Kräutersalz Ablaufdatum

Kann Kräutersalz ablaufen? Wir haben noch welches, das seit etwa 4 Jahren abgelaufen ist…

Kommt natürlich immer darauf an, was drinnen ist. Wenn euer Kräutersalz ausschließlich aus Kräutern und Salz besteht und immer trocken gelagert wurde, dann AUF KEINEN FALL!

(getrocknete) Kräuter und Salz können nicht ablaufen. Sie können zwar schlecht werden, wenn man sie zum Beispiel in feuchten Räumen ständig stehen hat oder sich Insekten angesiedelt haben, aber wenn man sie „normal“ hält, passiert nichts. Das Ablaufdatum steht nur auf solchen Sachen drauf, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist auf alle Lebensmittel ein Ablaufdatum zu drucken. Aber auch bei verderblichen Sachen ist das Datum wesentlich früher gewählt als es in der Regel der Fall ist oder eintritt.

Aber du kannst es eigentlich ganz einfach testen, ob das Salz noch gut ist oder nicht, falls du dir trotzdem immer noch unsicher sein solltest. Befeuchte deinen Handrücken, streu etwas von dem Kräutersalz drauf und schleck es ab. Am Geschmack merkst du dann schon, ob du es behalten willst oder nicht :wink: Und keine Sorge, von der Menge, die du da abschleckst, kriegst du nicht mal Bauchweh oder sonst was :wink:

Servus,

das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht, dass etwas „abläuft“.

Es bedeutet nur, dass z.B. hier das Kräutersalz mindestens bis zu diesem Datum so schmeckt, wie es vom Hersteller designt worden ist, dass es rieselfähig ist usw.

Es kann auch bedeuten, dass es sich um ein Produkt handelt, das ein MHD tragen muss, und der Hersteller einen längeren Zeitraum nicht experimentell untersucht hat, weil das zu teuer geworden wäre.

Schöne Grüße

MM

Blöde Frage, aber das „AUF KEINEN FALL“ von dir, ist das gemeint, dass ich es auf keinen Fall essen soll oder dass es auf keinen Fall abgelaufen ist? :wink: Denn aus der restlichen Beschreibung würde ich letzteres folgern

es kann nicht ablaufen, weil weder getrocknete Kräuter noch Salz kaputt gehen können

Servus,

es genügt, wenn Jodat zugesetzt ist, dann geht das mit dem „Ablaufen“ recht einfach.

Beiläufig: Hast Du mal fünf Jahre bei 18 °C gelagertes Senfmehl, Petersilie, Sellerie oder Liebstöckel probiert? Der Zeitpunkt, zu dem man sinnvollerweise ein selbständerndes Etikett einsetzte:

–Kräuter–Fadess-Salz

Das MHD bezieht sich nicht nur auf Verderb, sondern in diesem Zusammenhang auf den Geschmack.

Schöne Grüße

MM

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ich glaube, hier ist gemeint, dass das Salz die Dinge konserviert, deshalb können sie nicht so schnell kaputt gehen. So würde ich es deuten.
Und zweitens, im Kräutersalz ist doch kein Jod drin :confused:

Servus,

nochmal: Das MHD bezieht sich nicht nur auf Verderb, sondern auch auf Geschmack. Die genannten Kandidaten Senfmehl, Petersilie, Sellerie, Liebstöckel sind typische Kandidaten für Kräutersalz, und es ist keineswegs Verderb, der dazu führt, dass das Zeugs nach einiger Überlagerung nach goarnix mehr schmeckt außer eben salzig.

Es gibt haufenweise iodiertes Kräutersalz von Reichenhaller über Rapunzel bis Alnatura, und iodiert wird halt in Gottes Namen mit Iodat, und das ist halt nicht auf ewige Zeiten stabil, sondern zerfällt. Und bereits damit ist die Angabe eines MHD vollständig legitimiert.

Schöne Grüße

MM

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Das ist in zweierlei Hinsicht nicht ganz richtig. Erstens handelt es sich nicht um ein Ablauf-, sondern um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, „bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält“ (Zitat § 7 Abs. 1 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung).

Zweitens:
Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei

  1. frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt, ausgenommen Keime von Samen und ähnlichen Erzeugnissen, wie Sprossen von Hülsenfrüchten,
  2. Getränken mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent,
  3. alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind,
  4. Speiseeis in Portionspackungen,
  5. Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden,
  6. Speisesalz, ausgenommen jodiertes Speisesalz,
  7. Zucker in fester Form,
  8. Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen oder Aromastoffen und Farbstoffen bestehen,
  9. Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen,
  10. weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken.

(ebenfalls § 7 LMKV, allerdings Abs. 6)

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Das MHD ist meines Wissens nur so eine Art Garantieerklärung des Herstellers, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine inhaltlichen oder geschmacklichen Veränderungen auftreten. Das MHD sagt nichts über die weitere Verwendbarkeit. Das musst Du einfach selber entscheiden. Tipps gab’s hier ja genug.

was bist du so aufgebracht und aggressiv wegen einem Beitrag über Salz? :grinning:
Komm runter :wink: alles gut

Servus,

ich bin aufgebracht über falsche Tatsachenbehauptungen

und vages Gefasel

und blödsinnige Spekulationen

Schau mal, was oben links steht.

Schöne Grüße

MM