Kreditbedingungen

moin, ich habe mir vor 2 monaten einen kleinen kredit nehmen wollen, daraus wurde dann nach zunächst einem nein, nun ein kredit über fast 18000,- euro. ich wollte 3000,- da wurde verneint, dann fragte man nach bestehende kredite, was ich bejate. ich hatte einen kredit von 7800,- euro. auf einmal sagte der bänker ob ich mal an eine zusammenführung aller kredite gedacht hatte, dass würde dann gehen, wenn ich auch mein konto bei der bank machen würde und eine kreditversicherung abschließen würde. nach vielen gutredenreden des bänkers stimmte ich zu. alles zusammen habe ich jetzt ca. 18000,- euro kredit und mein altes konto gekündigt, neues konto bei kreditgebenden bank. nun hab ich vor kurzen gelesen, dass ein kredit nicht von einer kreditversicherung abhängig gemacht werden, immerhin kostet die 2000,-. auch der kredit ist mit über 13% zinsen sehr teuer. meine frage, was denkt ihr darüber, kann man da noch was retten, anders machen um geld zu sparen? danke für eure hilfe!!! gruß, klaus aus hamburg

Hallo,

als erstes solltest Du, möglichst schnell, die Vertragsbedingungen lesen, ob es dort eine Widerrufsklausel gibt.

Ist das Geld bereits ausgezahlt? Wenn ja und es keine Widerrufsklausel gibt, sind die Chancen, den Vertrag aus Kulanz rückabzuwickeln sehr klein.

Die Versicherung braucht die Bank, um ihr Risiko abzusichern. Oder könntest Du denen irgendeine andere Sicherheit anbieten, zu Beispiel ein Grundstück?

Grüße
Pierre

P.S.: die Antworten stammen von einer Bankerin, die gerade neben mir sitzt.

P.P.S.: möglicherweise macht eine andere Bank ein deutlich günstigeres Angebot, sodass es eventuell sein könnte, dass es sinnvoll ist, mit dem einen preiswerten Kredit den teuren Kredit abzulösen. Das sollte man sich aber ganz genau durchrechnen, sonst bezahlt man noch was oben drauf und versaut sich seinen Schufa-Score unnütz.

P.P.P.S.: wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Als Moderator möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns Kommentare wie „warum hast Du vorher nicht verglichen“ sparen möchten. Danke

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danke dir!

Wenn wir hier von einem Verbraucherdarlehen sprechen, bedarf es keiner Widerrufsklausel, um den Vertrag widerrufen zu können. Das Widerrufsrecht ergibt sich regelmäßig aus dem Gesetz (§ 495 Abs. 1 BGB). Darüber hat die Bank den Kunden zu informieren. Auch muss sie den Versicherungsnehmer der Restschuldversicherung eine Woche nach Abgabe seiner Vertragserklärung erneut über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehren (§ 7a Abs. 5 s. 1 VVG).

Die Widerrufsbelehrungen sind sehr häufig falsch formuliert und unwirksam. Ein etwaiges Widerrufsrecht sollte man aber nicht voreilig ausüben. Damit wird nämlich die gesamte Darlehenssumme zur sofortigen Rückzahlung fällig. Üblich ist es, auf Grundlage des Widerrufsrechts mit der Bank einen Kompromiss auszuhandeln. Nicht immer kann der auch gefunden werden. Ich weiß von einem Fall, in dem die Bank kommuniziert hat, dass sie nicht bereit ist, an dem Vertrag irgendetwas zu ändern, und dass sie, wenn der Kunde den Vertrag widerrufen sollte, fortan keine Geschäfte mehr mit ihm tätigen werde.

Eine seriöse Beurteilung im Einzelfall kann vor allem ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalanlagerecht leisten.

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Was sagt diese Bankerin hierzu:


Oder sitzt sie zur Zeit nicht mehr neben dir?
Könnte sie sich irgendwann wieder auf diesen Platz begeben und dann befragt werden?

PS: Ich habe den Text nicht genau durchgelesen, ich weiß nur, dass das darin erwähnte EuGH-Urteil ganz neu ist.

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In dem Urteil geht es nicht um zusammenhängende Geschäfte, wie oben beschrieben, sondern um unklares „Kleingedrucktes“. Es wurde eine Formulierung moniert, die durch ihren Verweis auf ca. 8 verschiedene Paragraphen zu einer sg. Kaskade führt. Soll heißen, der Kunde konnte hierdurch nicht mehr erfassen, was denn nun eigentlich gemeint war.
Zu evt. fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hatte ja @anon35616243 ja schon etwas gesagt.
Ob dieses spezielle Urteil richtungsweisend ist, wird sich erst noch zeigen, zumal diese Formulierungen schon lange aus den Kreditverträgen rausgenommen wurde. Und vor allem über die weitere Vorgehensweise lässt sich wahrscheinlich treffend streiten.

Soon

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