Hallo,
ich habe 2005 einen Kredit über 6.000 € aufgenommen und mußte
2007 leider Privatinsolvenz anmelden. Demnach konnte ich den
Kredit nicht komplett zurück zahlen.
Darf ich dennoch die Bearbeitungsgebühren zurück fordern?
Du wirfst da eine hochinteressante Frage auf - mal ganz unabhängig von den moralischen Implikationen. Leider läßt Du uns etwas im Unklaren, was die genauen Umstände angeht (Restschuldbefreiung erteilt ja/nein; Art des Kredites; Art bzw. Zeitpunkt der Zahlung der Bearbeitungsgebühr), so daß ich nur von einigen Annahmen ausgehen kann.
Sofern die Restschuldbefreiung erteilt wurde, heißt das nicht, daß die verbleibenden Verbindlichkeiten der Gläubiger erloschen sind. Sie sind vielmehr nur nicht durchsetzbar. Mit anderen Worten: sie bestehen weiterhin. Sofern es also dazu kommen sollte, daß die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert wird (dabei unterstellend, daß sie schon vollständig bezahlt wurde), wird das Kreditinstitut auf ein Konto im eigenen Haus auszahlen - und direkt mit den ausstehenden Forderungen verrechnen. Als Rechtsgrundlage dafür wird man das AGB-Pfandrecht nennen (vgl. Ziffer 21 Abs. 1 AGB der Sparkassen bzw. Ziffer 14 Abs. 1 AGB der privaten Banken).
Den Prozeß gegen diese Vorgehensweise würde ich a) nicht anstrengen und b) gerne beobachten. Denn (bezogen auf letzteres) den Mut (um nicht „die Chuzpe“ zu schreiben), eine Forderung gegenüber jemandem in den Raum zu stellen, dem man effektiv noch Geld schuldet, muß man erst einmal aufbringen.
Gruß
C.