Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Frage zu der möglichen Umsetzung bzw. Abwicklung eines Kredits. Der Fall könnte natürlich fiktiv sein.
Nehmen wir einmal an, dass Person A nach dem Tod von Person B (Ehemann) einen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen hat zu dem auch das Wohnhaus zählt, indem der Sohn C lebt.
Der Sohn, Person C, möchte nun einen Kredit aufnehmen, um eine Renovierung des Hauses zu starten. Die Schwierigkeit könnte meiner Meinung nach nun darin bestehen, dass Person C zum jetzigen Zeitpunkt ja kein „Recht“ auf das Haus hat, weil es eben im landwirtschaftlichen Betrieb integriert ist, der auf Person A läuft.
Welche Lösungsansätze könnten sich hier bieten, damit Person C trotzdem einen Kredit bekommt? Eine Variante wäre sicherlich, dass Person A als Bürge eintritt bzw. in deren Grundschuld eintragen lässt. Wäre es theoretisch auch ausreichend, wenn Person C ein lebenslanges Wohnrecht bekommt? Als Ergänzung: Wenn Person A verstirbt, würde der Betrieb auf Person C übergehen.
Zum Hintergrund. Der Betrieb hat ungefähr eine Grundstückgröße von 3000m2 und das Haus eine Wohnfläche von über 200m2. Das Volumen des Kredits liegt irgendwo bei 80.000€.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß