Laut Verbraucherschutzzentralen sind Bearbeitungsgebühren bei einem Kreditabschluß nicht zulässig.
Eine Bank redet nun aber von „Kosten der Kapitalüberlassung an den Darlehensgeber“
Ist dies dann überhaupt zulässig?
Laut Verbraucherschutzzentralen sind Bearbeitungsgebühren bei einem Kreditabschluß nicht zulässig.
Eine Bank redet nun aber von „Kosten der Kapitalüberlassung an den Darlehensgeber“
Ist dies dann überhaupt zulässig?
Kann ich leider nicht beantworten,
eigtl. sind die Kosten der kap.überlassung die Zinsen
bin aber auch mit dem Thema Bearbeitungsgebührenverbot nicht ganz up to date, sorry.
Worauf willst genau hinaus ?
Was in Vertrag vereinbart ist, zählt.
Sofern Dir diese Gebührennicht zusagen, dann gehe einfach zu einer anderen Bank.
Naja, die Banken haben da schon sehr erfinderische Anwälte. Aus (verbotenen) Stornogebühren werden eben ‚Kosten für die Information über den Storno‘. Das hält dann wieder bis zum nächsten Gerichtsentscheid. So ähnlich wird es bei dem von Dir genannten Vertrag auch sein.
Grüßle
Andre
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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