Kredit kündigen aufgrund nicht Einhaltung von Absprachen

Ich habe eine Immobilie gekauft und hatte währenddessen noch eine eigene Immobilie zu verkaufen. Da der Kauf der neuen Immobilie früher eingetreten ist als der Verkauf der alten Immobilie habe ich mir zwei KfW Kredite ausgesucht. Absprache war, dass ich diese Kredite voll ausgezahlt bekomme, auch wenn die neue Immobilie noch nicht ganz steht.
Nun hat die Bank 40% ausgezahlt und weigert sich bei den restlichen 60% die Auszahlung zu machen.
Am liebsten würde ich den Kredit kündigen.

Meine Frage:
Kann ich den Kredit außerordentlich kündigen, da die Absprachen (welche Voraussetzung für den Kredit waren) nicht eingehalten werden?

Hallo,

da frage ich mal: wozu denn die Auszahlung, wenn das Haus noch garnicht steht?

und: steht irgendwo schriftlich, dass die Auszahlung vor Fertigstellung kommen soll?

Die Kündigung würde ich nicht machen, denn Du brauchst den Kredit ja - dann müsstest Du wo anders den Kredit aufnehmen, da braucht man Grundschulden usw. nix als Kosten.

Grüßle
Andre

Hallo Andre,

Die neue Immobilie wird von einem Bauträger gebaut mit dem Raten nach bestimmten Bauabschnitten vereinbart sind.
Da ich derzeit meine alte Immobilie auch endlich veräußert habe ist der Kredit um den es jetzt geht nur noch ein „nice to have“, aber nicht unbedingt notwendig.
Schriftlich ist es nicht fixiert, aber es war von Anfang an Grundvoraussetzung und die erste Rate haben sie aufgrund dessen ja auch ausbezahlt.

o.k., dann lies mal nach: im Vertrag steht bestimmt ‚Auszahlung nach Baufortschritt‘. So lange keine Bereitstellungsprovision anfällt braucht dich der Kredit aber nicht weiter zu stören.

Lies dann nach, was unter Kündigung, vorzeitige Rückzahlung oder Nichtabnahme/Darlehensverzicht steht.
Im Grunde möchtest Du den Kredit ja garnicht mehr abnehmen - bei KfW- Krediten kann der Ausstieg unter Umständen kostenlos passieren.

Grüßle
Andre

Vielen Dank für den Tipp!
Mal schauen ob ich da raus komme.

Hallo,
Entschuldigung dass ich mich erst jetzt melde. Grund für eine Darlehensauszahlung ist ja ein Vertragsverhältnis mit einer Bank.
Und an dieses Vertragsverhältnis müssen sich sie und auch die Bank halten. Ausserordentlich kündigen ist keine gute Idee. Es gibt auch das Bafin wenn es Streitigkeiten mit der Bank gibt.Hat sich das nun bei Ihnen geregelt? Ansonsten können Sie mir auch gerne den Darlehensvertrag von Ihnen zur Einsichtnahme zusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
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Bankkaufmann seit 1991
17 Jahre Darlehensentscheider für Baufinanzierungsdarlehen
Kooperationspartner der Schufa
[email protected]
www.baufinanzierung-internet.de

Es kommt sehr auf alle anderen Umstände und Absprachen an:

  1. Welche Bedingungen galten genau für die Auszahlung ( Auszahlungs-voraussetzungen)
  2. Kündigungsregeln für die KfW-Kredite ? (Welches Programm der KfW,nicht alle sind vorzeitig kündbar
  3. Was hast Du davon, die KfW-Kredite zu kündigen, Du brauchst doch die Kreditmittel ? Bekommst du die so einfach woanders ? Einen KfW-Kredit MUSS man immer VOR der Maßnahme beantragen, also bekommst Du keinen KfW-Kredit mehr für die gleiche Investition, ein anderer Kredit hat eigtl. schlechtere Konditionen.
  4. Wie lange soll sich denn der Verkauf der alten Immobilie noch hinziehen ? Das wäre für mich der erste Ansatz zur Lösung…

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe. Mittlerweile hat sich das Thema erledigt da der Bank wieder eingefallen ist welche Absprache wir im Vorfeld hatten.

Vielen Dank für die sehr nützlichen Unterstützungen!