Kreditvertrag

Hallo,

muss mir eine Bank einen Kreditvertrag vorlegen, damit ich sehe kann ob die Unterschrift stimmt.

Folgender Fall:
Nach dem Tod meines Vaters erfuhr ich, das auf seinen Namen zusammen mit meiner Stiefmutter ein Kredit läuft.
Meine Stiefmutter ist ebenfalls verstorben.
Es gibt mich als Alleinerben meines Vaters (testamentarische Verfügung) und die Erbin seiner Frau (Pflichtteilsberechtigt am Erbe meines Vaters).

Ich habe berechtigte Zweifel, ob mein Vater auch wirklich diesen Kreditvertrag unterschrieben hat, er war die letzten 3 Jahre schwer krank und kam nicht mehr aus dem Haus, Geld hat er so gut wie nichts mehr ausgeben können, das Haus war schon zu Lebzeiten meiner Mutter abbezahlt, zu mir sagte er immer, „es ist genug Geld da“, renoviert ist die letzten Jahre auch nichts geworden.

Seine Frau hat von seiner Rente die immerhin 2600,00 € netto monatlich war, Monat für Monat alles ausgegeben. (für 2 Personen immerhin ca 900 € Lebensmittel, ca. 1000 € Bargeld… sah ich auf den Konatauszügen, da alles mit Karte bezahlt…der Rest war dann Strom, Wasser,Versicherungen und so)

Es geht mir gar nicht darum mich wegen dem Kredit streitig zu stellen, oder um das Geld war verschendet wurde, wenn es seine Schulden waren, zahle ich das natürlich (die Hälfte).

Was mich wundert ist, das sich die Bank, obwohl ich schon mehrmals darum bat, den Originalkreditvertrag mit Unterschrift sehen zu wollen, einfach dem nicht nachkommt.

Ich führ auch einen Haushalt, sogar mit 4 Personen, zahl noch einen Kredit für´s Haus ab und hab trotzdem monatlich noch was übrig.

Muss eine Bank, wenn sie die monatlichen Raten haben will, mir als Erben nicht den Vertrag mit Unterschrift zeigen?
Wenn alles stimmt ist ja dann auch gut.
Denke wenn er nicht unterschrieben hat, hat er auch keine Schulden, auch wenn im Vertrag sein Name und der seiner Frau steht.
Lieg ich damit falsch?

Die Bank muß Dir den Kreditvertrag erst zeigen wenn Du Dich zweifelsfrei als Erbin ausgewiesen hast.
Das geht mit dem beglaubigten Eröffnungsprotokoll eines notariellen Testamentes oder mit der Vorlage des Erbscheines.
Beide Verfahren können einige Wochen dauern bis bis Du diese Unterlagen in den Händen hast. Solange mußt Du Dich gedulden. ramses90

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, was Du mit der Frage eigentlich ausdrücken willst. Meinst Du ernsthaft, eine Bank fälscht Unterschriften unter einem Kreditvertrag, um sich an einem Erbe zu bereichern? Dies wohlwissend, daß es zu so einer Fälschung keine Kontoauszüge gibt, die die Auszahlung und die monatlichen oder quartalsweisen Raten belegen würden?

Außerdem frage ich mich, warum Du Dich schon wieder abgemeldet hast, aber das ist die unwichtigste der drei Fragen.

Gruß
C.