Krankmeldung nötig?

Hallo!

Wenn ich als verbeamtete Lehrerin in den Ferien aus einer Krankenhausbehandlung komme und zu Beginn des neuen Schuljahres 4 Wochen später ein BEM (Betriebliches EingliederungsManagement) machen möchte, muss ich mich dann weiterhin krankschreiben lassen?
Land ist Rheinland-Pfalz.
Im Schulbüro konnte ich leider nicht mehr nachfragen.

Ich vermute, dass ich weiterhin eine AU benötige, weil wenn ich gesund wäre, bräuchte ich wohl 4 Wochen später keine stufenweise Eingliederung mehr.

Stimmt das so?

Danke und Gruß

Diva

Hallo,

die Vorschriften zum BEM des § 164 Abs. 2 SGB IX
§ 167 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
gelten bundeseinheitlich und auch für Beamte.
Niemand muß zwingend durchgehend AU sein. Sind die 42 Tage AU innerhalb von 12 Monaten erreicht muß der Arbeitgeber/Dienstherr ein BEM anbieten

&tschüß

Wolfgang

Hi,

was ich dir von Niedersachsen unabhängig vom BEM sagen kann ist nur, dass wir uns auch während der Ferien krankmelden müssen, falls wir arbeitsunfähig sind. Also nicht die (notwendige) Krankschreibung ablehnen wegen „wir haben sowieso Ferien“.

Gruß
Christa

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