Guten Morgen.
Bossing am Arbeitsplatz.
AN ist Lehrer und wird nach einer Abmahung krank geschrieben.
Diagnose A bis zu den Ferien.
Geht wieder hin bis zum nächsten Ereignis. Erneute Krankschreibung bis zu den Ferien.
Diagnose B bis zu den Ferien
Innerhalb der Ferien wird die Kündigung zugestellt. Dazu viele Unterstellungen, die Schüler schlecht behandelt zu haben. Lehrer kann nicht mehr in die Schule zurück.
Meldet dich Montag und Dienstag krank, Mittwoch freier Tag, Ab Donnerstag eine Woche krank
Diagnose C bis zum 3.5.
Jetzt die Frage:
9.5. ist HImmelfahrt und Schule geschlossen bis 12.5.
Kann der AN am 6. und 7. 5. sich selbst krank melden oder muss die Krankmeldung durchgängig sein?
Diagnose C ist akut und kann auf Dauer nicht bestätigt werden.
Danke,
Tilli
P.S. Debatten über Moral bringen hier nichts, da müsste man eher das Arbeitsrecht ändern, das AN zwingt, in Bossingsitationen hineinzugehen und eher Rosa Tabletten einzuwerfen, um den Tag zu überstehen.
P.P.S. Termin beim Arbeitsgericht wird kommen, ist aber noch nicht bekannt. Vielleicht erliedigt sich das Problem durch Freistellung ohnehin.