Krankenversicherungspflicht Nachzahlung

Hallo,

das kommt meist stark auf den Status hier in Deutschland an. Wenn Du eine gesetzliche Krankenversicherung anstrebst, dann ist es von Vorteil, wenn Du Student oder Arbeitssuchend/Arbeitslos bist. Da gelten uneingeschränkte Versicherungspflichten und zwar seitens der Versicherung! Ein Versicherungsvertrag wird meist ab Antragstellung geschlossen und ist einkommensabhängig. Studenten unter 30 zahlen um die 65,-€, für Arbeitslose/-suchende zahlt das Amt ansonsten sind es 14,9% des Verdienstes. In jedem Fall ab Antragstellung und nicht rückwirkend bzw. ab Statusänderung, wie z.B. Aufnahme eines Studiums oder Beschäftigungsverhältnisses. Bei solchen Ereignissen ist es auch einfacher möglich die Versicherung zu wechseln. Noch ein Hinweis: solltest Du in Zukunft aus irgend einem anderen Grund in Verzug mit den Beiträgen oder Nachzahlungen bei gesetzlichen Versicherungen kommen, dann hilft es gar nichts, wenn Du akut nicht zahlen kannst. Die Versicherungen erteilen aus „Kulanz“ Teilzahlungsfunktion und würden zur Not sogar bei Dir Pfänden, es sei denn Du wärst offiziell zahlungsunfähig!!
Sorry für die diffusen Infos, aber wie gesagt es kommt meist auf den Status an und außerdem ist es immer günstiger und sicherer sich über die Familienversicherung versichern zu lassen (Eltern oder Ehepartner) bis man selbst ein Beschäftigungsverhältnis anfängt.
Viel Erfolg!

Vita

Ich wollte mich hier in Deutschland eigentlich nächstes Jahr erst selbstständig machen und solange halt eine freiwillige Versicherung bezahlen. Wenn mich jetzt so keine Gesetzliche nehmen sollte könnte ich mich also arbeitlos melden und würde automatisch in eine Gesetzliche kommen? Auch wenn ich mich eine Woche später als nicht mehr Arbeitssuchend melde?

Wie warst du VOR deiner Auswanderung versichert? Privat oder gesetzlich?

Gesetzlich aber das ist ewig her, war in den 90ern

Hallo,

es besteht grundsätzlich Versicherungs- und Beitragspflicht. Evtl. fällige Beiträge werden nacherhoben, da ansonsten ja jeder einfach warten würde bis er mal richtig krank wäre.

Sollten die Beiträge nicht bezahlt werden geht das ganze ins Mahnverfahren inkl. Gerichtsvollzieher.

Sollten die Beiträge nicht gezahlt und auch nicht eingetrieben werden können, hat der Versicherte jedoch Anspruch auf Behandlung von akuten Erkrankungen.

Gruß
Tom

Also, dann musst du dich wieder gesetzlich freiwillig versichern und zwar bei der Kasse, bei der du zuletzt versichert warst ( falls diese nicht mehr existiert bei deren Nachfolgekasse ).

Klar wird die Kasse für die Zeit der Nichtversicherung Beiträge nacherheben, und zwar ab dem Zeitpunkt, wo du deinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegst. Ggf. kannst du dann Ratenzahlung aushandeln.

Wenn du nicht zahlst, dann wird vollstreckt. Falls nichts zu holen ist, werden die Leistungen eingefroren bzw. du kannst nur noch Notfallbehandlungen auf Kassenkosten erhalten.

Ich empfehle dir dringend, um genau das og. Szenario und den ganzen Frust zu vermeiden, dich mit dieser Kasse in Verbindung zu setzen und das Ganze zu klären.

Entschuldigung für die späte Antwort, leider kann ich aber nicht helfen, da ich aus dem Bereich Krankenversicherung und nicht Sozialversicherung komme.
Sorry.

Gruß
Jeanny P.