Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen wenn Kredit mehrmals vergrößert wurde

Das hat das Gericht im Nachhinein so entschieden. An der
Richtigkeit der Klausel hatten zum Zeitpunkt des Abschlusses
aber ganz offensichlich weder Kreditgeber noch -nehmer
ernsthafte Zweifel.

Setzt voraus, dass der Kreditnehmer wirklich alle Bestandteile des Vertrages kannte und verstanden hat.
Und nein, davon auszugehen, dass dem so ist, nur weil der Kunde unterschreibt ist gemäß der Urteile die da so in den letzten Jahren höchstrichterlich gefallen sind wohl nicht zielführend.

Setzt voraus, dass der Kreditnehmer wirklich alle Bestandteile
des Vertrages kannte und verstanden hat.
Und nein, davon auszugehen, dass dem so ist, nur weil der
Kunde unterschreibt ist gemäß der Urteile die da so in den
letzten Jahren höchstrichterlich gefallen sind wohl nicht
zielführend.

Und damit geben Gesetzgeber und Rechtsprechung natürlich genau das richtige Signal: „Bürger, Du bist so blöd und/oder leichtsinnig, daß wir Dir gerne Verantwortung abnehmen. Unterschreib einfach, was Du willst und wenn Dir das am Ende nicht mehr paßt, dann kommst Du aus der Nummer locker wieder raus. Und falls das dann doch mal nicht geht, tuts uns leid, daß wir Dir den Eindruck vermittelt haben, daß man aus jedem Vertrag rauskommt, den man nicht mehr will.“

Man denke nur an die Legende mit dem 14 tägigen Rückgaberecht, auf das immer häufiger gepocht wird. Dumm nur, daß sich der Bürger nur die 14 Tage merkt und nicht die winzigen, dazugehörigen Details. So erweist man einer Generation von vermeintlich mündigen Bürgern m.E. einen Bärendienst.

Setzt voraus, dass der Kreditnehmer wirklich alle Bestandteile
des Vertrages kannte und verstanden hat.
Und nein, davon auszugehen, dass dem so ist, nur weil der
Kunde unterschreibt ist gemäß der Urteile die da so in den
letzten Jahren höchstrichterlich gefallen sind wohl nicht
zielführend.

Und damit geben Gesetzgeber und Rechtsprechung natürlich genau
das richtige Signal: "Bürger, Du bist so blöd und/oder
leichtsinnig, daß wir Dir gerne Verantwortung abnehmen.

Nein das Signal ist: Lieber Bürger du kannst nicht alles wissen und dich auch nicht mit allem Beschäftigen. Daher schützen wir dich vor groben Benachteiligungen durch dritte und zwar in allen Bereichen.

Unterschreib einfach, was Du willst und wenn Dir das am Ende
nicht mehr paßt, dann kommst Du aus der Nummer locker wieder
raus. Und falls das dann doch mal nicht geht, tuts uns leid,
daß wir Dir den Eindruck vermittelt haben, daß man aus jedem
Vertrag rauskommt, den man nicht mehr will."

Also die Verträge sind nicht nichtig! Man komm da nicht „raus“ weil man nicht mehr will. Man darf jedeglich die Gebühr zurückfordern.
Wie du mir geraten hast mich mit dem Urteil zu befassen, rate ich dir das ganze Szenario zu betrachten.

Ab 2011 haben diverse OLG darauf hingewießen, dass die Gebühr nicht einzufordern ist. Manche Banke haben daraufhin tatsächlich reagiert und dies abgeschafft. Die anderen haben es billigend in Kauf genommen weiterzumachen.

Jetzt die Schuld (wieder) auf den Verbraucher zu schieben finde ich persönlich das allerletzte.

Die Menschen Vertrauen euch Banken! Dieses Vertrauen hat 2008 enorm gelitten und damals war es die selbe Aussage: „Die Kunden wussten was Zertifikate sind und kannten das Risiko.“ „Haben ja schließlich alles verstanden und unterschrieben.“ Nach einigen Reuevollen Marketing Strategien wurde euer Image wieder aufpoliert nur um wieder festzustellen, das die Banken immernoch denken die können machen was sie wollen.

Mal ne Frage. Was wäre die Alternative?
Ich stelle mir vor wie ich einen Kredit brauche. Ich gehe zur Bank sage brauche Summe XY und mir wird ein Kreditvertrag vorgelegt. Daraufhin sag ich ich werde es von meinem Anwalt nochmal durchchecken lassen.
Nun komme ich wieder zurück und sage mein Anwalt hat den Vertrag durchgesehen und die von Ihnen erhobene Bearbeitungsgebühr ist unzulässig.
Natürlich hätte dann die Bank mir den Kredit ohne Gebühren ausgezahlt richtig C.?
Ohne wäre es wahrscheinlicher das ich die Antwort bekommen hätte: Unsere Bank beschäftigt eine ganze Abteilung von Anwälten, die nichts anderes machen als Verträge wie der vorgelegte den entsprechen Anforderungen anzupassen. Daher kann ich Ihnen versichern, das die Gebühr rechtens ist und wir diese einfordern dürfen. Schließlich wollen Sie ja das Geld und nicht wir. Wenn Sie nicht gewillt sind, dann steht es Ihnen frei bei einem anderen Kreditinstitut ihr Glück zu versuchen.

Also frei nach dem Motto: Friß oder stirb!

Gruß
LampEh

Und damit geben Gesetzgeber und Rechtsprechung natürlich genau
das richtige Signal: "Bürger, Du bist so blöd und/oder
leichtsinnig, daß wir Dir gerne Verantwortung abnehmen.

Nein das Signal ist: Lieber Bürger du kannst nicht alles
wissen und dich auch nicht mit allem Beschäftigen.

Und warum steht dann im Gesetz, daß mit 18 die volle Geschäftsfähigkeit eintritt? Irgendwie paßt da ja etwas nicht zusammen.

Im übrigen: wer einen Vertrag nicht versteht, sollte ihn tunlichst nicht unterschreiben. Darauf zu vertrauen, daß einem irgendwann der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung das Denken und das Risiko abnimmt, ist mehr als fahrlässig.

Unterschreib einfach, was Du willst und wenn Dir das am Ende
nicht mehr paßt, dann kommst Du aus der Nummer locker wieder
raus. Und falls das dann doch mal nicht geht, tuts uns leid,
daß wir Dir den Eindruck vermittelt haben, daß man aus jedem
Vertrag rauskommt, den man nicht mehr will."

Also die Verträge sind nicht nichtig! Man komm da nicht
„raus“ weil man nicht mehr will. Man darf jedeglich die Gebühr
zurückfordern.

Ich sprach generell davon, daß der Gesetzgeber spätestens seit der Schuldrechtsreform 2002 dazu neigt, dem Bürger die Verantwortung für sein Handeln abzunehmen. Das Ergebnis ist, daß halb Deutschland durch die Gegend rennt und glaubt, man müsse einem Vertrag nur innerhalb von 14 Tagen widersprechen, um ihn loszuwerden.

Ich stelle mir vor wie ich einen Kredit brauche. Ich gehe zur
Bank sage brauche Summe XY und mir wird ein Kreditvertrag
vorgelegt. Daraufhin sag ich ich werde es von meinem Anwalt
nochmal durchchecken lassen.
Nun komme ich wieder zurück und sage mein Anwalt hat den
Vertrag durchgesehen und die von Ihnen erhobene
Bearbeitungsgebühr ist unzulässig.

Kommt darauf an, wann sich das abgespielt hat. Vor dem besagten Urteil hätte kaum ein Anwalt behauptet, die Klausel sei unzulässig, weil es das Urteil noch gar nicht gab.

Also frei nach dem Motto: Friß oder stirb!

Wie ich schon mehrfach schrieb: was wäre wohl, wenn ein Bundesgericht iin Tarif- und Einzelverträge eingriffe und feststellte, daß nur der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen durchsetzbar ist, obwohl sich alle Vertragsparteien darüber einig waren, daß es 26, 28 oder 30 Tage sein sollten. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, daß die Arbeitnehmer dann sagen würden „ach so, wenn das so ist, kein Problem; schließlich ist die Klausel ja offensichtlich unrechtmäßig“. Ich gehe eher davon aus, daß zumindest die Arbeitnehmer darauf pochen würden, daß ja wohl fein das weitergelten solle, was die Vertragsparteien in vollem Bewußtsein unterschrieben haben.

Wie ich schon mehrfach schrieb: was wäre wohl, wenn ein
Bundesgericht iin Tarif- und Einzelverträge eingriffe und
feststellte, daß nur der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24
Werktagen durchsetzbar ist, obwohl sich alle Vertragsparteien
darüber einig waren, daß es 26, 28 oder 30 Tage sein sollten.

Hä? Besserstellung der Bürger war noch nie das Problem

Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, daß die Arbeitnehmer
dann sagen würden „ach so, wenn das so ist, kein Problem;
schließlich ist die Klausel ja offensichtlich unrechtmäßig“.
Ich gehe eher davon aus, daß zumindest die Arbeitnehmer darauf
pochen würden, daß ja wohl fein das weitergelten solle, was
die Vertragsparteien in vollem Bewußtsein unterschrieben
haben.

Aber selbst du solltest wissen das kein Vertrag (auch im vollem Bewußtsein)unter den gesetzlichen Urlaubstage seien darf, egal wie sich die Parteien einigen.
Die Gesetzgebung steckt einen gewissen Rahmen ab, darin kann man sich frei bewegen. Im o.g. Urteil hat sie erkannt das dort Handlungsbedarf besteht und hat nun klare Grenzen festgelegt.

Nun ja führt hier nicht mehr zum Ziel. Daher sollte das Thema geschlossen werden.

Gruß
LampEh

Aber zu allen diesen Kosten hat doch das Gericht festgestellt,
dass sie mit den Zinsen bezahlt werden. Insofern fehlt mir
immer noch die Begründung für die Individualgebühr.

Hast Recht, daher bleibt abzuwarten wie das Gericht dort entscheidet.

Gruß

TET

Gruß
LampEh