Welche der Kreditkartengesellschaften leisten im Fall des Betruges (Plagiat, Nichtlieferung, etc.) und bis zur welchen Höhe?
Bitte nur sachliche und kompetente Antworten.
Vielen Dank im Voraus für Eure Teilnahme.
Welche der Kreditkartengesellschaften leisten im Fall des Betruges (Plagiat, Nichtlieferung, etc.) und bis zur welchen Höhe?
Bitte nur sachliche und kompetente Antworten.
Vielen Dank im Voraus für Eure Teilnahme.
Kreditkartengesellschafter sind Zahlungsdienstleister, genauso wie z.B. Kreditinstitute. Daher unterscheiden diese auch nur zwischen autorisierten und nicht autorisierten Zahlungen. Letztere werden entweder gar nicht erst ausgeführt oder rückgängig gemacht, nachdem der Kunde den Vorgang angezeigt hat und der Sachverhalt zu Gunsten des Kunden geklärt wurde. Eine Zahlung ist aber nicht nur deswegen nicht autorisiert, nur weil der Kunde die Vertragsbedingungen nicht richtig gelesen hat, nebenbei bemerkt.
Darüber hinaus - und auf eine diesbezügliche Anmerkung meinerseits wirst Du hinauswollen - übernehmen die Kreditkartengesellschaften bzw. die kartenausgebenden Kreditinstitute bzw. Unternehmen nicht selten auch Schäden, die nicht ganz so eindeutig auf mißbräuchliche Kartenverwendung zurückzuführen sind (z.B. Unterschriftenfälschung, Datendiebstahl, Ausspähen von PIN), damit das System Kreditkarte nicht in Verruf gerät. Das wird natürlich nicht an die ganz große Glocke gehängt, war aber auch schon vereinzelt in der Presse zu lesen.
Moin,
eine kleine Anmerkung:
Nicht alles, was im moralischen Sinn ein Betrug ist, ist es auch im strafrechtlichen Sinn. Zum Betrug gehören immer 3 Dinge: die Absicht, das Erregen eines Irrtums und der Vermögensschaden. Fehlt einer der drei genannten Tatbestände, war es zumindest kein Betrug, laienhaft ausgedrückt. (Die Jura Profis mögen mich notfalls korrigieren.)
Ulrich
Du hast auch in dem anderen Thread sachliche und kompetente Antworten bekommen, nur wolltest bzw. willst du sie nicht verstehen.