Krankenzusatzversicherung

Hallo,
zahlt die KZV eigentlich das vereinbarte Delta nach länger als 6 Wochen andauernder Krankheit auch in folgendem fiktiven Fall:

  • AN kündigt seinen Job und fängt einen neuen an
  • in der Probezeit wird eine schwere Erkrankung festgestellt und der neue AG kündigt dem
    AN daraufhin
  • der AN ist nun arbeitslos und erst mal mit der Behandlung beschäftigt…

Der AN müsste ja in diesem Fall dann ALG bekommen. Muss eine KZV auch bezahlen, wenn der AN nicht mehr erwerbstätig ist und aufgrund der langen Erkrankung gekündigt wurde? Oder bekommt der AN dann lediglich sein ALG und die ZKV ist raus?

Danke + viele Grüße,
Sonja

Hallo.

Erste Tendenz (reine Vermutung): Die KVZ muss nicht zahlen.

Ggfls. muss man mal in den Versicherungsbedingungen nachschauen wie dort Arbeitsplatz definiert ist bzw. ob der Fall Arbeitslosigkeit dort beschrieben ist.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

offenbar geht es um eine Krankentagegeldversicherung. Da muss man dann genauer auifschreiben, zu welchem Zeitpunkt die AU eintritt und wann die 6 Wochen vorbei waren. Das habe ich nicht gefunden.

Wenn während des Bezugs des Krankentagegeldes die Arbeitslosigkeit eintritt, wird eine Zeitlang weitergezahlt. Genaues steht in den AVB.

Viel Glück

Barmer