Lieber Experte, meine Frau ist selbständige Therapeutin und plant, eine eigene Praxis zu eröffnen. Hierzu möchte sie einen Kredit aufnehmen. Da ungewiß ist, ob die Praxis laufen wird, muss ich als Ehemann der Therapeutin damit rechnen, für die Kreditrückzahlung aufzukommen, falls sie das nicht kann.
Komme ich aus dieser „Falle“ irgendwie raus?
Machen Sie doch Gütertrennung. Dann kann Ihnen das nicht passieren. Bei Zugewinngemeinschaft kann schon sein, dass die Bank auf Sie zugreift, auch wenn Ihre Frau das Darlehen alleine aufnimmt.
Antworten:
Ja, wenn andere mithaften, die bonitätsmäßig gut sind.
Ja, wenn Ihr Vermögen/Einkommen so hoch ist, dass Sie nicht mal die Zinsen der Kredite Ihrer Ehefrau zahlen können (Sittenwidrigkeitsparagrapht).
http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/ar…
http://muehlenbein.de/bankrecht_sittenwidrige_buergs…
http://www.ra-kotz.de/buergschaft8.htm
http://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/kreditsic…
Wenn Sie noch Weiteres lesen wollen, googeln Sie mit den Suchbegriffen:
Sittenwidrigkeit + Bürgschaft
Grüsse
Bracco
Hallo Ehemann,
das ist keine Falle. Entweder Du unterschreibst den Kreditvertrag oder eine Bürgschaft und haftest dann auch für die Rückzahlung - oder Du unterschreibst nichts - dann haftest Du auch nicht.
Kann natürlich sein, die Ehefrau bekommt das Geld von der Bank nicht, wenn Du nicht bürgst - dann muss die gute Frau es eben lassen falls Du ernsthaft an ihrem Erfolg zweifelst.
Grüßle
André
Hallo tanzmitmir,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich einer Bürgschaft nicht weiter helfen.
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Viel Erfolg!
Mit besten Grüßen
proConcept AG