Hallo zusammen,
die Hinweise habe ich vernommen…
Nehmen wir mal an, dass ein Person, welche gesetzlich freiwillig versichert ist und sich in einem regulären Arbeitsverhältnis befindet (40 Stunden pro Woche, Mo - Fr). seinem AG eine Krankschreibung mit der Dauer von 14 Tagen am 1. Tag der Krankheit vorlegt. Die Krankschreibung geht bis zu einem Freitag den 1.7.
Montag geht der Arbeitnehmer wieder zum Arzt. Es handelt sich um die selbe Erkrankung. Die Krankschreibung wird vom Tag der Meldung (Datum Montag der 4.7.) verlängert. Es wird eine Folgebescheinigung ausgestellt.
Die Krankenkasse argumentiert nun, dass das Wochenende eine Unterbrechung der Krankheit darstellt.
Was ist richtig? Welche Argumenten sind anzubringen?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
olli