Kredit für Hausrenovierung; Betriebsgegenstand

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage zu der möglichen Umsetzung bzw. Abwicklung eines Kredits. Der Fall könnte natürlich fiktiv sein. :wink:
Nehmen wir einmal an, dass Person A nach dem Tod von Person B (Ehemann) einen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen hat zu dem auch das Wohnhaus zählt, indem der Sohn C lebt.
Der Sohn, Person C, möchte nun einen Kredit aufnehmen, um eine Renovierung des Hauses zu starten. Die Schwierigkeit könnte meiner Meinung nach nun darin bestehen, dass Person C zum jetzigen Zeitpunkt ja kein „Recht“ auf das Haus hat, weil es eben im landwirtschaftlichen Betrieb integriert ist, der auf Person A läuft.

Welche Lösungsansätze könnten sich hier bieten, damit Person C trotzdem einen Kredit bekommt? Eine Variante wäre sicherlich, dass Person A als Bürge eintritt bzw. in deren Grundschuld eintragen lässt. Wäre es theoretisch auch ausreichend, wenn Person C ein lebenslanges Wohnrecht bekommt? Als Ergänzung: Wenn Person A verstirbt, würde der Betrieb auf Person C übergehen.

Zum Hintergrund. Der Betrieb hat ungefähr eine Grundstückgröße von 3000m2 und das Haus eine Wohnfläche von über 200m2. Das Volumen des Kredits liegt irgendwo bei 80.000€.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Moin,

Welche Lösungsansätze könnten sich hier bieten, damit Person C
trotzdem einen Kredit bekommt? Eine Variante wäre sicherlich,
dass Person A als Bürge eintritt bzw. in deren Grundschuld
eintragen lässt.

Das wird es wohl sein.

Wäre es theoretisch auch ausreichend, wenn
Person C ein lebenslanges Wohnrecht bekommt?

Was nützt der finanzierenden Bank das Wohnrecht?

Als Ergänzung:
Wenn Person A verstirbt, würde der Betrieb auf Person C
übergehen.

Und wenn der Kredit vorher nicht bedient werden kann, oder sich die Erbsituation ändert?

Gruß

TET

Hallo,

Als Ergänzung:

Wenn Person A verstirbt, würde der Betrieb auf Person C
übergehen.

Was spricht dagegen, dass Person C den Betrieb „überschrieben“ bekommt?
Dann ist sie Eigentümerin und man kann weiter sehen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Als Ergänzung:

Wenn Person A verstirbt, würde der Betrieb auf Person C
übergehen.

Was spricht dagegen, dass Person C den Betrieb „überschrieben“
bekommt?

evtl. will ja A noch nicht übertragen? ganz abgesehen von den anderen dingen, (stille reserven, schenkungsteuer) die da noch ein paar euro kosten können.

gruß inder

Hallo,

Als Ergänzung:

Wenn Person A verstirbt, würde der Betrieb auf Person C
übergehen.

Was spricht dagegen, dass Person C den Betrieb „überschrieben“
bekommt?

evtl. will ja A noch nicht übertragen?

evt. nicht, vielleicht evtl aber doch…
Mich würde ganz am Rande interessieren, was für ein Betrieb es ist. Die Flächenangaben erscheinen mir für Landwirtschaft recht klein.

ganz abgesehen von den
anderen dingen, (stille reserven, schenkungsteuer) die da noch
ein paar euro kosten können.

Mag alles sein.
Wie groß könnte der Unterschied zwischen der Schenkungssteuer und der irgendwann fälligen Erbschaftssteuer sein?

Wir können gerne weiter im Nebel stochern. Besser wäre es, der Fragesteller würde sich dazu äussern.

Gruß
Jörg Zabel

Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten. Inder, du hast es schon richtig erkannt. Eine Betriebsübergabe kommt momentan nicht in Frage, da es sonst zu einer Aufdeckung stiller Reserven kommen würde. Genau dies möchte ich vermeiden.

Es ist in der Tat ein landwirt. Betrieb und das eigentliche Hausgrundstück ist 4000m2 groß. Zu dieser Grundstücksfläche kommt noch eine Ackerfläche von ungefähr einem Hektar hinzu. Der Rest ist gepachtet.

Gruß

Hallo Tet,

ich hatte die Vermutung, dass es für die Bank vielleicht vorteilhaft ist, wenn ich zumindest in gewisser Weise einen Anspruch auf das Haus habe für das ich einen Kredit aufnehmen möchte.

Gruß

Hallo Boerdi,

worin sollte dieser Vorteil für die Bank bestehen? Sie kann weder dein Wohnrecht noch einen eventuellen späteren Erbanspruch verwerten.

Gruß

TET

Ok, dann vergessen wir das. :wink: Gibt es eigentlich spezielle Kreditangebote für landwirtschaftliche Betriebe mit meiner Verwendung?

Gruß