Krankschreibung mit psychischer Diagnose - Speicherung bei der Krankenkasse?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mein Hausarzt hat mich aufgrund psychischer Probleme (gleichzietig auch Diagnose) krankgeschrieben und mich an eine Psychotherapie überwiesen.

Nun habe ich im Nachhinein große Gewissensbisse, da diese Diagnosen nun doch bei der Krankenkasse gespeichert werden? Ich habe gelesen, dass ich nun keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann, zumindest frühestens wieder in 5-6 Jahren. Was für negative Auswirkungen hat dieser Eintrag für mich denn noch und für wie lange wird dieser gespeichert?

Einzige Überlegung wäre noch, eine entsprechende Psychotherapie privat zu zahlen. Aber würde dies an der Situation noch etwas ändern, oder ist dann nun völlig egal, da ich nun schon einen gewissen Stempel in der Krankenakte habe?

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hallo Hans,

offensichtlich beisst Dich nicht Dein Gewissen, sondern die Angst davor kein Geld im Falle einer BU zu bekommen. Schließlich planst Du ja anscheindend, diese Frage bei der Beantragung einer BU vorsätzlich zu verschweigen und hast dann Angst, dass das trotzdem rauskommt. Insofern scheint da Dein Gewissen nicht betroffen zu sein.

Das aber zu tun wäre das Dümmste, denn Du zahlst dann jahrelang ein und am Ende siehst Du nichts, denn die Versicherungen sind auch nicht blöde.

An Deiner Stelle solltest Du eine anonyme Risikovoranfrage nutzen. Die kann aber nur eine andere Person für Dichstellen. Das können beispielsweise Versicherungsberater oder Versicherungsmakler sein.

Auf jeden Fall musst Du aber auch da den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.

Grüße, Bernhard

Hallo Hans,

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mein Hausarzt hat mich aufgrund psychischer Probleme
(gleichzietig auch Diagnose) krankgeschrieben und mich an eine
Psychotherapie überwiesen.

Nun habe ich im Nachhinein große Gewissensbisse, da diese
Diagnosen nun doch bei der Krankenkasse gespeichert werden?

Nicht nur bei der Krankenkasse, sondern auch in den Unterlagen der behandelnden Ärzte!

Ich habe gelesen, dass ich nun keine
Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann,
zumindest frühestens wieder in 5-6 Jahren.

Dies ist so falsch.
Die Zeit wird berechnet ab dem Tag der letzten Behandlung.
Beispiel es werden Medikamente für die nächsten 5 Jahre verschrieben und die Einnahme endet am 01.07.2019.
Dann könnte man einen Antrag wieder frühestens im Jahre 2024 stellen, wenn der Versicherer den Zeitraum der letzten 5 Jahre abfragt.

Was für negative
Auswirkungen hat dieser Eintrag für mich denn noch und für wie
lange wird dieser gespeichert?

Wie lange er in einer Datenbank gespeichert bleibt kommt auf die Arztpraxis oder auf die Krankenkasse an.

Einzige Überlegung wäre noch, eine entsprechende
Psychotherapie privat zu zahlen.

Auch dann ist keine BU-Absicherung möglich, denn den Arztbesuch bzw. die Behandlung darfst Du nicht verschweigen.
Bei einem Antrag müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Was für negative
Auswirkungen hat dieser Eintrag für mich denn noch und für wie
lange wird dieser gespeichert?

Wie lange er in einer Datenbank gespeichert bleibt kommt auf
die Arztpraxis oder auf die Krankenkasse an.

In der Arztpraxis müssen diese Unterlagen mindestens 10 jahre aufgehoben werden (div. §§ der LÄK-Berufsordnungen § 57 Abs.2 Bundesmantelvertrag § 13 Abs. 5 EKV).

Es gibt aber auch sogar noch längere Fristen: www.gfhev.de/de/qualitaetsmanagement/aufwahrungsfris…

Schöne Grüße, Bernhard

Hallo Hans.

In dem geschilderten, fiktiven Fall wird es sicher mit einer „normalen“ Beantragung einer BU-Versicherung innerhalb der 3-5 Jahres-Fristen nichtsmehr.

Wenn die EInweisung in die Psychiatrie (stationär) wahrgenommen wird, dann ist die Frist bei den meisten Gesellschaften 10 Jahre.

Theoretisch gibt es nur 3 mir bekannte Möglichkeiten mit dieser Krankenakte einen BU-Versicherer zu finden:

  1. Es gibt einen Versicherer, der verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Allerdings darf die BU-Rente nicht mehr als 750 EUR betragen und auch kein Antrag von einer anderen Gesellschaft abgelehnt worden sein.

  2. Über einen Kollektivvertrag in der betrieblichen Altersvorsorge, sofern ein solche bei Deinem Arbeitgeber existiert. Hier gibt es verschiedenste Ausprägungen von Gesundheitsfragen von erleichtert bis hin zu gänzlichem Verzicht auf jene.

  3. Über „Aktionen“ von Versicherern. Manchmal gibt es von einzelnen Gesellschaften spezielle Aktionen. Auch hier sind die Fragen von abgespeckt bis völligem Verzicht.

Viele Grüße

Claude Burgard
Versicherungsmakler
Finanz- und Versicherungsfachwirt (IHK)
http://www.wer-weiss-was.de/autor/N679ugyuqsc252

Vielen Dank für ihre Antwort.

Wäre auch die Option vorerst eine Erwerbunfähigkeitsversicherung abzuschließen (die Generali bietet eine mit vereinfachten Gesundheitsfragen und 1000 Rente an), damit man zumindest für den schlimmsten Fall der Fälle (z.B. Erwerbsunfähigkeit durch Unfall) abgesichert ist, sinnvoll? Wenn man nach 5 Jahren dann die entsprechenden Gesundheitsfragen für eine BU alle wahrheitsgemäß mit nein beantworten kann und man einen Police ausgestellt bekommt, könnte man diese ja dann wieder kündigen? Oder macht solch eine Versicherung mit 1000 Euro Rente, bzgl. EU-Rente keinen Sinn? Ist es eine Mogelpackung?

Sehr gerne geschehen.

Eine EU-Versicherung ist natürlich nicht mit dem Qualitätsumfang einer BU-Versicherung gleich zu setzen.

Es ist aber eine Alternative, wenn man aufgrund der Gesundheit keine BU bekommt.

Die Angebote auf dem Markt sind vielfältig. Dies geht von den einfach gehaltenen EU-Policen bis hin zu ganzheitlicheren Policen wie ein Körperschutz, der dann z.Bsp. Erwerb, Grundfähigkeitenverlust, Schwere Krankheiten … absichert.

Die Generali hat zumindest definitiv kein Monopol für eine derartige Vorsorge :smile:

Viele Grüße
Claude Burgard