Kredit durch Einmalzahlung erledigen

Hallo,

mir fehlen scheinbar die richtigen Suchbegriff um bei Google Antworten zu finden, deshalb frage ich mal hier.

Im Rahmen der Schuldnerberatung (bspw. Peter Zwegat) erfährt man ja, dass dem Gläubiger eine Einmalzahlung angeboten wird und dieser den Kredit damit als erledigt betrachtet.

Wie heißt diese Art der Zahlung?
Welche Prozentsätze werden da für gewöhnlich angeboten?
Werden diese Prozentsätze noch von Sachbearbeitern entschieden oder gibt die schon ein Algorithmus vor?

Danke und Gruß,
Steve

Schuldenerlass gegen Einmalzahlung ?

Das ist ein (zulässiger) Zwang dem Gläubiger gegenüber „ich biete zur Vermeidung einer Insolvenz Ihnen eine einmalige Zahlung in Höhe von x € an. Dafür erlassen sie die restliche Forderung“.

das setzt den Gläubiger unter Druck bei Insolvenz evtl. überhaupt keine Rückzahlung erwarten zu können (wegen Pfändungsgrenze). Da sagt sich so mancher "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach " und stimmt so einem Vergleich zu.
Hier gewinnen beide, einer bekommt wenigstens etwas Geld zurück und der andere wird entlastet und muss nicht in Insolvenz gehen.

Prozentsatz ? 50 - 20 % Minimum

MfG
duck313

Moin,

das kommt darauf an, wieviel Geld der Schuldner noch aufbringen kann. Wichtig zu wissen, bei diesem Verfahren müssen alle Gläubiger mitspielen. Deswegen platzen solche Vorschläge auch oft, was der Peter natürlich verschweigt. Ich hatte schon etliche solcher Verfahren auf dem Tisch und es gab oft Gläubiger, die sich querstellen. Meist gibt es dann eine längere Vorgeschichte mit dem Schuldner, wo dann ein oder mehrere Gläubiger tatsächlich aus Prinzip das Verfahren torpedieren und sagen, entweder alles oder gar nichts.
Beim letzten Verfahren wurden 20% angeboten, was dir allerdings nicht wirklich weiterhilft.

Soon

Gerade erst gelesen. Das Ding heißt Schuldenbereinigungsplan und die Prozente sind die Quote. Machen Rechtsanwälte und auch Schuldnerberatungen.

Servus,

In einem besonderen Fall, wenn nämlich der Gläubiger das Finanzamt ist, heißt das Verfahren, innerhalb dessen auch eine einmalige, relativ bedeutende Zahlung stehen kann (nicht: muss), „Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus Billigkeit gem. § 227 AO“.

In einem (allerdings in einiger Hinsicht nicht besonders typischen) Fall, an dem ich in den 1990er Jahren mitgewürgt habe, wurden einem Steuerpflichtigen Schulden in Höhe von rund 85.000 DM gegen eine Zahlung von 8.000 DM erlassen.

Schöne Grüße

MM