Kreditkartenabrechnung erst 1 Jahr später erlaubt?

Hallo!
Ich habe im Dez. 2015 eine neue Kreditkarte (gleiche Bank wie vorher) bekommen, da meine alte schon sehr mitgenommen war.
Ende Dez. 2015 - Mitte Jän 2016 war ich in Kuba in Urlaub.
Am 19.1.2016 habe ich mir von einem Bankomaten in Kuba mit der Kreditkarte Geld abgehoben.

Die ABRECHNUNG dafür (€ 97,23) bekam ich jetzt mit der Monatsabrechnung 2017 - also genau 1 Jahr später.

Darf mir das Kreditkartenunternehmen (Visa) diesen Betrag überhaupt noch einfordern?

Vielen Dank für eure Hilfe

Warum nicht?
3 Jahre lang dürfen sie das.
Gruß Michael

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und diese Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist - also am 31.12.2016. Die Verjährungsfrist läuft also bis Ende 2019.

Was mich noch interessiert: wie kommt man überhaupt auf die Frage?

C.