(Kredit) Bearbeitungsgebühr Rückerstattung trotz Insolvenz?

Hallo zusammen,

ich habe 2005 einen Kredit über 6.000 € aufgenommen und mußte 2007 leider Privatinsolvenz anmelden. Demnach konnte ich den Kredit nicht komplett zurück zahlen.
Darf ich dennoch die Bearbeitungsgebühren zurück fordern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre / Eure Hilfe.
Nina

Hallo Nina,

Du hast vielleicht Sorgen!!! Dank der Gesetzgebung muss man im Falle einer Insolvenz nicht mal mehr seine Schulden zurückzahlen und damit sollte man eigentlich mehr als zufrieden sein! Würde mal sagen: dankbar sein, dass es diese Lösung gibt. Aber wie bist Du denn drauf??? Dir reicht es scheinbar nicht dass du fremdes Geld zu deinem Zweck b´verwendet hast, das Du nicht zurückzahlst - Du willst auch noch Geld zurück, oder wie???

Was soll man da sagen???

Du hast vielleicht Sorgen!!! Dank der Gesetzgebung muss man im
Falle einer Insolvenz nicht mal mehr seine Schulden
zurückzahlen und damit sollte man eigentlich mehr als
zufrieden sein! Würde mal sagen: dankbar sein, dass es diese
Lösung gibt. Aber wie bist Du denn drauf??? Dir reicht es
scheinbar nicht dass du fremdes Geld zu deinem Zweck
b´verwendet hast, das Du nicht zurückzahlst - Du willst auch
noch Geld zurück, oder wie???

Hallo peacefull,

vermutlich erwartete Nina080778 nur eine Beantwortung ihrer Frage und keine „moralische“ Bewertung ihres Handelns.

Setzen peacefull, 6-. ;o-))

lg Schoorsch

1 Like

Ja darfst du, da dieses Recht der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unabhängig von einer Privatinsolvenz für jeden gilt.

Gruß
Berateria

Hallo,
ich denke, nein. Man kann nur zurückfordern, was man vorher bezahlt hat. Du hast den Kredit nicht zurückgezahlt und damit auch nicht die Gebühren. Dir ist also kein Schaden entstanden. 
Viele Grüße
Micha

Hallo,
man kann nur zurückfordern, was man vorher bezahlt hat. Du hast den Kredit nicht zurückgezahlt und damit auch nicht die Gebühren. Dir ist kein Schaden entstanden.
Viele Grüße
Micha

Hallo,

ich habe 2005 einen Kredit über 6.000 € aufgenommen und mußte
2007 leider Privatinsolvenz anmelden. Demnach konnte ich den
Kredit nicht komplett zurück zahlen.
Darf ich dennoch die Bearbeitungsgebühren zurück fordern?

Du wirfst da eine hochinteressante Frage auf - mal ganz unabhängig von den moralischen Implikationen. Leider läßt Du uns etwas im Unklaren, was die genauen Umstände angeht (Restschuldbefreiung erteilt ja/nein; Art des Kredites; Art bzw. Zeitpunkt der Zahlung der Bearbeitungsgebühr), so daß ich nur von einigen Annahmen ausgehen kann.

Sofern die Restschuldbefreiung erteilt wurde, heißt das nicht, daß die verbleibenden Verbindlichkeiten der Gläubiger erloschen sind. Sie sind vielmehr nur nicht durchsetzbar. Mit anderen Worten: sie bestehen weiterhin. Sofern es also dazu kommen sollte, daß die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert wird (dabei unterstellend, daß sie schon vollständig bezahlt wurde), wird das Kreditinstitut auf ein Konto im eigenen Haus auszahlen - und direkt mit den ausstehenden Forderungen verrechnen. Als Rechtsgrundlage dafür wird man das AGB-Pfandrecht nennen (vgl. Ziffer 21 Abs. 1 AGB der Sparkassen bzw. Ziffer 14 Abs. 1 AGB der privaten Banken).

Den Prozeß gegen diese Vorgehensweise würde ich a) nicht anstrengen und b) gerne beobachten. Denn (bezogen auf letzteres) den Mut (um nicht „die Chuzpe“ zu schreiben), eine Forderung gegenüber jemandem in den Raum zu stellen, dem man effektiv noch Geld schuldet, muß man erst einmal aufbringen.

Gruß
C.