Krankgeschrieben kurzes Gespräch mit Arbeitgeber trotzdem möglich ?

Hallo ,

ich bin Krank geschrieben …bin jetzt nicht todkrank . Meine Zeitarbeitsfirma hat nachgebohrt und möchte ein wichtiges Gespräch mit mir führen . Ich hab Ihr gesagt, dass ich krank geschrieben bin und nicht kommen kann und ich nicht weiß wie es mir morgen geht .
Sie meinte es wäre kein Problem zu kommen wenn ich mich einigermaßen in der Lage fühle auch wenn ich noch krank geschrieben bin.
Dürfte ich das aus versicherungstechnischen Gründen ?

Sicher. Gegebenenfalls besteht sogar eine Verpflichtung, falls deine Erkrankung das zulässt.

Aber ich würde da trotzdem von abraten, denn Zeitarbeitsfirmen führen solche Gespräche knallhart, die Mitarbeiter sind dafür auch extra geschult. Möglicherweise setzen sie dich schwer unter Druck und versuchen, dir einen Aufhebungsvertrag oder irgend eine andere nachteilige Vereinbarung unterzujubeln. Gerade wenn du krank bist, bist du vielleicht solch einer Situation nicht optimal gewachsen, also bleib schön zu hause.

okay Danke

Zu solch einem Gespräch würde ich auch nicht gehen, wenn ich krank bin.
Du hast da nichts zu gewinnen, aber viel zu verlieren.

Gruß,
Steve

7 Like

Hallo,
bei einer Zeitarbeitsfirma würde ich das auch so sehen, das hat meist nix Gutes zu bedeuten. Bei anderen Arbeitgebern dagegen kann das aber schon positiv sein - Stichwort - „Betriebliches Gesundheitsmanagement“.
Gruss
Czauderna

Hallo,
wende dich an den Betriebsrat und bitte ein BR-Mitglied deines Vertrauens zu dem Gespräch mitzugehen.
Alles Gute
Schrella

Hi!

Eher nicht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/aktuelles-bag-urteil-grundsaetzlich-keine-pflicht-zum-personalgespraech-waehrend-arbeitsunfaehigkeit_091561.html

VG
Guido

Hi!

Ist ja schön, dass sie das meint, nur interessiert es keinen.

Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit.
Es müssten schon derart dringende betriebliche Belange vorliegen, die in der Arbeitnehmerüberlassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht existieren.

Dazu gibt es nicht wenige Urteile, die in zweiter Instanz gesprochen wurden, seit nicht allzu langer Zeit aber auch eins vom BAG - https://www.bag-urteil.com/02-11-2016-10-azr-596-15/.

VG
Guido