Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen wenn Kredit mehrmals vergrößert wurde

Person x hat mehrmals seinen Kredit vergrößert und würde gerne Die bearbeitungsgebühren zurück fordern. 
Die Bearbeitungsgebühr betrug bei feststehendes 96,36€. Bei erster Vergrößerung 169,16€. Nach der nächsten 222,02 €und bei der letzten 288,36€. Die Kredite wurden quasi immer abgelöst und neu abgeschlossen immer bei der selben Bank. In den ersten 3 Verträgen wurde dies immer direkt als bearbeitungsgebühr abgegeben aber bei der letzten als: einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag.

Frage 1: zählt der individualbeitrag als Bearbeitungsgebühr?
Frage 2: kann sich Person x nun 288,36 zurück holen oder die Summe aller bearbeitungsgebühren von den Verträgen, also 776,17€?

Hallo,

Frage 1: zählt der individualbeitrag als Bearbeitungsgebühr?

Nein

Frage 2: kann sich Person x nun 288,36 zurück holen oder die
Summe aller bearbeitungsgebühren von den Verträgen, also
776,17€?

Wenn die Verträge ab 2011 geschlossen wurden dann ja. Davor wird es schwierig weil es noch kein BGH Urteil diesbezüglich gibt.

Gruß

Moin,

Frage 1: zählt der individualbeitrag als Bearbeitungsgebühr?

Nein

Warum nicht? Es ist also ausreichend, dem Kind einfach einen anderen Namen zu geben?

Gruß

TET

Tach,

Moin,

Frage 1: zählt der individualbeitrag als Bearbeitungsgebühr?

Nein

Warum nicht?

Da ich werde Richter noch Anwalt bin schwer zu erklären

Es ist also ausreichend, dem Kind einfach einen
anderen Namen zu geben?

Also in der Urteilsbegründung ist die Bearbeitungsgebühr deshalb als unwirksam erklärt worden weil es eine pauschalisierte Gebühr von der Kreditsumme (laufzeitunabhägig) betrug.

Eine individuelle Vereinbarung zwischen Geldgeber und Geldnehmer ist soweit rechtens. Ähnlich vergleichbar mit einer Honorarvereinbarung.
Weiteres Beispiel: Das „Diagio“ auch von dem Urteil nicht betroffen, da dies Gebühren für die Geldbeschaffung etc. sind

Gruß

TET

Gruß
LampEh

Bei der Bank auf die Schwarze Liste gelangen: Anleitung

Frage 2: kann sich Person x nun 288,36 zurück holen oder die Summe aller bearbeitungsgebühren von den Verträgen, also 776,17€?

Die Person kann es zumindest versuchen. Aus meiner Sicht könnten Chancen bestehen, die 776,17€ zu bekommen. Denn die Umbenennung der Bearbeitungsgebühr in einen individuell vereinbarten Betrag ist offensichtlich nur Fake. Erst recht dann, wenn sie so hoch ist, wie eine Bearbeitungsgebühr wäre :wink:.

Fakt ist aber auch:
Die Bank weiß dann, dass die Unterschrift der Person unter Verträge soviel Wert wie ein Mückenschiss ist, und wird evtl. neue Verträge (wie z.B. eine erneute Aufstockung) nicht mehr mit der Person abschließen.

Wäge bitte ab, was Dir wichtiger ist: Die Erstattung der Gebühren, oder die zukünftige Zusammenarbeit mit dieser Bank.

Fakt ist aber auch:
Die Bank weiß dann, dass die Unterschrift der Person unter
Verträge soviel Wert wie ein Mückenschiss ist, und wird evtl.
neue Verträge (wie z.B. eine erneute Aufstockung) nicht mehr
mit der Person abschließen.

Wieso weil die Bank versucht hat sich widerrechtlich Geld anzueignen was ihr nicht zusteht?

Wäge bitte ab, was Dir wichtiger ist: Die Erstattung der
Gebühren, oder die zukünftige Zusammenarbeit mit dieser Bank.

Na zum Glück gibt es ja nicht nur eine Bank falls diese ihrer weitere „Kooperation“ mit dem Kunden einstellen will.
Nur das wir uns hier richtig verstehen. Der Fehler liegt bei den Banken die diese Gebühr gefordert haben und nicht beim Kunden!
Sollte die Bank jetzt beleidigt sein, weil sie dabei erwischt worden sind würde ich meine zukünftige Zusammenarbeit mit dieser bedenken und nicht andersherum!

Grüße
LampEh

Michael Kohlhaas
Servus,

das ist nicht der einzige Fall, bei dem man vom Rechtbehalten leicht arm werden kann. Man muss halt im Zweifelsfall entscheiden, was man lieber möchte.

Wobei ich das Rechtbehalten um einen hohen Preis im Fall Michael Kohlhaas viel wichtiger finde - auch wenn er selber keinen Nutzen davon hatte.

Schöne Grüße

MM

Tach,

Servus,

das ist nicht der einzige Fall, bei dem man vom Rechtbehalten
leicht arm werden kann. Man muss halt im Zweifelsfall
entscheiden, was man lieber möchte.

Kohlhaas hatte auf juristischen Weg keinen Erfolg und griff zur Selbstjustiz!

In dem Fall mit den Bearbeitungsgebühren liegt ein BGH-Urteil vor!
D.h. man weisst die Bank auf ihren Fehler hin. Diese sieht den Fehler ein und zahlt die Gebühren zurück. Wenn nicht gibt es genügend Anwälte die gerne diesen Elmeter verwandeln.
Warum dann die Bank deren Hauptgeschäft ist Geld zu leihen (und die Zinsen kassieren) mit dem Argument kommen soll „mit ihnen machen wir keine Geschäfte mehr“ ist mir sehr schleierhaft.

Gruß
LampEh

Móin nochmal,

Es ist also ausreichend, dem Kind einfach einen
anderen Namen zu geben?

Also in der Urteilsbegründung ist die Bearbeitungsgebühr
deshalb als unwirksam erklärt worden weil es eine
pauschalisierte Gebühr von der Kreditsumme (laufzeitunabhägig)
betrug.

Eine individuelle Vereinbarung zwischen Geldgeber und
Geldnehmer ist soweit rechtens. Ähnlich vergleichbar mit einer
Honorarvereinbarung.

Welche Begründung sollte es denn für eine solche Individualgebühr geben? Wodurch wird sie denn individuell?

Gruß

TET

  • schwebt das Raumschiff völlig schwerelos -
    Servus,

warum sollte eine Bank hier argumentieren?

Einfach Machen geht viel leichter und kann, wenn vorher eine gute Historie vorgelegen hat, schon einigermaßen wehe tun. Klar haben andere Mütter auch schöne Töchter - ist bloß nicht immer so ganz easy, mit diesen anzubändeln.

Nur darum gings. Dass der Kunde selbstverständlich selber einschätzen muss, wie wichtig ihm dieser Aspekt ist, wurde bereits ausführlich dargelegt.

Schöne Grüße

MM

Hiho,

Móin nochmal,

Es ist also ausreichend, dem Kind einfach einen
anderen Namen zu geben?

Also in der Urteilsbegründung ist die Bearbeitungsgebühr
deshalb als unwirksam erklärt worden weil es eine
pauschalisierte Gebühr von der Kreditsumme (laufzeitunabhägig)
betrug.

Eine individuelle Vereinbarung zwischen Geldgeber und
Geldnehmer ist soweit rechtens. Ähnlich vergleichbar mit einer
Honorarvereinbarung.

Welche Begründung sollte es denn für eine solche
Individualgebühr geben? Wodurch wird sie denn individuell?

Ich begebe mich mal auf dünnes Eis…
Die Bank sagt z.B: Für deine Summe X mit der Laufzeit Y habe ich diversen Aufwand den ich leider nicht umgehen kann bei der Kreditvergabe.
Für diesen Aufwand will ich entschädigt werden. D.h. die Bank könnte dir genau sagen was alles in dieser Individualgebühr enthalten ist und welche Auslagen die Bank für diesen Kredit hatte.

Diese Gebühr wäre dann auch immer eine andere als die standardisierte (rechtswidrige)

„Die Kreditkosten betragen pauschal 1% von der Kreditsumme“ (unabhängig von der Laufzeit)

Gruß

TET

Gruß
LampEh

Tach,

sorry irgendwie machen deine Antworten für mich keine Sinn in diesem Zusammenhang.

Daher kling ich mal aus.

Dir auch einen schönen Tag
LampEh

Ich frag nochmal, sorry.

Welche Begründung sollte es denn für eine solche
Individualgebühr geben? Wodurch wird sie denn individuell?

Ich begebe mich mal auf dünnes Eis…
Die Bank sagt z.B: Für deine Summe X mit der Laufzeit Y habe
ich diversen Aufwand den ich leider nicht umgehen kann bei der
Kreditvergabe.

Nachdem die laut Urteil die Zinsen die Bezahlung für den Aufwand sind, fällt mir nichts ein, was als Begründung taugt. Dir?

Für diesen Aufwand will ich entschädigt werden. D.h. die Bank
könnte dir genau sagen was alles in dieser Individualgebühr
enthalten ist und welche Auslagen die Bank für diesen Kredit
hatte.

Individuell ist das aber doch auch nicht, weil das doch allen Kunden so gehen würde, oder?

Diese Gebühr wäre dann auch immer eine andere als die
standardisierte (rechtswidrige)

Die Bank würde sie also individuell berechnen und die Kosten exakt aufschüsseln?

Gruß

TET

Hallo,

In dem Fall mit den Bearbeitungsgebühren liegt ein BGH-Urteil
vor!

der BGH unterliegt dem gleichen Trugschluß wie die Leute, die nun meinen, Kredite oder andere Dienstleistungen würden nach dem Urteil billiger. Tatsache ist, daß sich die Institute das Geld nun woanders herholen - sei es, über höhere Zinsen, sei es über teurere Kontomodelle, über längere Bearbeitungsdauern (=eingespartes Personal), Schließung von Niederlassungen oder weniger stark steigende Gehälter der Mitarbeiter. Das alles braucht den Kunden, der nur den einen Kredit nachgefragt hat und nun sein Geld zurückwill natürlich nicht zu interessieren.

Warum dann die Bank deren Hauptgeschäft ist Geld zu leihen
(und die Zinsen kassieren) mit dem Argument kommen soll „mit
ihnen machen wir keine Geschäfte mehr“ ist mir sehr
schleierhaft.

Das ist Dir unbenommen, nur kann man bei den Kreditinstituten auch einen anderen Standpunkt vertreten. Der Kunde hat den Vertrag seinerzeit unterschrieben und zwar mit allen enthaltenen Bestandteilen. In dem Moment scheint ihn also die Bearbeitungsgebühr nicht interessiert zu haben. Wenn ein Kunde aufgrund eines Urteiles auf den Gedanken kommt, die Gebühr zurückzuverlangen, ist das zwar sein gutes Recht, aber es ist auch das Recht des Institutes, sich das zu merken und daraus seine Schlußfolgerung zu ziehen, nämlich daß der Kunde nur eingeschränkt bereit ist, sich an Verträge zu halten.

Gruß
C.

Ich frag nochmal, sorry.

dafür ist das Forum da

Welche Begründung sollte es denn für eine solche
Individualgebühr geben? Wodurch wird sie denn individuell?

Ich begebe mich mal auf dünnes Eis…
Die Bank sagt z.B: Für deine Summe X mit der Laufzeit Y habe
ich diversen Aufwand den ich leider nicht umgehen kann bei der
Kreditvergabe.

Nachdem die laut Urteil die Zinsen die Bezahlung für den
Aufwand sind, fällt mir nichts ein, was als Begründung taugt.
Dir?

Aufwand könnte sein:
Porto, Kosten für die Geldbeschaffung, Versicherungskosten für den Ausfall, Schufaauskünfte einholen
Mehr fällt mir auf die schnelle nicht ein :confused:

Für diesen Aufwand will ich entschädigt werden. D.h. die Bank
könnte dir genau sagen was alles in dieser Individualgebühr
enthalten ist und welche Auslagen die Bank für diesen Kredit
hatte.

Individuell ist das aber doch auch nicht, weil das doch allen
Kunden so gehen würde, oder?

Stimmt, daher bleibt abzuwarten was da der BGH entscheidet. Die Targobank z.B. hatte solche Formulierungen in ihren Verträgen genutzt.

Diese Gebühr wäre dann auch immer eine andere als die
standardisierte (rechtswidrige)

Die Bank würde sie also individuell berechnen und die Kosten
exakt aufschüsseln?

Das wäre der Plan.

Leider entsteht mit dem Begriff „Individualbeitrag“ der Eindruck, das diese Gebühr für Besondere Dienstleistungen zu zahlen wäre. Daher muss der BGH da noch ein Machtwort sprechen. Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden will sogar ein gerichtliches Verbot von diesen „Individualbeiträgen“ erwirken.
Solange es kein Urteil in diese Richtung gibt kann es auch sein das sich die Banken mit dieser Klausel sträuben das Geld zurückzuzahlen

Gruß

TET

Gruß
LampEh

Hallo,

In dem Fall mit den Bearbeitungsgebühren liegt ein BGH-Urteil
vor!

der BGH unterliegt dem gleichen Trugschluß wie die Leute, die
nun meinen, Kredite oder andere Dienstleistungen würden nach
dem Urteil billiger.

Das ist mir neu das Leute nach dem Urteil so denken

Tatsache ist, daß sich die Institute das

Geld nun woanders herholen - sei es, über höhere Zinsen, sei
es über teurere Kontomodelle, über längere Bearbeitungsdauern
(=eingespartes Personal), Schließung von Niederlassungen oder
weniger stark steigende Gehälter der Mitarbeiter.

Sehr wahrscheinlich. Allerdings ist es wohl jetzt auch besser vergleichbar wenn bei Bank X ist für 5000€ 5% zahle und bei Bank Y für 5000€ 7% zahle. Da nun dieses Bearbeitungsentgeld entfällt und somit nicht von meiner Summer einbehaltet wird bzw. auf meinen Kredit draufgeschlagen wird.

Ich weiß das dafür eigentlich der Effektivzins zur Rate gezogen werden sollte, aber dieser ist nunmal ohne die Bearbeitungsgebühr berechnet.

Das alles braucht den Kunden, der nur den einen Kredit nachgefragt hat
und nun sein Geld zurückwill natürlich nicht zu interessieren.

Stimmt

Warum dann die Bank deren Hauptgeschäft ist Geld zu leihen
(und die Zinsen kassieren) mit dem Argument kommen soll „mit
ihnen machen wir keine Geschäfte mehr“ ist mir sehr
schleierhaft.

Das ist Dir unbenommen, nur kann man bei den Kreditinstituten
auch einen anderen Standpunkt vertreten. Der Kunde hat den
Vertrag seinerzeit unterschrieben und zwar mit allen
enthaltenen Bestandteilen.

Das mag stimmen, aber wir reden hier von fehlerhaften Verträgen die den Geldnehmer benachteiligt haben. Die hätten diese Gebühr gar nicht einfordern dürfen.

In dem Moment scheint ihn also die
Bearbeitungsgebühr nicht interessiert zu haben. Wenn ein Kunde
aufgrund eines Urteiles auf den Gedanken kommt, die Gebühr
zurückzuverlangen, ist das zwar sein gutes Recht, aber es ist
auch das Recht des Institutes, sich das zu merken und daraus
seine Schlußfolgerung zu ziehen, nämlich daß der Kunde nur
eingeschränkt bereit ist, sich an Verträge zu halten.

Der Kunde hält sich doch an seine Pflichten. Er zahlt die Rate und somit den Kredit ab.

Ich bin ja froh das hier auch ein Blickwinkel von Bankseite durchleuchtet wird auch wenn ich die Argumentation nicht nachvollziehen kann.

Ich verschieb mal den Bereich…
Ich kaufe ein Auto, welches unfallfrei seien soll. Später wird bei der Werkstatt herausgefunden , dass das Auto sehr wohl in einen Unfall verwickelt gewesen war und ich dann von meinem Recht gebraucht mache (Rücktritt, Minderung etc.)
Mir dieser Autohändler in Zukunft kein Auto mehr verkaufen wird, weil ich die Frechheit besitze den Vertrag und auch das Produkt geprüft zu haben? Oder wird er mir doch ein Auto verkaufen nur diesmal vorher alles überprüfen, damit diesmal der Vertrag fehlerfrei ist?

Gruß
C.

Gruß
LampEh

Ich verschieb mal den Bereich…
Ich kaufe ein Auto, welches unfallfrei seien soll. Später wird
bei der Werkstatt herausgefunden , dass das Auto sehr wohl in
einen Unfall verwickelt gewesen war und ich dann von meinem
Recht
gebraucht mache (Rücktritt, Minderung etc.)
Mir dieser Autohändler in Zukunft kein Auto mehr verkaufen
wird, weil ich die Frechheit besitze den Vertrag und auch das
Produkt geprüft zu haben? Oder wird er mir doch ein Auto
verkaufen nur diesmal vorher alles überprüfen, damit diesmal
der Vertrag fehlerfrei ist?

Naja, das ist aber nicht ganz das Gleiche. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war das ja anerkanntes Recht dass Bearbeitungsgebühren verlangt werden dürfen. In Deinem Fall war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Sache schon rechtswidrig.

Gruß derschwede77

Das ist Dir unbenommen, nur kann man bei den Kreditinstituten
auch einen anderen Standpunkt vertreten. Der Kunde hat den
Vertrag seinerzeit unterschrieben und zwar mit allen
enthaltenen Bestandteilen.

Das mag stimmen, aber wir reden hier von fehlerhaften
Verträgen die den Geldnehmer benachteiligt haben. Die hätten
diese Gebühr gar nicht einfordern dürfen.

Das hat das Gericht im Nachhinein so entschieden. An der Richtigkeit der Klausel hatten zum Zeitpunkt des Abschlusses aber ganz offensichlich weder Kreditgeber noch -nehmer ernsthafte Zweifel. Wie schmal der Grat zwischen „rechtmäßig nach Auffassung der Richter“ und „nicht rechtmäßig nach Auffassung der Richter“ ist, verdeutlicht schon dieses Urteil:
http://www.vz-nrw.de/Abschlussgebuehr-der-Bausparkas…

In dem Moment scheint ihn also die
Bearbeitungsgebühr nicht interessiert zu haben. Wenn ein Kunde
aufgrund eines Urteiles auf den Gedanken kommt, die Gebühr
zurückzuverlangen, ist das zwar sein gutes Recht, aber es ist
auch das Recht des Institutes, sich das zu merken und daraus
seine Schlußfolgerung zu ziehen, nämlich daß der Kunde nur
eingeschränkt bereit ist, sich an Verträge zu halten.

Der Kunde hält sich doch an seine Pflichten. Er zahlt die Rate
und somit den Kredit ab.

Der Kunde hat noch ein paar mehr Pflichten.

Ich verschieb mal den Bereich…
Ich kaufe ein Auto, welches unfallfrei seien soll. Später wird
bei der Werkstatt herausgefunden , dass das Auto sehr wohl in
einen Unfall verwickelt gewesen war und ich dann von meinem
Recht
gebraucht mache (Rücktritt, Minderung etc.)
Mir dieser Autohändler in Zukunft kein Auto mehr verkaufen
wird, weil ich die Frechheit besitze den Vertrag und auch das
Produkt geprüft zu haben?

Daß Dein Beispiel mit den den Bearbeitungsgebühren nichts zu tun hatte, wurde ja schon erklärt.

Im übrigen kann ich Dir nur raten, den Text des Urteiles (oder zumindest die dazugehörige Pressemitteilung) mal etwas näher zu studieren.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Moin,

Nachdem die laut Urteil die Zinsen die Bezahlung für den
Aufwand sind, fällt mir nichts ein, was als Begründung taugt.
Dir?

Aufwand könnte sein:
Porto, Kosten für die Geldbeschaffung, Versicherungskosten für
den Ausfall, Schufaauskünfte einholen
Mehr fällt mir auf die schnelle nicht ein :confused:

Aber zu allen diesen Kosten hat doch das Gericht festgestellt, dass sie mit den Zinsen bezahlt werden. Insofern fehlt mir immer noch die Begründung für die Individualgebühr.

Gruß

TET

Ich verschieb mal den Bereich…
Ich kaufe ein Auto, welches unfallfrei seien soll. Später wird
bei der Werkstatt herausgefunden , dass das Auto sehr wohl in
einen Unfall verwickelt gewesen war und ich dann von meinem
Recht
gebraucht mache (Rücktritt, Minderung etc.)
Mir dieser Autohändler in Zukunft kein Auto mehr verkaufen
wird, weil ich die Frechheit besitze den Vertrag und auch das
Produkt geprüft zu haben? Oder wird er mir doch ein Auto
verkaufen nur diesmal vorher alles überprüfen, damit diesmal
der Vertrag fehlerfrei ist?

Naja, das ist aber nicht ganz das Gleiche. Zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses war das ja anerkanntes Recht dass
Bearbeitungsgebühren verlangt werden dürfen. In Deinem Fall
war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Sache schon
rechtswidrig.

Naja das ist ja so auch nicht ganz richtig.
Schon im Jahr 2011 hat z.b. das OLG Karlsruhe 2011 - 17 U 192/10 oder das OLG Dresden so entschieden (Az.: 8 U 562/11)
Im Fall Dresdnen hat damals die Sparkasse ihre Revision zurückgezogen sonst hätte 2012 schon das BGH sich damit befaßt.
Also es gibt Urteile und es wurden keine Anstalten gemacht von seitens den Banken ihre Verträge zu überprüfen (ab 2011) und vielleicht in weiser Vorraussicht diese Gebühr nicht zu verlangen.

Gruß derschwede77

Gruß
LampEh