Kreditkündigung

Ich habe meine Immobilie verkauft und einen Kreditvertrag erstrangig im Grundbuch eintragen lassen.
Nach vier Jahren ist dem Käufer das Geld ausgegangen und hat Klage beim Gericht eingereicht und mir arglistige Täuschung unterstellt, die alle beim Gericht keine Anerkennung gefunden habe. Mit welchen Gründen kann ich den Kreditvertrag kündigen und kann ich Vorfälligkeitsentschädigung fordern? Gibt es hierüber auch Urteile?

Servus,

vermutlich handelt es sich hier um einen „Kredit“, den Du dem Käufer gegeben hast.

Was im Grundbuch steht, ist eine Grundschuld, kein Kreditvertrag.

Die Ratenzahlungsvereinbarung, um die es sich vermutlich handelt, steht in dem Kaufvertrag über das Grundstück. Dort ist auch zu lesen, was passiert, wenn fällige Raten nicht bezahlt werden.

Wenn es sich tatsächlich um einen vom Verkauf unabhängigen, von Dir dem Käufer gewährten Kredit handelt, steht auch bei diesem im Vertrag, wie die gegebene Situation zu behandeln ist.

Schöne Grüße

MM

äm welchen Kredit willst du den kündigen, den für das verkaufte Haus? den hättest du bei Veräußerung vor 4 Jahren Kündigen können / sollen.

Such mal nach Kredit und oder Darlehn Kündigung wiederrufsbelehrung. evtl trifft das auf dich zu.

Hallo,
warum hast Du als Verkäufer im Grundbuch des Käufers eine Grundschuld?
Entweder hat er den Kaufrpeis nie vollständig an Dich gezahlt und stottert einen Teil an Dich ab oder es handelt sich um irgendeinen „Mietkaufschrott“, richtig?

Siehe in beiden Fällen die Hinweise von Aprilfisch:

Es gibt einen Kreditvertrag. nach dem beide Seiten zu handeln haben. Ansonsten lässt sich aus einer Grundschuld sonst nur die Zwangsversteigerung betreiben.

Gruß vom
Schnabel