So offensichtlich ist dieser Betrug hier noch nicht, sofern der Käufer die Ware erhalten hat.
Wie, wo , was? Du hast hier nicht irgendetwas „nochmals“ erläutert, sondern diese Information hier das erste Mal geliefert. Und ob hier ein Betrugsfall im rechtlichen Sinne vorliegt, würdest auch nicht du entscheiden, sondern ein Richter. Falsche Beschuldigungen können im deutschen Recht auch bestraft werden.
Also: Was hat der Verkäufer versprochen zu liefern? Was wurde für Porto und Verpackung bzw. weiteren Kosten abgemacht? Was wurde geliefert?
Wenn es so ist, wie du initial geschrieben hattest, dann kann der Käufer sich an die Abrechnungsstelle wenden und die 11 Euro zurückfordern. Legt er dann die Belege vor, so wird dieses auch sehr schnell geschehen.
Gruß
HH