Liebe Experten!
Eine Frau, 53 J., war bislang privat krankenversichert über ihren Ehemann, Beamter, sie selbst war die letzten 25 Jahre nicht berufstätig.
Nun steht eine Scheidung an und die Frau beginnt im Oktober eine Ausbildung an einer Logopädieschule. Sie möchte sich wieder gesetzlich krankenversichern.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Bei der Barmer sagte man ihr, dass sie nur bei einer betrieblichen Ausbildung in die gesetzliche KV zurückkönnte. Diese Ausbildung findet an der Medizinischen Hochschule Hannover statt, wird also vermutlich als schulisch, nicht als betrieblich angesehen.
Kann die Frau bis Oktober einen Job annehmen, über den sie gesetzlich krankenversichert wird? Oder gibt es da Fristen, bspw., dass sie dann auch eine bestimmte Zeit dort beschäftigt werden muss?
Kann die Frau von einer Privatperson angestellt werden, bspw. als Haushaltshilfe und dann gesetzlich versichert werden? Oder geht das nur über die Anstellung in einer Firma?
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus.
Gruß, Diva