Meine Tochter u ihr Lebenspartner wollen ein Haus bauen.
wir Eltern wollen ihnen den gemeinsamen Bauplatz mit 110 000€ mitfinanzieren.
wie können wir uns absichern sollte die Partnerschaft in die Brüche gehen
(als Darlehen oder Ausstattung oder andere Lösung) Vielen Dank für die Vorschläge
Hallo
es ist bankseitig möglich, dass:
- die Eltern das Grundstück finanzieren und aber auch kaufen
- die Tochter dann das Darlehen für das Haus auf nimmt.
Möglich ist aber auch, dass die Eltern das Grundstück kaufen und die Tochter übernimmt die Finanzierung.
Vieles ist denkbar.
Hat Ihnen das weitergeholfen?
Hallo,
gegen dieses Risiko kann sich nicht mal eine kreditgebende Bank absichern, somit leider auch nicht Eltern/Schwiegereltern.
Möglich wäre
- die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Eltern.
Das hätte allerdings auch Auswirkungen auf das Bankdarlehen.
Entweder es ist im Rang vor der Bank, dann wird das Bankdarlehen deutlich teurer oder ggf sogar abgelehnt (weil die Grundschuld der Eltern als Vorlast bewertet wird).
Oder es ist im Rang nach der Bank, dann stellt sich die Frage der Werthaltigkeit der Grundschuld.
Alle anderen Lösungen (Darlehen ohne Grundschuld,…) wären im Ernstfall immer im Rang nach der Bank, somit kommt bei Zwangsversteigerung erst die Bank und alle anderen bekommen einen (hoffentlich vorhandenen) Rest.
Man muß sich aber darüber im klaren sein, daß sich die Grundschuld gegen alle Eigentümer richtet, somit auch gegen die eigene Tochter.
- die Eintragung der Eltern als Mitinhaber des Grundstückes im Grundbuch
Hier haben die Eltern zwar Miteigentumsrechte, aber haften auch in voller Höhe für alle Bankdarlehn.
Die Bank kann dann im Ernstfall an die Eltern herantreten und die volle Rückzahlung (nicht nur anteilig!) der Darlehen verlangen.
Fazit: Eine ideale Lösung gibt es nicht.
Gruß
Jürgen
Antwort/en:
Ihre Tochter wird Alleineigentümerin und das Haus wird vor der Hochzeit gebaut. D.h., beim gesetzlichen Güterstand kann der dann verheiratete Ehemann nichts über den gesetzlichen Güterstand herausverlangen, denn das Vermögen, das Ihre Tochter hatte, bevor Sie heiratete, fällt nicht in den Zugewinnausgleich.
Oder 2)
Sie lassen sich eine erstrangige Grundschuld eintragen.
Das wird aber sicherlich Probleme bringen, wenn Ihre Tochter und Ihr Lebenspartner Geld von der Bank brauchen, die wollen an 1. Rangstelle. Dann werden Sie im Range nach hinten treten müssen.
Wenn aber Ihre Grundschuld nicht im Kamin angelangt ist (Beleihungsauslauf) hat sie noch Wert.
Oder 3)
Ihre Tochter sollte in Höhe Ihres Eigenmitteleinsatzes
(incl. Ihrem Geld) Eigentümer im Grundbuch werden.
z.B.
Eigenmittel Tochter 20.000 Euro
- Eigenmittel Eltern für Tochter 110.000 Euro
Gesamt Tochter 130.000 Euro
Eigenmittel Lebenspartner Tochter 20.000 Euro
Rest Kredit
Gesamt-Eigentmittel 150.000 Euro = 100%
Tochter 130.000 Euro = 86,67%
Lebensparnter 20.000 Euro = 13,33%.
Da wird der Lebenspartner aber stutzig werden, weil er beim Bankdarlehen ja mit zahlen muß, dann wird er verlangen, dass er mehr Eigentumsanteile bekommt.
Dann müsste sich die Tochter notariell verpflichten, dass Sie seine ganzen Zins- und Tilgungsanteile des Lebenspartners im Scheidungsfalle an ihn wieder zurückgibt.
Um es besser später rekonstruieren zu können, sollten
beide eigene Bankgirokonten führen (auf welches die Gehälter eingehen) von denen Sie auf das gemeinsame
Girokonto die jeweiligen Anteile an Zins und Tilgung überweisen.
Vom gemeinsamen Konto sollte die Annuitätenrate vom Bankdarlehen abgebucht werden.
Das wären zumindeste einige Lösungsansätze.
Grüsse
Bracco