die Semester eines Studiengangs angerechnet

"14 Fachsemester:

  • nur die Fachsemester eines Studiengangs werden angerechnet
  • Urlaubssemester werden nicht berücksichtigt

    "

Es liegen in dem Fall aber zwei Studiengänge vor. Daher ist die Frage wie es nun genau berechnet
wird. Trotzdem noch ein Dank für die Antwort.

Hallo,

er geht nicht zurück auf Los, sondern zahlt ab jetzt den Mindestbeitrag für freiwilig Versicherte (ca. 155 EUR). Wenn er nachhakt, bekommt er vielleicht noch 1 Semester den sog. Examensbeitrag.

Eine Chance hätte er nur, wenn er gravierende Gründe wie Krankheit oder Pflege der Eltern für die Verzögerung nennen kann.

Viel Glück

Barmer

Lieber Kaikuro,
das hatte ich nicht berücksichtigt und entschuldige ich mich für die überschnelle Reaktion.
Ich hoffe, dass dir andere Experten besser antworten können.
Der Nutzer „Barmer“ (vielleicht ja die Barmer Krankenkasse?) hat ja einen interessanten Beitrag gepostet :smile:
Viel Erfolg, auch für das weitere Studium!
Michael