Krankschreibung in der zweiten Verlängerung. Wer muss das wissen?

Geschrieben wurde dieser Beitrag an einem Freitag mit der Formulierung „war diese Woche“, was nicht der gleiche Tag sein kann. Eigentlich eher auch nicht Donnerstag…
Die Formulierung ansonsten ist uneindeutig, Denkbar, dass die AU zum Zeitpunkt „war diese Woche“ ausgestellt wurde für den Zeitpunkt ab Dienstag der Folgewoche. Das war mit meinem Einwand gemeint mit Vordatieren. Wobei man wahrscheinlich präziser im Voraus Ausstellen sagen sollte. Das geht nicht. Man kann ja nicht attestieren, dass jemand erat ab nächste Woche einen AU würdigen „Burnout“ hat.

Mir erschließt sich eh nicht, wie das gemeint war. Wenn mit dem Arzt über eine AU für die Folgewoche spricht und dann nicht ab mal ab Montag, sondern später, muss das ja einen Grund haben.
Aber der Fragesteller hat dazu und auch zur Frage, ob es da eine Lücke gibt, nichts gesagt.
Nur ist das ja auch nicht der Grund, warum das Ding wieder hochgerutscht ist. Das hat nur einen einzigen Grund: Ein angekratztes Ego eines Bockschützen, der genau davon ablenken will.

Hallo ,
das ist richtig, das geht nicht, genauso wenig wie die Diagnose „grippaler Infekt“ nicht ginge.
Wenn aber am Dienstag der kommenden Woche eine ambulante OP. an stünde, aufgrund derer anschließend mindestens für einige Tage eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann ginge das, also heute (19.3.) Ausstelldatum mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 26.03.
Gruss
Czauderna

Ist dem so? Man weiß doch nicht, ob die OP überhaupt stattfindet. Demzufolge weiß man nicht, ob dann überhaupt AU besteht.

Hallo,
ja, dem wäre so und wenn man davon ausgeht, dass der Patient trotz der verschobenen Op. Einen auf Arbeitsunfähig macht, dann wäre das glatt ein Betrug - kommt aber vielleicht in 100 Fällen mit dieser Konstellation nur einmal vor.
Gruss
Czauderna

Das war so etwas von eindeutig formuliert, dass man das nur dann hätte missverstehen können, wenn man es darauf angelegt hätte.

Der Beitrag war vom 1. März, und darin stand:

Damit wären wir mindestens beim 1. März. Er hat aber geschrieben „im Februar“, nicht „am 1. Februar“, und wenn er im weiteren Verlauf schreibt

(der „kommende Dienstag“ war der 5. März) und

kann man getrost davon ausgehen, dass es um die zweite Folgebescheinigung geht. Keine Ahnung, wie du auf Vordatieren kamst. Zumal da AM kommenden Dienstag stand, und nichts davon, dass die Ärztin Ende Februar für ab 5. März krankschreiben wollte.

Aber schön, dass wir das auch geklärt haben.

Nur ist dieser Teil ja überhaupt nicht Anlass der Frage! Denn dieser Teil ist ja völlig unstrittig. Es geht um die Folge AU und inwieweit diese als solche gilt, wenn die ausstellende Person nicht weiß, dass es zuvor schon eine AU gab. Siehe

„ Nun hat sich ergeben, dass ich diese Woche bei einer Psychologin/Psychiaterin war, die mir gesagt hat, dass sie mich am kommenden Dienstag für vier weitere Wochen krankschreiben würde.“
Diese AU soll also erst an dem folgenden Dienstag gelten, so dass sicher dazwischen Freitag, Samstag, Sonntag und Montag liegen!

Völlig unabhängig, ob die Ärztin an einem Tag vor Freitag „wusste“, dass sie erst ab dem folgenden Dienstag AU Bescheinigung ausstellt oder das bereits an dem Tag vor Freitag getan hat, ist dieser Vorgang fragwürdig! Aber schön zu sehen, dass bei dir andere Aspekte im Vordergrund stehen als die Sachfrage.