Krankmeldung bei Teilzeitbeschäftigung - besondere Regelungen?

Hallo,

wir schmeißen hier zu dritt ein Sekretariat und sind 2 Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft. Die Teilzeitkraft hat einen Arbeitsvertrag in dem festgehalten ist, dass ihr Teilzeitmodell Mo, Mi und Fr als Arbeitstage vorsieht.
2 hypothetische Fragen tauchen hier immer wieder auf und Sorgen für Diskussion, deshalb möchte ich diese mal hier im Forum stellen, vielleicht weiss ein Experte Rat:

Frage 1: Wenn sich die Teilzeit-Kollegin an einem Montag melden würde, weil sie sich nicht gut fühlt. Ist es dann ok, wenn wir sie bitten würden „Dienstag statt Montag“ zu kommen, (natürlich nur, wenn es ihr dann wieder besser gehen sollte!) oder ist es dann automatisch so, dass sie „einen Tag krank ist und erst am Mittwoch wieder normal kommt“ (sie sich also krank meldet und „bis Mittwoch“ verabschiedet)

Frage 2: Bei uns gilt die Regel: Ab dem dritten Tag Abwesenheit wegen Krankheit muss eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Wenn sich die Teilzeit-Kollegin innerhalb einer Woche einmal für Montag und einmal für Mittwoch krankmelden sollte, braucht Sie dann eine Bescheinigung vom Arzt oder sind das nur „2 Werktage“?

vielen Dank schon mal für ein paar Hinweise/ Infos zu Regelungen o.ä…

viele Grüße, Sonja

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Hallo

Müssen denn die Vollzeitkräfte ihre wegen Krankheit versäumte Arbeitszeit an anderen Tagen nachholen? Doch auch nicht. Die Teilzeitkraft hat ja am Dienstag vielleicht einen anderen Job, oder hütet dann ihre Kinder oder irgendwas. Teilzeitkräfte haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, und wenn ihre Arbeitstage Mo, Mi und Fr sind, dann sind sie genau dann und nicht am Dienstag oder Donnerstag.

Die andere Frage weiß ich nicht. Ich würde denken, das ist so, als wäre ein Vollzeitler einmal von Mo-Fr krank und in der nächsten Woche schon wieder. Für mich ist er dann zwei Wochen krank und nicht zwei Mal je 5 Tage. Aber richtig wissen tue ich das nicht.

Viele Grüße

Hallo,

wenn du dich am Freitag krank meldest, kommst du dann am Samstag, um den Tag nachzuarbeiten?

Wie definiert denn diese Regel Tage? Wenn es Arbeitstage sind dürfte die Antwort ja klar sein.

Gruß,
Steve

Hallo Steve,

Zur Frage 1:
In die „andere Richtung“ passiert hier halt recht viel, mindestens 2, 3 mal pro Monat fragt die Teilzeitkraft die anderen Kolleginnen, ob es ok ist, dass sie mal Dienstag statt Mittwoch o.ä. arbeitet und die Tage tauschen kann. Was wir auch immer möglich machen. Keine Frage, nur in die andere Richtung „bietet sie es halt nicht an“ und wir sind uns unsicher, ob wir das überhaupt „fragen dürfen“.

Zu Frage 2:
Die Regel sind Arbeitstage allgemein.

Hallo,

Steve hat zu Frage 1 etwas ähnliches geschrieben, deshalb der Text „kopiert“ :wink:

In die „andere Richtung“ passiert hier halt recht viel, mindestens 2, 3 mal pro Monat fragt die Teilzeitkraft die anderen Kolleginnen, ob es ok ist, dass sie mal Dienstag statt Mittwoch o.ä. arbeitet und die Tage tauschen kann. Was wir auch immer möglich machen. Keine Frage, nur in die andere Richtung „bietet sie es halt nicht an“ und wir sind uns unsicher, ob wir das überhaupt „fragen dürfen“.

viele Grüße!

hallo,

für Teilzeitkräfte aller Art gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für Vollzeit-AN.

Zu Frage 2:

Das Gesetz ( § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG)
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
verlangt die Vorlage einer AU-Bescheinigung erst ab dem 4. Kalendertag. Bei AU-Meldung am Mo. muß erst ab Donnerstag eine AU-Bescheinigung vorliegen und nur dann, wenn die AU über den Mittwoch hinausgeht.

Was bei Euch evtl. betrieblich geregelt ist

läßt sich nur beurteilen, wenn Du den genauen Wortlaut schreibst. § 5 Abs. 1 Satz 3 läßt nämlich grundsätzlich betrieblich abweichende Regelungen zu und wie schon Steve_m geschrieben hat, kommt es auf den genauen Wortlaut an.

&Tschüß
Wolfgang

Die rechtliche Regelung ist zwar einerseits eindeutig. Andererseits wäscht natürlich eine Hand die andere. D.h. wenn besagte Kollegin regelmäßig um Verlegung der Arbeitszeit bittet, und ihr diese auch gewährt wird, dann kann man durchaus anklingen lassen, dass man dies nicht als Einbahnstraße betrachtet, sondern dies ein Geben und Nehmen ohne Rosinenpickerei sein sollte. Denn ihr/der AG wäre ja durchaus auch in der Lage sich auf eine rein rechtlich saubere Position zurück zu ziehen, und die Arbeitszeit zu den vereinbarten Tagen fordern. Das wäre ja durchaus auch eine mögliche Variante, und die wäre sogar rechtlich perfekt. Nur würde sie besagter Kollegin vermutlich auch nicht so ganz in den Kram passen.

Insoweit: Reden hilft! Oft ist die eindeutige gesetzliche Regelung nicht die Regelung, die für alle Beteiligten die Beste ist. Und wo kein Ankläger, da kein Richter (sollte es einen BR geben, muss man mit dem natürlich aufpassen)!

Wir hatten früher einen Babysitter auf Minijob-Basis. Da gab es auch „eigentlich“ ein festes Stundenkontigent mit festen Tagen. Aber wie das bei jungen Mädels so ist, kamen da dann auch ganz schnell und regelmäßig die Bitten um Verlegungen, denen wir auch immer gerne entsprochen haben, wenn wir das irgendwie organisieren konnten. Dafür hatten wir dann aber eben auch kein schlechtes Gewissen (und sie hatte damit auch überhaupt kein Problem), dass wir Verlegungen wegen „leichter Unpässlichkeiten“, dann nicht als Kranktage betrachtet haben. Das ist alles so böse ausbeuterisch und illegal gelaufen, dass sie inzwischen zur Familie gehört und Patin eines unserer Kinder ist.

Das mit der Babysitterin ist ja ganz allerliebst :slight_smile: Vielen Dank für diese schöne Geschichte.

Es kann sein, dass es bei uns aber eher in die andere Richtung gehen könnte, da hier schon einiges geredet wurde, aber trotzdem „nur“ in die eine Richtung gefahren wird. Aber wir werden es sicher noch einmal versuchen.

Und wenn da nichts gehen sollte, dann hast Du natürlich Recht, dann wollen wir eben auch, dass sie „ihre Tage macht“ und dabei bleibt, da wir unsere Termine und Pflichten im Sekretariat eben auch nach dem allgemeinen Dienstplan richten.

Im Dezember hatten wir von unserer Kollegin das erste Mal „2 Wochen vorab“ eine Krankmeldung für einen Mittwoch erhalten, weil sie da einen Termin für eine Vorsorge-Darmspiegelung abgesprochen hatte… Durch diese Aktion ist hier der „Diskussions-Bedarf“-Stein ins Rollen gekommen. Deshalb meine vorsichtig hypothetischen Fragen hier im Forum… Es schaukelt(e) sich da halt langsam was hoch…

„Wer nicht will, der hat schon!“ Es gibt halt Menschen, die immer nur ihre eigenen Rechte kennen, aber nie die eigenen Pflichten sehen. Dann soll sich die Dame nicht wundern, wenn man künftig etwas zugeknöpft auf Wünsche ihrerseits reagieren und statt dessen auf den eindeutigen Arbeitsvertrag verweisen wird.

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Hallo

Dann musst du eigentlich nicht auf jede der Antworten einen extra Kommentar schreiben :slight_smile:
Ich kann ja deine Antwort da lesen.

Ansonsten hätte ich auch vorgeschlagen, dass eine besonders nette Kollegin ausgeguckt wird, mit ihr mal unter 4 Augen zu reden, und ihr auch deutlich machen, dass man ihre Krankmeldungen bezweifelt. Ihr solltet ihr auch sagen, welche Mehrarbeit ihr dadurch habt, wenn die Kollegin nicht kommt, da denken manche gar nicht dran und halten es rein für ein Problem des Arbeitgebers, wenn man sich krankmeldet.

Arzttermine sind meines Wissens nach Möglichkeit so zu legen, dass sie außerhalb der Arbeitzeit liegen. Manchmal geht es nicht anders, aber meistens ja schon.

Hallo,

Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.

Eine Verschiebung der Arbeitszeit ( auch ganzer Tage) im gegenseitigen Einvernehmen ist rechtlich etwas völlig anderes als eine „Nacharbeit“ für Arbeitsunfähigkeit. Eine derartige „Nacharbeit“ ist und bleibt rechtlich ausgeschlossen - unabhängig vom Arbeitszeitvolumen.

Und auch das hier

ist ziemlich schräg. Es ist das Normalste der Welt - und auch im Sinne der Planbarkeit für AG und Kolleg/Innen - wenn planbare medizinische Maßnahmen rechtzeitig vorab bekannt gegeben werden. Wer sich darüber aufregt, zeigt ein bemerkenswertes Maß an Ignoranz und Mißgunst.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

vielleicht bin ich ja nicht missgünstig, sondern nur „dämlich“, denn wenn bei mir eine Vorsorge-Untersuchung ansteht, spreche ich mit den Kollegen ab, wann es passt und nehme dann für die Zeit Freizeitausgleich.

Und ja „nacharbeiten“ ist natürlich nicht erlaubt, und ich kann Dir aus unserer Situation heraus versprechen, dass die Nacharbeit nicht bei der Dame hängenbleibt.

Es ist wahrscheinlich das beste für alle, wenn wir uns zusammensetzen und gemeinsam mit der Kollegin im Gespräch klären, ob zukünftig flexible Verteilung der Arbeitszeit über die Woche oder feste Tage in der Woche ihr Wunsch ist, und dann bleiben wir aber jeweils bei der festgelegten Regelung.

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Jetzt, wo Du’s sagst :joy: Stimmt…

Ich dachte das mir den Arztterminen übrigens auch, aber sie Dir die Antwort von Wolfgang an.

Nach dem was er schreibt, sind auch „vorab geplante und eingereichte Krankmeldungen“ normal. Das war mir nicht bewusst, ich mache das tatsächlich über Freizeitausgleich. Mein voller Ernst…

Aber deshalb habe ich ja auch erst mal im Forum gefragt, um besser zu wissen, was ok ist und was nicht…

Ist sie Mo und Mi krankgemeldet so sind es 3 Tage. Ist sie Freitag und Montag krank sogar 4, da hier das WE mitzählt.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass zukünftig eine AU bereits ab dem 1. Tag vorgelegt wird.

Krank ist aber krank und sie muß die Ausfallzeit nicht nacharbeiten.

Arzttermine müssen nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden. Erst wenn der Arzt dies nicht möglich macht besteht ein Anspruch auf Entgelt.

BAG vom 29.02.1984, AP Nr. 64 zu § 616 BGB
Nach diesem Urteil googeln, dann hat man sehr gute Erklärungen.
Selbst ver.di meint:
Was gilt für Teilzeitkräfte? Teilzeitkräfte haben nach Ansicht
der Arbeitsgerichte aufgrund ihrer geringeren Arbeitszeit die
Möglichkeit, ihre Arzttermine außerhalb ihrer Arbeitszeit zu legen. Aber
auch hier sind Ausnahmen denkbar, wie z.B. bei einer ambulanten
Spezialuntersuchung im Krankenhaus.

Sollte also die Vorsorge-Darmspiegelung an einem Tag möglich sein an dem sie sowieso nicht arbeitet, so hat sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Im übrigen würde ich als Kollegin dem Wunsch nach Arbeitstag-Tausch nur noch dann entsprechen wenn es mir persönlich auch gerade besser passt.

Ich habe 3 Jahre lang nur an 2 Tagen die Woche gearbeitet, keine festen Tage vereinbart und war immer bereit auf die Belange der Firma und der Kollegen Rücksicht zu nehmen, da ich im Gegenzug auch oft sehr kurzfristig meine Arbeitstage schieben konnte.
Geben und Nehmen.

Krümel