Hallo,
wir schmeißen hier zu dritt ein Sekretariat und sind 2 Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft. Die Teilzeitkraft hat einen Arbeitsvertrag in dem festgehalten ist, dass ihr Teilzeitmodell Mo, Mi und Fr als Arbeitstage vorsieht.
2 hypothetische Fragen tauchen hier immer wieder auf und Sorgen für Diskussion, deshalb möchte ich diese mal hier im Forum stellen, vielleicht weiss ein Experte Rat:
Frage 1: Wenn sich die Teilzeit-Kollegin an einem Montag melden würde, weil sie sich nicht gut fühlt. Ist es dann ok, wenn wir sie bitten würden „Dienstag statt Montag“ zu kommen, (natürlich nur, wenn es ihr dann wieder besser gehen sollte!) oder ist es dann automatisch so, dass sie „einen Tag krank ist und erst am Mittwoch wieder normal kommt“ (sie sich also krank meldet und „bis Mittwoch“ verabschiedet)
Frage 2: Bei uns gilt die Regel: Ab dem dritten Tag Abwesenheit wegen Krankheit muss eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Wenn sich die Teilzeit-Kollegin innerhalb einer Woche einmal für Montag und einmal für Mittwoch krankmelden sollte, braucht Sie dann eine Bescheinigung vom Arzt oder sind das nur „2 Werktage“?
vielen Dank schon mal für ein paar Hinweise/ Infos zu Regelungen o.ä…
viele Grüße, Sonja