Krankenversicherungspflicht Nachzahlung

Da wir ja in Deutschland Krankenversicherungspflicht haben würde ich mal gerne wissen wie eine Krankenkasse damit umgeht wenn ein paar Monate Nichtversicherung auftauchen.
In meinem Fall war ich im Ausland und dort auch versichert und habe mich jetzt noch nicht wieder hier versichert. Auch weil mir noch die entsprechenden Papiere der Ausländischen Versicherung fehlen. Wird die hiesige Krankenkasse die fehlenden Monate zurückfordern? Was passiert wenn ich diese Zeit nicht zahlen kann oder sie einfach nicht zahle? Schmeißen sie mich dann raus? Geht ja irgendwie nicht weil ja eine Pflicht besteht, also was würde passieren?

Hallo,

im schlimmsten Fall droht die Pfändung. Ansonsten erst mal das Gespräch mit der Kasse suchen. Es gibt nur wenige, die diese Monate tatsächlich einfordern.

Viele Grüße

Hallo,

wenn du der Krankenkasse angibst, dass du bis jetzt in der Krankenkasse vom Ausland versichert gewesen warst, dann prüfen wir nicht nach, ob das auf den Tag genau stimmt. So spart man sich ggf. auch ein paar Tage, die man sonst rückwirkend zahlen müsste. Außer, du hattest ein Au Pair oder so, dann gucken wir auf einen Nachweis, wie z.b. das Flugticket, dann wird die Versicherung auch rückwirkend ab dem tag, wo du in Dtl. bist, geöffnet und du musst die Zahlungen rückwirkend einzahlen.

Zahlst du sie nicht, werden die Unterlagen an die Vollstreckungs-Abteilung der Krankenkasse gegeben und es wird gerichtlich (bis zur Pfändung) vorgegangen. Bis dahin: Wichtig, dass man Bescheid gibt, sich bei der Kasse meldet, ggf. eine Zahlungsvereinbarung trifft.

Achtung: Reist man nach Deutschland als Ausländer ein, so muss vorher geklärt werden aus welchem Land man einreist; nicht bei jedem kann man so eine Pflichtversicherung durchführen: Außer man hat eine versicherungspflichtige Beschäftigung über 400 eur in Dtl. Dann geht das ohne Probleme.

Sind bei dir jetzt rückwirkend Lücken im Versicherungsverhältnis aufgetreten und du bist zur zeit aber „aktiv“ Mitglied der Krankenkasse, so reicht der Krankenkasse die Info, dass man im fehlenden Zeitraum druchgängig im Ausland versichert war.

Kommt raus, das du nicht versichert warst, muss die Lücke geschlossen werden: Je nach dem was im Zeitraum gewesen ist: Hatte man Einnahmen, hatte man keine Einnahmen, ist man verheiratet, hat man studiert, bezog man eine Rente oder hatte einen Antrag auf Rente gestellt etc. Ist die Lücke unter einem Monat, so tritt § 19 SGB V in Kraft, der so genannte nachgehende Leistungsanspruch. Ist die Lücke über einen Monat groß, muss man sich verscihern und ggf. Beiträge nachzahlen.

Also du siehst, das Thema kann man nicht so leicht mit einem Satz beantworten. Vielleicht schreibst du noch mal genau deine Situation und den Versicherungsverlauf, dann kann ich dir genaueres sagen.

Viel Erfolg

Hallo,
dass mir der Versicherungspflicht ist nicht so gemeint, dass jeder versichert sein muss. In deinem Falle passiert gar nichts; eine von dir gewählte zukünftige Krankekasse wird auch keine Beiträge nachfordern, da du auch keine Leistungen zu deren Lasten bezogen hast. Du solltest jedoch darauf vorbereitet sein, dass du in der Zeit ohne deutsche Versicherung auch selbst die Kosten für deine evtl. notwendige med. Versorgung (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus usw.)bezahlen musst und das kann gerade bei einem Krankenhausaufenthalt ziemlich teuer werden.
Fehlende ausländische Papiere können m. E. auch nicht der Grund dafür sein, dass du in Deutschland noch nicht versichert bist; das wäre für mich total neu.

Viele Grüße
ayro

Also bei mir sinds nur ein paar Monate, 3 oder 4. Ihr meint also die Krankenkassen würden nicht bei meiner Ausländischen ehemaligen Kasse nachfragen bezüglich des genauen Datums? Dann gebe ich ja am besten ein Zeitnahes Datum an damit ich nichts nachzahlen muss.
Beim Arzt war ich in der Zeit auch nicht sodaß es diesbezüglich kein Problem gibt.

Hallo,
warum sollte eine KK Beiträge nachfordern für eine Zeit, in der bei dieser KK gar kein Versicherungsschutz bestanden hat ??

ayro

Naja das ist in Deutschland ja wohl das Problem, eben das du versichert sein musstest und wenn du in Deutschland lebst das du eben auch versichert bist.
Da ich aus dem EU komme könnte man mir auch gar nicht nachweisen wann ich nach Deutschland eingereist bin. Und solange ich im Ausland nicht versichert bin Interessiert das doch eh keinen oder? Die Pflicht besteht doch nur in Deutschland wenn ich das richtig verstehe.

Hallo,
Krankenversicherungspflicht hat nichts damit zu tun, dass es ein Bestreben der Bundesregierung ist, dass jeder Deutsche gegen Krankheit versichert sein sollte. Es ist aber noch lange nicht so, dass wir de facto eine Zwangsversicherung für jeden in Deutschland haben. Es gibt immer noch genügend Deutsche, die nicht versichert sind. Denk auch einmal an die Millionen Privatversicherte; da kontrolliert auch keiner, wenn die ihre Versicherung kündigen oder diese wegen Beitragsrückständen beendet wird. Krankenversicherungspflicht entsteht in Deutschland mit der Aufnahme einer „KV-pflichtigen“ Beschäftigung, dem Bezug von Leistungen durch das AA und noch einigen Tatbeständen wie Rentebezug usw.).

Viele Grüße
ayro

Ja stimmt es gibt genug Wege nicht versichert zu sein.
Ich werde mal morgen ein paar Versicherungen anrufen, mal hören was die sagen.

Hallo Chicago,

Sie schreiben leider nichts genaues zu Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf. Ich nehme aber an, dass Sie gar nicht in eine gesetzliche Krankenkasse gehen können, weil Sie die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen. Das kann aber nur eine gesetzliche Krankenkasse abschließend beurteilen.

Sollten Sie nicht in die gesetzliche Krankenkasse gehen können, müssen Sie sich privat krankenversichern. Jeder private Krankenversicherer ist zur Aufnahme in den Basistarif verpflichtet. Natürlich können Sie auch einen anderen Tarif aus dem Angebot des privaten Krankenversicherers wählen, anders als beim Basistarif kann Sie der Versicherer aber dann auch ablehnen (z.B. wegen Vorerkrankungen).

Zu Ihrer eigentlichen Frage: Das Bußgeld ist in § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt:

„(4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen.“

Der private Krankenversicherer muss also den Zuschlag verlangen. Wenn Sie schon einige Monate nicht versichert sind, wird es also richtig teuer. Ob alle Versicherer auf Zahlung bestehen, kann ich nicht beurteilen. Sie werden vermutlich auch Versicherungsvermittler finden, die Ihnen versprechen „das irgendwie abzubügeln“, wenn sie dafür den Vertrag abschließen (denn dafür bekommt er ja Provision). Die Gesetzeslage ist aber eigentlich klar.

So oder so sollten Sie es nicht auf die lange Bank schieben.

Viele Grüße

T.

Warum sind meine Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt? Weil ich mich nicht direkt nach eintreffen in Deutschland bei einer KV angemeldet habe? Klar das war nicht richtig aber deswegen sind doch meine Aufnahmevoraussetzungen nicht erloschen oder?
Ich möchte übrigens in die Gesetzliche nicht in die Private, werde zwar hier selbstständig (ab 2011) sein aber dennoch in die Gesetzliche gehen.
Zu meiner Historie, ich war vorher für einige Jahre in einem anderen EU Land Gestzlich versichert. Davor in Deutschland.
Nehmen muss mich eine KV hier oder nicht? Wenn sie doch im Ausland nachfragen dann muss ich halt nachzahlen, rauswerfen dürfen sie einen doch nicht. Und wenn versichere ich mich halt im Ausland weiter da ich dort immernoch einen Wohnsitz habe. Nur kann das nicht das Deutsche Gesetz so vorgesehen haben.

Hallo,

wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt (dazu müssten Sie hier Arbeitnehmer oder Student oder Rentenbezieher sein, um die wichtigsten Gründe zu nennen), kann die Krankenkasse Sie nur als freiwilliges Mitglied aufnehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind im §9 SGB V geregelt

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html

Bei Ihnen ist vermutlich Abs. 1 Ziffer 1 zu prüfen: Erfüllen Sie die dort genannten Zeiten, wobei ich mir nicht sicher bin, ob Zeiten in einer Krankenversicherung eines EU-Staates angerechnet werden.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie in eine Krankenkasse Ihrer Wahl eintreten. Wenn Sie sie nicht erfüllen, darf die Krankenkasse Sie nicht nehmen. Die in Deutschland bestehende Pflicht zur Krankenversicherung ist also keine Pflicht jeder Krankenkasse, Sie zu aufzunehmen, sondern eine Pflicht für die ständig in Deutschland lebenden Personen, sich krankenzuversichern. Wenn die Voraussetzungen für eine freiwillige Aufnahme nicht vorliegen, muss das dann ersatzweise durch den Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags geschehen.

Mein Tipp: Schreiben Sie mal zusammen, von wann bis wann Sie wo versichert waren und gehen Sie zu einer gesetzlichen Krankenkasse, dort wird man die Möglichkeit des Beitritts prüfen. Natürlich wird dann die Versicherungslücke zur Sprache kommen, aber Sie wollen sich ja so oder so gesetzlich versichern und je größer die Lücke wird, um so mehr wird sie zum Problem (zumal, wenn Sie mal zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus müssen, das kann man sich ja nicht unbedingt aussuchen). Sollte man Sie bei der Krankenkasse abweisen müssen, wissen Sie dann zumindest, wo Sie sich zukünftig versichern können.

Viele Grüße T.

Hatte ich wohl vergessen zu erwähnen aber dachte es sei nicht wichtig. Ich möchte mich in Deutschland in der Tat freiwillig versichern.
Also von wann bis wann ich wo und bei wem versichert war in meinem Leben kriege ich beim besten Willen nicht mehr genau zusammen, kann mir auch nicht vorstellen das eine Gesetzliche mich das fragen wird. Wenn doch gehe ich zur nächsten oder halt alternativ zurück zu meiner KV im Ausland.

Hallo Chicago,

die formalen Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV sind von der Krankenkasse auf jeden Fall zu prüfen; welche Daten die KK im einzelnen dann benötigt, wird sie Ihnen ja mitteilen. Da die gesetzlichen Bestimmungen für alle KK gelten, gibt es auch wenig Möglichkeiten, das zu umgehen. Natürlich mag es sein, dass irgendwo ein Sachbearbeiter es nicht so genau nimmt, aber darauf können Sie sich auch nicht verlassen.

Was die Weiterversicherung bei einem ausländischen Versicherer angeht. §193 VVG regelt auch:

„(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5 000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten“

Sie können sich also nur dann im Ausland versichern, wenn der Versicherer eine Zulassung für den Geschäftsbetrieb in Deutschland hat. Ausnahme: Sie haben in Deutschland auch auf lange Sicht keinen Wohnsitz, aber das dürfte dann sehr kompliziert werden, schließlich wollen Sie hier ja ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig werden.

Viele Grüße

T.

Naja falls mich keine Deutsche nehmen sollte ist es mir ehrlich gesagt sche… egal was irgendein Gesetz sagt dann versichere ich mich im Ausland.

Hallo,
wenn du nachweist dass du im ausland warst und auch dort versichert dann musst du dich erst wieder ab anmeldung in deutschland versichern. keine angst, keine zusätzlichen kosten

Hallo,soweit ich weiss muss du erst zahlen zu dem zeitpunkt wo du dich angemeldet hast .
Das andere musst du ja nicht sagen ,also keine schlafende hund wecken.Wenn du es aber genau wissen möchtest ,dann rufe eine krankenkasse deiner wahl an .Sie können dir ja nichts.Wenn du aber angemeldet bist bei einer krnkenkasse und du hast schon beiträge bezahlt aber im moment nicht zahlen kannst,dann musst du diese später nachzahlen. LEIDER:frowning:

susanne :smile:

Hallo Chicago,

„irgendeine Deutsche“ wird Sie ja nehmen, wenn keine gesetzliche Krankenkasse, dann eine private Krankenversicherung mindestens im Basistarif.

Ob das Ihren Vorstellungen entspricht, kann ich natürlich nicht sagen. Und auch bei der Frage, ob es sinnvoll ist, die deutschen Regelungen zur Versicherungspflicht durch eine nicht anerkannte ausländische Krankenversicherung zu umgehen, kann ich hier keine Bewertung abgeben. Sie sollten aber auf jeden Fall vorher klären, wie Ihr deutscher Arzt oder eine deutsche Klinik reagieren, wenn sie eine ausländische Krankenversicherung vorlegen, mit denen sie ggf. nicht abrechnen können und wie Ihre ausländische Krankenversicherung mit Privatrechnungen nach GOÄ/GOZ umgeht.

Aber ich glaube, rein sachlich haben wir alles geklärt, insofern ist der Thread für mich abgeschlossen.

Viele Grüße T.

Naja falls mich keine Deutsche nehmen sollte ist es mir
ehrlich gesagt sche… egal was irgendein Gesetz sagt dann
versichere ich mich im Ausland.

Privat möchte und werde ich mich nicht versichern. Ist mir devinitiv zu teuer, auch im Basistarif.
Meine Idee mit dem Umgehen mache ich nur wenn mich keine Gesetzliche nimmt. Ob das im Sinne des Erfinders ist sollte man mal die Politiker fragen die diesen ganzen Mist verbockt haben.
Bezahlen wird die Ausländische Kasse meine Arztbesuche in Deutschland, das habe ich in der Vergangenheit schon gesehen als ich noch regulär im Ausland gewohnt habe und hier beim Arzt war. Das geht mitlerweile in der EU. Sofern ich dort auch noch einen Wohnsitz habe kann mir keiner einen Strick draus drehen.

Wie gesagt, ich kann weiter dazu nichts sagen.