Hallo, auf Grund des Todes meines Vaters fand ich heraus, dass es einen laufenden Kredit gibt, bei dem noch ca. 10.000,- zu tilgen sind. Sparguthaben lag im Gegenzug bei 2.400 Euro. Meine Muter lebt noch, ist aber ein Pflegefall und wird sicherlich Sozialhilfe erhalten (Antrag läuft noch). Haben uns die Kopie des Vertrages zukommen lassen, es hatten tatsächlich beide unterschrieben…wir können nicht nachweisen, dass es der Mutter damals gesundheitlich schon nicht gut ging und ihr Personalausweis ist auch erst einige Tage danach abgelaufen. Tendenz ist, dass wir Kinder das Erbe ausschlagen werden (innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht?!).
Die Bank müsste doch bei langjährigen Kunden auch wissen, dass das Geld immer knapp war und es keine relevaten Einnahmen, Eigentümer oder sonstiges Vermögen gibt.
Interessieren würde mich jetzt, inwieweit es rechtens ist, einem über 70-jährigen Rentnerpaar ohne weitere Sicherheiten und ohne Todesfallabsicherung einen Kredit zu vermitteln, der einen Zinssatz von 12,5% hat? Gibt es evtl. eine Chance der Bank/dem Kreditanbieter eine Art Fahrlässigkeit nachzuweisen?
Vielen Dank für eure Antworten bereits im Voraus!