Krankschreibungen in Folge

Guten Morgen.

Bossing am Arbeitsplatz.

AN ist Lehrer und wird nach einer Abmahung krank geschrieben.
Diagnose A bis zu den Ferien.

Geht wieder hin bis zum nächsten Ereignis. Erneute Krankschreibung bis zu den Ferien.
Diagnose B bis zu den Ferien

Innerhalb der Ferien wird die Kündigung zugestellt. Dazu viele Unterstellungen, die Schüler schlecht behandelt zu haben. Lehrer kann nicht mehr in die Schule zurück.
Meldet dich Montag und Dienstag krank, Mittwoch freier Tag, Ab Donnerstag eine Woche krank
Diagnose C bis zum 3.5.

Jetzt die Frage:
9.5. ist HImmelfahrt und Schule geschlossen bis 12.5.

Kann der AN am 6. und 7. 5. sich selbst krank melden oder muss die Krankmeldung durchgängig sein?
Diagnose C ist akut und kann auf Dauer nicht bestätigt werden.

Danke,
Tilli

P.S. Debatten über Moral bringen hier nichts, da müsste man eher das Arbeitsrecht ändern, das AN zwingt, in Bossingsitationen hineinzugehen und eher Rosa Tabletten einzuwerfen, um den Tag zu überstehen.
P.P.S. Termin beim Arbeitsgericht wird kommen, ist aber noch nicht bekannt. Vielleicht erliedigt sich das Problem durch Freistellung ohnehin.

Hallo,

Was wird aus Mittwoch, dem 08.05.? Wie sieht die Situation nach dem Muttertag aus?

Nein. Der offizielle Sprachgebrauch ist nicht „Krankmeldung“ sondern „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (AUB). Die Unfähigkeit zur Arbeit wird von einem Arzt festgestellt und bescheinigt.

Es gibt AN wie mich, die zwei Tage krank sein dürfen, ohne eine AUB vorlegen zu müssen. Aber zu einen dürfte das die absolute Seltenheit sein. Zum anderen würde es mein AG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht direkt im Anschluss an eine AUB akzeptieren. (Ich müsste mir mal die Klausel in meinem Arbeitsvertrag durchlesen.)

Wie sieht es mit einer neuen AUB wegen Diagnose E aus?

Grüße
Pierre

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Mittwoch ist der freie Tag…

Da ist unser AN auch noch nicht in diesem Sinne attestpflichtig. Ginge theoretisch.

Aber ist das gut im Sinne einer Gerichtsverhandlung um eine Abfindung?

Was für ein Mist.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit aufgrund Bossing und der AN muss weniger Geld in Kauf nehmen…

Auch möglich… Oder die Diagnosen A und B bis zu den 6 Wochen ausweiten…

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Da ist das beste, „so korrekt wie möglich“ zu agieren. Also grundsätzlich nicht „selber krank melden“ sondern immer ab Tag 1 ein Attest. Und keine Spielchen mit „Mittwoch ist der freie Tag“ und „theoretisch müsste…“ Das mag ja alles korrekt sein, gibt aber doch bei diesem Arbeitgeber nur Theater. Da wir ja die Diagnosen A, B und C nicht kennen (und auch gar nicht kennen wollen!) würde ich dringend raten asap zum krankschreibenden Arzt zu gehen und entsprechend dessen Rat „korrektisieren“ was nur geht. Besagter Arzt sollte (falls die Krankschreibungen von verschiedenen Ärzten kommen oder so) unbedingt die ganze Geschichte erfahren.

Denk dran: die wollen Dich mit allen Mitteln ärgern - da solltest Dich nicht mit sowas (auch wenn Du noch so im Recht wärest (was ich jedoch nicht weiß!)) angreifbar machen. Vermutlich hast Du diese Aufstellung eh schon:

    1. Oktober: Bossingevent_1 von Boss_A, wegen Dingsda. Krankschreibung vom 1. Oktober bis 31. Oktober wegen Diagnose_A durch Dr. A
    1. Dezember: Bossingevent_2 von Boss_B wegen Sonstwas. Krankschreibung vom 15. Dezember bis 7. Januar wegen Diagnose_B durch Dr. B
  • Irgendwann bis 3. Mai: Und dann der endgültige Bruch - das habe ich noch nicht ganz und gar verstanden.
    Hast Du Dich den ersten Tag krank gemeldet am Montag, 22. oder 29. April? Zu welchem Datum hat der Arzt die Krankschreibung (die ja bis zum 3. Mai läuft) ausgestellt? Also „arbeitsunfähig seit:…“ Musst Du auch hier gar nicht groß kund tun, aber Du solltest für Dich absolut sicher sein, dass Du keinen Tag „ohne Krankschreibung krank“ hast. (Die Sache mit der Angreifbarkeit…)

Und noch eine Frage, die wiederum uns hier nicht interessiert, aber für den Anwalt interessant sein könnte: hast Du zu irgendeinem Zeitpunkt was zu Details Deiner Krankheit („Chef, ich kann nicht kommen, habe Scheißerei“) erzählt oder immer nur „Chef, komme heute und morgen nicht zu Arbeit weil ich krank bin“. Falls Du mal Details erzählt hast, schreib die in die Liste oben rein :wink: Und wie auch immer: ab jetzt bist Du krank „wegen krank“. (Die Sache mit der Angreifbarkeit: mit Durchfall gehörst nach Hause ins Bett (oder Bad, je nachdem), aber nicht zum Fachanwalt für Arbeitsrecht oder so).

Aber zumindest eine zweite Woche geht doch bei jeder der üblichen Krankheiten, oder nicht? Und bis dahin musst Du mit dem behandelnden Arzt eine entsprechende Strategie entwickeln (Durchfall bis zu den Sommerferien wird etwas unglaubwürdig - aber Ärzte wissen doch üblicherweise, was sie da reinschreiben müssen. Wichtig ist halt, dass der Arzt entsprechend vollständig und korrekt informiert ist :wink: )

Wie sieht’s denn aus mit der Bewerbung um neuen Job? Die schönste Abfindung (auf die ich mich mal nicht verlassen würde) ist irgendwann aufgebraucht…

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Danke für deine Ausführungen. Das klärt die Sache.
Die Timeline war: Abmahnung 3 Wochen vor den Herbstferien, dann krank wegen Depression oder so.
Dann hingeschleppt bis zu einem Fehler meinerseits Ende Februar (vielleicht war es eine Falle) und die zweite Abmahnung/Kündigung habe ich mir gar nicht erst nicht abgeholt wegen Erschöpfung.
Kündigung kam dann Anfang März im offen lesbaren Briefumschlag per Post. Im Fenster: Hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis bei uns.
Kündigungsschutzklage erhoben, der Gütetermin ist bereits gescheitert.

Nach den Osterferien dann Schwankschwindel wegen Atlasblockade.
Alles nicht ausgedacht.
Alles derselbe Doc.

Ich frage dann den Doc, wie man vorgehen kann.
Der Schule habe ich nur gesagt, dass ich mich nicht gut fühle und auch das war nicht gelogen. Die Symptome wandern.
Ich habe zu allen den Kontakt komplett abgebrochen außer den wenigen, die entweder bereits gekündigt haben oder es demnächst tun werden.

Bewerbungen laufen (Zeugnis fehlt natürlich), aber ich kann halt nirgends zusagen, weil ich noch bis 31.7. an den Laden gebunden bin.
Daumen drücken für die Gerichtsverhandlung. Möge sie bald sein.

Abfindung, Freistellung und good riddance.

Wenn eine feste Zusage vorhanden (inkl. unterschriebenen Vertrag) kann man mit dem alten AG auch eine Vertragsaufhebung vereinbaren. Die kann dann theoretisch zu „sofort“ lauten.

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Ach, echt?
Auch innerhalb eines Kündigungsschutzverfahrens?
Wie geil wäre das denn.

Allerdings warte ich erstmal ab, ob es eine Abfindung geben könnte. Theoretisch so hoch, dass das Schulchen dann pleite wäre.

Das die beiden Diagnosen nicht identisch sind, habe ich der Aufstellung meiner Krankenkasse entnommen, die ich für den Anwalt anfordern musste. Das hat mich auf die Idee mit dem Puzzle gebracht, aber vermutlich ist es den Aufwand nicht wert.

Vielleicht nimmt der AG aber auch die Kündigung zurück…

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Unwahrscheinlich. Der Gütetermin ist verstrichen und am vergangenen Wochenende hat das gespaltene Kollegium sich auf Kununu gefetzt.
Ich kann auch zickig sein, aber was das Kollegium sich da (ohne mein Mitwirken) geliefert hat, ist wirklich beeindruckend niveaulos gewesen.
Nach dem Montag und einem persönlichen Treffen in der Schule ist 95% wieder gelöscht, aber natürlich nicht vergessen.
Es steht noch der Hinweis, dass die Schulleitung, die angegriffen wurde, gar nicht der AG ist und damit sei die Sache schließlich geklärt.

Davon bin ich ausgegangen.

Das ist gut und hilft. Und ja, frag ihn. Aber es sollte doch mit diesen bestehenden Diagnosen „Psychomacke“ sowie „Schwindel“ ein leichtes sein, dass er Dich bis Ende Juli krank schreibt. Und bis dahin sollte das auch mit Krankengeld und so (Du bist gesetzlich krankenversichert, nehme ich an?) kein Thema sein.

Das ist gut :slight_smile:

Das nicht - gab es denn nichtmal ein Zwischenzeugnis nach dem Entwurf Deiner Anwältin? Aber wurscht, während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses kannst das leicht argumentieren, dass Du das eben nicht hast.

Ich teile da den Optimismus von @Pierre bezüglich eines Aufhebungsvertrags nicht. Dazu müssen beide Parteien einverstanden sein - und so wie sich diese Schule Dir gegenüber verhält würde ich mich auf deren Einverständnis nicht verlassen. Außerdem pokerst Du ja auf ne Abfindung, die würde damit vermutlich hinfällig werden.

Aaaaaaber: Es ist doch völlig nachvollziehbar, dass Du beim neuen AG erst am 1. August (das ist doch je nach Bundesland mehr oder weniger in den Sommerferien, oder?) anfangen willst. Kannst ja sagen, dass Du eben erst zum neuen Schuljahr anfangen möchtest. Klingt doch sogar sehr edel, ne?

Über die Chancen und die potentielle Höhe musst Du mit Deinem Anwalt plaudern und dann halt vor Gericht durchkommen. Aber zumindest bei der zweiten Abmahnung scheint es ja einen Fehler (wie auch immer es dazu kam!) Deinerseits gegeben zu haben. Aber wie gesagt, da wird Dich Dein Anwalt entsprechend beraten.

Mit Puzzle meinst Du „ein paar Tage selber krank melden, dann freier Tag, dann ne Woche vom Arzt etc.“ Auch hier: dazu kann Dir Dein Anwalt mehr sagen, aber ich glaube, es macht sich besser wenn Du sagen kannst „seit dann-und-dann durchgängig wegen Dingsda krank geschrieben“. Und beide Diagnosen sind ja durchaus als „Stress-Reaktionen“ zu verstehen, wenn man möchte, also komplett nachvollziehbar in Deiner Situation.

Hallo,

das hier

geht immer. Damit wird dann ein evtl. Gerichtsverfahren beendet.
Und das hier

ist kein Automatismus. Natürlich kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung frei vereinbart werden.

Allerdings, wenn der Gütermin

ist, dürfte sich das Thema erübrigen, da eine solche gütliche Einigung - ggfs. mit Abfindung - bestimmt bereits gegenstand des Gütetermins war.

&tschüß
Wolfgang

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Neuigkeiten: Sie sind bereit zur Freistellung, (noch) nicht zu einer Abfindung.
Dann antworte ich meinem Anwalt wohl, dass ich doch eine möchte. :grinning:

Ich habe keine zweite Abmahnung, weil ich zu dem Termin nicht hingegangen bin.
Ich habe die erste und einen Rechtschutz dafür und ein Zwischenzeugnis, das okay ist, bis auf das Auslassen meines Umgangs mit Vorgesetzten. Dafür auch eine Rechtschutzzusage.

Aber ich werde meinem Anwalt dann das okay geben, dass wir der Freistellung und Weiterzahlung zustimmen, aber eine Abfindung fordern.

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Update: Die Sache hat sich insofern entspannt, da ich mir heute mit einer Feuerschale fast die Achillessehne abgetrennt habe und nun an Krücken gehe. 14 Tage bis zum Fädenziehen. Vielleicht ist das Gericht schneller.

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