Hallo,
In dem Fall mit den Bearbeitungsgebühren liegt ein BGH-Urteil
vor!
der BGH unterliegt dem gleichen Trugschluß wie die Leute, die
nun meinen, Kredite oder andere Dienstleistungen würden nach
dem Urteil billiger.
Das ist mir neu das Leute nach dem Urteil so denken
Tatsache ist, daß sich die Institute das
Geld nun woanders herholen - sei es, über höhere Zinsen, sei
es über teurere Kontomodelle, über längere Bearbeitungsdauern
(=eingespartes Personal), Schließung von Niederlassungen oder
weniger stark steigende Gehälter der Mitarbeiter.
Sehr wahrscheinlich. Allerdings ist es wohl jetzt auch besser vergleichbar wenn bei Bank X ist für 5000€ 5% zahle und bei Bank Y für 5000€ 7% zahle. Da nun dieses Bearbeitungsentgeld entfällt und somit nicht von meiner Summer einbehaltet wird bzw. auf meinen Kredit draufgeschlagen wird.
Ich weiß das dafür eigentlich der Effektivzins zur Rate gezogen werden sollte, aber dieser ist nunmal ohne die Bearbeitungsgebühr berechnet.
Das alles braucht den Kunden, der nur den einen Kredit nachgefragt hat
und nun sein Geld zurückwill natürlich nicht zu interessieren.
Stimmt
Warum dann die Bank deren Hauptgeschäft ist Geld zu leihen
(und die Zinsen kassieren) mit dem Argument kommen soll „mit
ihnen machen wir keine Geschäfte mehr“ ist mir sehr
schleierhaft.
Das ist Dir unbenommen, nur kann man bei den Kreditinstituten
auch einen anderen Standpunkt vertreten. Der Kunde hat den
Vertrag seinerzeit unterschrieben und zwar mit allen
enthaltenen Bestandteilen.
Das mag stimmen, aber wir reden hier von fehlerhaften Verträgen die den Geldnehmer benachteiligt haben. Die hätten diese Gebühr gar nicht einfordern dürfen.
In dem Moment scheint ihn also die
Bearbeitungsgebühr nicht interessiert zu haben. Wenn ein Kunde
aufgrund eines Urteiles auf den Gedanken kommt, die Gebühr
zurückzuverlangen, ist das zwar sein gutes Recht, aber es ist
auch das Recht des Institutes, sich das zu merken und daraus
seine Schlußfolgerung zu ziehen, nämlich daß der Kunde nur
eingeschränkt bereit ist, sich an Verträge zu halten.
Der Kunde hält sich doch an seine Pflichten. Er zahlt die Rate und somit den Kredit ab.
Ich bin ja froh das hier auch ein Blickwinkel von Bankseite durchleuchtet wird auch wenn ich die Argumentation nicht nachvollziehen kann.
Ich verschieb mal den Bereich…
Ich kaufe ein Auto, welches unfallfrei seien soll. Später wird bei der Werkstatt herausgefunden , dass das Auto sehr wohl in einen Unfall verwickelt gewesen war und ich dann von meinem Recht gebraucht mache (Rücktritt, Minderung etc.)
Mir dieser Autohändler in Zukunft kein Auto mehr verkaufen wird, weil ich die Frechheit besitze den Vertrag und auch das Produkt geprüft zu haben? Oder wird er mir doch ein Auto verkaufen nur diesmal vorher alles überprüfen, damit diesmal der Vertrag fehlerfrei ist?
Gruß
C.
Gruß
LampEh