Kredit für Rentner mit hohem Zinssatz...Fahrlässigkeit der Bank?

Hallo, auf Grund des Todes meines Vaters fand ich heraus, dass es einen laufenden Kredit gibt, bei dem noch ca. 10.000,- zu tilgen sind. Sparguthaben lag im Gegenzug bei 2.400 Euro. Meine Muter lebt noch, ist aber ein Pflegefall und wird sicherlich Sozialhilfe erhalten (Antrag läuft noch). Haben uns die Kopie des Vertrages zukommen lassen, es hatten tatsächlich beide unterschrieben…wir können nicht nachweisen, dass es der Mutter damals gesundheitlich schon nicht gut ging und ihr Personalausweis ist auch erst einige Tage danach abgelaufen. Tendenz ist, dass wir Kinder das Erbe ausschlagen werden (innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht?!).

Die Bank müsste doch bei langjährigen Kunden auch wissen, dass das Geld immer knapp war und es keine relevaten Einnahmen, Eigentümer oder sonstiges Vermögen gibt.

Interessieren würde mich jetzt, inwieweit es rechtens ist, einem über 70-jährigen Rentnerpaar ohne weitere Sicherheiten und ohne Todesfallabsicherung einen Kredit zu vermitteln, der einen Zinssatz von 12,5% hat? Gibt es evtl. eine Chance der Bank/dem Kreditanbieter eine Art Fahrlässigkeit nachzuweisen?

Vielen Dank für eure Antworten bereits im Voraus!

Hallo!
Prüfe doch zunächst ob eine Restschuldversicherung besteht und deren Prämie stets bezahlt wurde. Besteht eine ist es „fahrlässig“ die Beratungsqualität der Bank so zu bewerten. Sei vorsichtig mit dem Begriff fahrlässig!!
MfG

Hallo,

Gibt es evtl. eine Chance der Bank/dem Kreditanbieter eine Art Fahrlässigkeit nachzuweisen?

nun, dies wird wohl schwierig werden, denn wann/wer/was/wie besprochen hatte bei der Kreditvergabe kann ja nur die Mutter noch bennen. Ob sie es nachweisen kann, wird dann wohl komplizierter.

Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, sind sie raus aus dem Kredit.

Ob die Mutter überhaupt dann noch für den Kredit aufkommen muss,da Pflegefall, weiß ich nicht, da kenne ich mich nicht aus.
Und wenn doch, dürfte es ggf. schwierig werden für die Bank, zwecks Pfändung, da es ja auch Pfändungsfreigrenzen gibt.

16BIT

Hallo,

Interessieren würde mich jetzt, inwieweit es rechtens ist,
einem über 70-jährigen Rentnerpaar ohne weitere Sicherheiten
und ohne Todesfallabsicherung einen Kredit zu vermitteln, der
einen Zinssatz von 12,5% hat? Gibt es evtl. eine Chance der
Bank/dem Kreditanbieter eine Art Fahrlässigkeit nachzuweisen?

Nö der Zins ist ja deswegen so hoch, da das Rentnerpaar ja keine Sicherheiten, relevanten Einnahmen etc. hat. Also ist der Ausfall da mit einkalkuliert.
Deine Eltern haben ja auch irgendwelchen Gründen den Kredit haben wollen und daher den Vertrag unterschrieben. Als langjähriger Kunde hat man bei Banken durchaus Möglichkeiten einen Kredit zu bekommen, obwohl die Zahlen eher dagegen sprechen.
Die Todesfallabsicherung des Kredites ist bei diesem Alter sowieso schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Vielen Dank für eure Antworten bereits im Voraus!

Bitte und Gruß
LampEh

Hallo,

Prüfe doch zunächst ob eine Restschuldversicherung besteht und deren Prämie stets bezahlt wurde. Besteht eine ist es „fahrlässig“ die Beratungsqualität der Bank so zu bewerten.
Sei vorsichtig mit dem Begriff fahrlässig!!

Richtig. Das wäre dann eher als unseriös zu bewerten, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.

Grüße

Umgehend neues Konto für Mutter bei anderer Bank einrichten, zum P- Konto umstellen
WICHTIG:

Wenn Ihr das Erbe ausschlagt, wird die Bank versuchen, bei der Mutter den restlichen Kreditbetrag zu pfänden, sofern Deine Mutter die Kreditraten nicht zahlt.

Mein dringender Rat:
Sofort für Mutti weiteres Konto bei anderer Bank einrichten, und spätestens bei der ersten Pfändung zum P-Konto umstellen. Denn das Konto bei der derzeitigen Bank kann dann schnell von der Bank aus wichtigem Grund gekündigt sein.

Guter Hinweis! * owT
16BIT

ich unterstelle ja nichts, sondern frage, ob es das sein könnte. es gibt keine Absicherung laut Auskunft der bank