Kredit bei Bank ohne Unterschrift ?

Hallo,

habe eine Frage zu einem ungewöhnliche Fall.
Angenommen jemand bekommt von einer Bank einen Kredit oneline zugesichert, Bedingung: Dieser Kredit soll mit besserem Zinssatz bei einer Tochtergesellschaft der Bank übernommen werden.
Der Kunde unterschreibt den noch etwas höheren Kreditrahmen. Daraufhin wird der Kredit von der ersten Bank ausgezahlt. Aber der höhere Kredit wird von der Tochter- bank abgelehnt.
Der Kunde hat das Geld, aber die Unterschrift ist ungültig, da der Kredit nicht gewährt wurde.
Die erste Bank hat also keinerlei Dokumente über den ausgezahlten Kredit.
Kommt die Bank trotzdem an ihr Geld oder ist geschehen, was einer Bank nicht passieren darf ?

Sorry, da muss ich passen. Das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt.

Hallo,
schon recht skuril, der Fall. Ich würde im Zweifel mal annehmen, dass die Bank die Rückgabe des Geldes wegen ungerechtfertigter Bereicherung einklagen wird. Zunächst ist die Bank aber durchaus berechtigt, die (irrtümliche?) Gutschrift zu stornieren. Es wäre dann ggf. an dem Kunden, dieses einzuklagen (mit Hinweis auf die Kreditzusage). Das müßte letztlich ein Rechtsexperte beantworten und kein Finanzexperte.

Hallo,

das ist mir unklar.

Klar ist nur das man das Geld auf alle Fälle nicht behalten darf wenn jemand einen Fehler gemacht hat,
denn das ist dann rechtlich gesehen „ungerechtfertigte Bereicherung“ die es rückgängig zu machen gilt.

Was das das was du wissen wolltest?

Gruß

Jürgen

Hallo,
Sie schreiben doch selbst „Der Kunde unterschreibt den noch etwas höheren Kreditrahmen“ also gibt es doch schriftliche Dokumente zum Geschäftsvorfall mit der ersten Bank. Warum sollte diese Unterschrift ungültig sein? Es gelten dann eben die schlechteren Konditionen der ersten Bank. Die Tochterbank sollte ja nur zwecks der besseren Konditionen einspringen.
Ich kann anhand Ihrer Schilderung nicht nachvollziehen, warum die Bank keine Dokumente über den ausgezahlten Kredit haben soll.
Sorry.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo,

zur Beantwortung der Frage fehlen wichtige Informationen, z.B. bestand bereits eine Geschäftsverbindung zur auszahlenden Bank oder war die sogenannte Online-Kreditzusage das erste Bankgeschäft des Kunden ?
Auf welches Konto wurde das Geld ausgezahlt und erfolgte eine Identifizierung des Kunden beim Online-Kredit-Auftrag, z.B. durch eine elektronishe Signatur ?
Ohne detaillierte Angaben kann ich leider keine Aussage treffen.

Frdl. Gruß

Goldig

naja, ohne Jurist bzw. in Kenntnis der deutschen Rechtslage zu sein: Es wird wohl nachweisbar sein, dass der Kunde das Geld von der Bank erhalten hat, zudem gibt es irgendeine Art von Korrespondenz, unter welchen Bedingungen der Kredit hätte gewährt werden sollen. Die Unterschrift als solche ist zwar schön - aber für einen gültigen Vertrag muss nicht unbedingt eine Unterschrift vorliegen… daher wird die Bank vermutlich auch wieder zu ihrem Geld kommen (es könnte allerdings etwas peinlich sein…) Wobei mir die Rahmenbedingungen insgesamt etwas seltsam erscheinen…

Die Bedingung für den ersten Kredit ist also, dass er einen zweiten Kredit bei einer anderen Bank , mit anderem Zinssatz und einem anderen Betrag bekommt? Das klingt -sorry- etwas hanebüchen. Kein Wunder, dass ebenso ein anderes Kreditvotum herauskommt. So eine Regelung findest Du nirgends.

Dazu: Was heißt „unterschrift ist ungültig“? Keine Unterschrift ist „ungültig“, schon gar nicht, „weil ein Kredit nicht gewährt wurde“.

Natürlich hat die auszahlende Bank Dokumente über die Abwicklung, meinst Du, die leben hinterm Mars? Muß heutzutage nicht mal nur schriftlich sein.

Ich schlage vor, bei wichtigen Themen, wo es echt auf’s Detail ankommt -wie hier- einfach mal etwas genauer zu schreiben, denn hiermit kann keiner was anfangen. Sorry

bordeaux71

ich habe schon mal von einem solchen Fall gehört. Hier allerdings mit der Zielfunktion den Kunden zu verleiten einen höheren Zinssatz zu akzeptieren. Also geplant… . Du solltest den Fall noch mal unter der Überschrift Internetrecht posten. Ich meine ein solcher Kredit ist rechtswirksam auch ohne Unterschrift zu Stande gekommen. Allerdings gilt hier das Fernabsatzgesetz.(Schließlich verkaufen die Versandhäuser auch ohne Unterschrift.,

Viel Glück

Hallo!

Ich habe es alles nicht so ganz verstanden…aber irgendwo hat der „jemand“ unterschrieben, wenn ich das richtig gelesen habe…daher kommt die Bank auch an ihr Geld!

Merke: Die Bank gewinnt immer!!!

:wink:)

Gruß
Thomas

Hallo kalinka

Hallo,

habe eine Frage zu einem ungewöhnliche Fall.

der Fall ist wirklich ungewöhnlich

Angenommen jemand bekommt von einer Bank einen Kredit oneline
zugesichert, Bedingung: Dieser Kredit soll mit besserem
Zinssatz bei einer Tochtergesellschaft der Bank übernommen
werden.
Der Kunde unterschreibt den noch etwas höheren Kreditrahmen.
Daraufhin wird der Kredit von der ersten Bank ausgezahlt. Aber
der höhere Kredit wird von der Tochter- bank abgelehnt.
Der Kunde hat das Geld, aber die Unterschrift ist ungültig, da
der Kredit nicht gewährt wurde.

das ist eine ziemlich verwirrende Beschreibung, die ich nicht deuten kann. Gruindsätzlich würde ich davon ausgehen, dass Du einen Kreditvertrag unterschrieben hast, sonst hätte die Bank nicht ausgezahlt

Die erste Bank hat also keinerlei Dokumente über den
ausgezahlten Kredit.

Zumindest kann die Bank nachweisen, dass sie das Geld überwiesen hat

Kommt die Bank trotzdem an ihr Geld oder ist geschehen, was
einer Bank nicht passieren darf ?

Unabhängig davon, ob Du einen gültigen Kreditvertrag hast, oder die Überweisung versehentlich passierte. Du mußt das Geld auf jeden Fall zurückzahlen. Im Fall der irrtümlichen PÜberweisung wäre es ungerechtfertigte Bereicherung! Ich würde das Geld jedenfalls nicht ausgeben, bevor Du das mit der Bank geklärt hast. Du solltest schnellstmöglich auf sie zugehen!!

Gruß Schlarzi