Hallo,
zahlt die KZV eigentlich das vereinbarte Delta nach länger als 6 Wochen andauernder Krankheit auch in folgendem fiktiven Fall:
- AN kündigt seinen Job und fängt einen neuen an
- in der Probezeit wird eine schwere Erkrankung festgestellt und der neue AG kündigt dem
AN daraufhin - der AN ist nun arbeitslos und erst mal mit der Behandlung beschäftigt…
Der AN müsste ja in diesem Fall dann ALG bekommen. Muss eine KZV auch bezahlen, wenn der AN nicht mehr erwerbstätig ist und aufgrund der langen Erkrankung gekündigt wurde? Oder bekommt der AN dann lediglich sein ALG und die ZKV ist raus?
Danke + viele Grüße,
Sonja