Kreditkarte kündigen

Hallo,

ich habe ein Konto bei der ´m-net Bank mit einer Mastercard, die kostenlos zum Konto mitgeliefert worden ist. Da ich das Konto nie benötigt habe, habe ich es gekündigt. Nun teilt mit, dass das Konto erst gelöscht wird, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist der Kreditkarte abgelaufen sei, solange muss ich die Gebühren für das Konto weiterbezahlen. Ein anderes Abrechnungskonte akzeptieren sie nicht. Ist das so rechtens? Für mich ist das ja ein Koppelgeschäft, denn der Kreditkartenvertrag stell für mich ja eigentlich ein eigenes Rechtsgeschäft dar. Ist das nicht das Problem der Bank, wenn sie das Konto erst auflösen will, wenn die Kreditkarte abgelaufen ist… müss ich wirklich für das Girokonto die Gebühren zahlen, nur um auf Abrechungen der Kreditkarte zu warten, die es garnicht gibt?

Vielen Dank

Da müsste man mal genauer in den Kontovertrag schauen.
Ich hatte auch schonmal bei einer anderen Bank ein ähnliches Konto, da war es kein Pronlem zu kündigen…

Beatrix

Hallo,

es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist für Kreditkarten, sondern allenfalls vertragliche. Die findest Du im Vertrag - genauso wie etwaige Klauseln bzgl. der Regelung, wo das Verrechnungskonto zu führen ist. Eine derartige Klausel (also die Pflicht, das Konto beim kartenausgebenden Institut zu führen) wäre für meine Begriffe auch nicht zu beanstanden, weil die Frage, wo das Konto geführt wird, durchaus (kredit)risikorelevant ist.

Fazit: there ain’t no such thing as a free lunch.

Gruß
C.