Kredit - Verjähren einzelne Ratenzahlungen oder nur der ganze Kredit?

Hallo,

angenommen jemand vereinbart einen Privatkredit mit unbestimmter Laufzeit zu einem üblichen Marktzins. Vereinbart wird eine Ratenzahlung. Die Ratenzahlung erfolgt allerdings nicht, verjährt dann der Kredit nach 3 Jahren? Wie wäre es, wenn keine Ratenzahlung vereinbart wird, sondern einfach nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bestände dann das Risiko der Verjährung?

Danke und Gruß,
Rudolf

Ich kenne es bei Banken so, dass wenn eine bestimmte Anzahl an Raten nicht gezahlt wird der komplette Kreditbetrag sofort fällig ist. Ich denke ab dann fängt die Verjährungsfrist an.

Meines Wissens verjährt die Frist bei einer Bank nach 3 Jahren. Bedeutet, wenn der Geldgeber - wie hier im Beispiel - 3 Jahre lang nicht die Rate bei Ihnen einfordert, dürfte die Forderung/Schuld beglichen sein.
Siehe auch BGB §195

D.h. wenn jemand einen Kredit ohne Ratenzahlung mit unbefristeter Laufzeit aber 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart, besteht auch nicht die Gefahr einer Verjährung, da ja keine Forderung fällig wird?

Herr Schmidt, meines Wissens hat der Geldgläubiger 3 Jahre lang Zeit das Geld bei Ihnen einzufordern. Bei normalen Bankdarlehen wird man ja schon nach spätestens 2 Raten Rückstand in die Mahn-Vollstreckungsabteilung weitergeleitet. Dort darf ein Darlehen dann nach mindestens 2,5% Rückstand vom Darlehen gekündigt werden.
Hier also bei Ihnen kann es im Ratenkreditbereich oder Privatdarlehensbereich sein dass sich der Geldgeber 1 Jahre nicht rührt und dann aber das vollständige Darlehen oder den Rest fordert.

Das Szenario ist ein etwas anderes. Jemand gibt einem anderen einen Kredit ohne Ratenvereinbarung und mit unbegrenzter Laufzeit.
Kreditnehmer und Kreditgeber können allerdings mit 3 monatiger Frist kündigen, davon abgesehen kann der Kreditnehmer jederzeit freiwillig Teile zurückzahlen (Privatdarlehn ohne kommerzielle Interessen, sondern um jemandem zu helfen). Es soll nur sichergestellt sein, dass keine Verjährung eintritt.
Nach meiner Einschätzung könnte so ein Kredit nicht verjähren, da ja gar keine Raten gezahlt werden müssen. Wenn also der Kreditgeber in 15 Jahren kündigt, muss die Summe innerhalb von 3 Monaten zurückgezahlt werden, oder?

Herr Schmidt, ja so könnte es dann in 15 Jahren ablaufen. Bezüglich der 30 Jährigen Frist siehe auch BGB 199 wo die Forderung erst nach 30 Jahren erlischt.