Kreditkartenreiterei

Hallo,

ab und zu erscheint dieser Begriff auch hier im Forum, ich habe mich erstmal bei Wikipedia schlau gemacht.

Besteht da überhaupt eine strafrechtliche Relevanz ? Mir ist schon klar, dass eine Bank dem Kunden Ärger machen kann, wenn sie so etwas vermutet oder sogar beweisen kann.

Gehen wir mal vom klassischen Fall aus, Kunde A hat ein Girokonto bei der Bank und eine Kreditkarte (also richtiger ein Kreditkartenkonto). Beide Konten haben ein entsprechendes Limit. Nun kommt A auf den Gedanken, jeweils am Ersten des Monats das Kreditkartenkonto zu belasten, um das Geld dann auf sein überzogenes Girokonto einzuzahlen. Damit spart er die Zinsen für das Girokonto, muss aber mehr Zinsen für das Kreditkartenkonto zahlen. Wo ist da der Sinn ?

Gruss

Andreas

Hallo,

Besteht da überhaupt eine strafrechtliche Relevanz ?

nein.

sein überzogenes Girokonto einzuzahlen. Damit spart er die
Zinsen für das Girokonto, muss aber mehr Zinsen für das
Kreditkartenkonto zahlen. Wo ist da der Sinn ?

Die Belastung des Kreditkartenkontos - und damit auch die Verzinsung - erfolgt - je nach Konstruktion - erst deutlich später als die Auszahlung.

Gruß,
Christian