Krankgeschrieben und trotzdem in die Bib?

Hallo miteinander,

ich bin als Hiwi in einer Universitätsbibliothek eingestellt und zur Zeit krankgeschrieben (F43.1 G = Akute Belastungsstörung).
Ich muss trotz Krankschreibung meine Zulassungsarbeit für das Staatsexamen in den nächsten 2 Wochen schreiben und abgeben.
Dafür muss ich natürlich trotzdem in die Bibliothek (Bücher kann ich nicht nach Hause holen -> die meisten nicht ausleihbar). Ich habe meinem Arbeitgeber schon die Problematik und die Belastungen von zu Hause (Opa liegt im Sterbebett), der Zula (2. Abgabeversuch/Verlängerungszeit) erzählt. Da wir jemanden neuen in der Hiwileitung haben, komme ich da nicht weiter.
Kann ich obwohl ich krankgeschrieben bin, trotzdem in die Bibliothek zum Schreiben? Weis da jemand wie das rechtlich geklärt ist?

Hallo!
Das kommt auf die Krankheit an. Arbeitsrechtlich ist die Sache die, daß der Arbeitnehmer nichts tun darf, was der Genesung entgegenwirkt. Er muß also nicht zuhause bleiben, wenn nicht Bettruhe vorgeschrieben ist, sondern darf an die frische Luft, seine Einkäufe erledigen und so weiter. Bei einem gebrochenen Arm einen Fallschirmsprung zu unternehmen wäre hingegen nicht zulässig. Wenn Du also wegen eines Armbruchs oder dergleichen krankgeschrieben bist, steht einem Besuch in der Bibliothek nichts im Wege ; bei einer ansteckenden Infektion sollte man sie hingegen tunlichst meiden.

Hallo und Danke für deine Antwort :smile:
Ich bin wegen akuter Belastungsstörung krank geschrieben. Körperlich bin ich ja fit, nur nervlich und seelisch leider nicht.Der Grund hierfür ist eben der Job, Zula und der Zustands meines Opas.
Ich weiß nicht, ob die mir das Ankreiden, wenn ich in die Bib gehe zum Schreiben. Ich möchte weder undankbar noch frech erscheinen, wenn ich trotzdem in die Bib gehe.

DAS kann Dir hier nun niemand im Forum beantworten…

Hallo miteinander,

iDa wir jemanden neuen in der Hiwileitung haben, komme ich da nicht weiter.

Kann man mit diesem Neuen nicht reden?

Viele Grüße

Habe ich schon versucht und früher war das auch möglich, aber jetzt hat er mir damit gedroht meinen Vertrag nicht mehr zu verlängern.
Neue Leitung, neue Regeln. Da sind noch einige Sachen, die nicht in Ordnung sind, aber da er ja am längeren Hebel sitzt und auch eigentlich Recht hat (NICHT menschlich, aber naja nützt ja nix), komme ich da nicht weiter… :frowning:

Habe ich schon versucht und früher war das auch möglich, aber jetzt hat er mir damit gedroht meinen Vertrag nicht mehr zu verlängern.

Kannst du zum Lernen in einer andere Bibliothek gehen? In eine, in der du ihn nicht treffen wirst? Uni-Bibliothek in der Nachbarstadt?

Oder aber mit derjenigen Person reden, die für die Entgegennahme oder Auswertung deiner Zulassungsarbeit für das Staatsexamen zuständig ist und der das Problem schildern? Ob du da Aufschub haben kannst, da du zur Zeit die Bibliothek nicht nutzen kannst?

Viele Grüße

Hallo Bäärin,

Habe ich schon versucht und früher war das auch möglich, aber
jetzt hat er mir damit gedroht meinen Vertrag nicht mehr zu verlängern.

das kann Dein Chef auf jeden Fall tun.

Befristung hat ja immer einen Sachgrund, sonst wäre sie unwirksam. Und Du wirst es kaum schaffen nachzuweisen, dass der Sachgrund, ausgerechnet Dich weiter zu beschäftigen, gegeben ist.

Aber mir wäre ein erfolgreicher Studienabschluss wichtiger. Geld verdienen kann man zur Not auch im Backshop, bis das Studium so weit ist, dass man andere Einkommensquellen hat.

Gruß, Karin

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