Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente

Hallo.
Mein Dad ist jetzt 57 Jahre alt und arbeitet täglich fast 12 h als LKW-Fahrer.
Seine Firma schließt jetzt und wir stehen vor vielen Fragen…
Er hatte vor einigen Jahren einen Schlaganfall und Probleme mit Rücken und Schulter. Auf Grund dessen besitzt er einen Schwerstbehindertenausweis. Dadurch bekommt er aber auch noch bis zum Ende des Jahres Gehalt von der Firma, obwohl diese Ende Juni schon schließt. Mein Dad muss noch einen operativen Eingriff an der Schulter vornehmen.
Mein Vorschlag war, das aber erst im November zu tun und dann längere Zeit krank geschrieben zu bleiben und dann erst so spät wie möglich in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass er wenigstens noch als Nebenbeschäftigung arbeiten geht.
Wie sind die besten Schritte, um als Rente bzw. bis zur Rente finanziell zu überleben?
(Renteneintritt mit 61,10 Jahre möglich)

Vielen Dank im Vorraus

Hallo
ich würde mich auch so spät wie möglich krankschreiben lassen weil dann das Krankengeld fast so hoch ist wie das letzte Gehalt
Man darf vorher nur nicht Arbeitslosengeld beantragen
Kann aber gut sein das die Krankenkassen etwas zicken
Ich kann dir nur den Rat geben geh zum VDK die beraten dich auch wegen der Rente
Falls du noch Fagen hast meld dich
mfg

oha…

ich würde mich auch so spät wie möglich krankschreiben lassen
weil dann das Krankengeld fast so hoch ist wie das letzte
Gehalt

in welchem Land ist das?? Interesshalber…
Gruß

Hummel

ich würde mich auch so spät wie möglich krankschreiben lassen
weil dann das Krankengeld fast so hoch ist wie das letzte
Gehalt

Komisch - scheinbar wird das Krankengeld dann immer falsch berechnet!

Lt. meinen Informationen ist es höchsten 90 % des regelmäßigen mtl. Netto einkommens abzüglich der gesetzlichen Sozialbeiträge.

Bitte wenden Sie sich mit dieser Problematik an einen der Rentenberster bei der Deutschen Rentenversicherung…zu finden in jeder größeren Stadt

Er kann tatsächlich so lange wie wöglich von dieser Abfindung zehren. Wenn er dann arbeitsunfähig geschrieben wird, hätte er einen Anspruch bis 78 Wochen für Krankengeld.
Während dieser Zeit werden auch weiterhin Rentenbeiträge gezahlt. Allerdings wird die Krankenkasse dann von ihm fordern einen Erwerbsminderungsrentenatrag zu stellen. Diesem wird dann voraussichtlich nach eine REHA auch entsprochen. Diese Reha sollte er auch auf jeden Fall mit machen. Das ist dann ein günstiger Urlaub.

Wenn er jetzt 57 ist (also Jahrgang ´57) ist sein regelrentenalter 65 Jahre und 11 Monate.

Wwegen der Behinderung kann er 24 Monate früher in Rente gehen. Noch früher nur, wenn die 45 Beitragsjahre erfüllt sind.