Hallo,
angenommen jemand vereinbart einen Privatkredit mit unbestimmter Laufzeit zu einem üblichen Marktzins. Vereinbart wird eine Ratenzahlung. Die Ratenzahlung erfolgt allerdings nicht, verjährt dann der Kredit nach 3 Jahren? Wie wäre es, wenn keine Ratenzahlung vereinbart wird, sondern einfach nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bestände dann das Risiko der Verjährung?
Danke und Gruß,
Rudolf