Kreisverkehr

Moin!
Folgende Situation: Ein Autofahrer (A) biegt in einen Kreisverkehr ein und blinkt dabei (was m.E. schon mal verkehrt ist), der Blinker stellt sich nicht zurück, also blinkt er weiterhin rechts. An der nächsten Ein-/Ausfahrt wartet der nächste Fahrer (B) und nutzt die Lücke, da er davon ausgeht, das A hier wieder ausfährt, weil er blinkt. Es kommt zum Unfall. Wer hat Schuld bzw. wie würde die Schuld verteilt? B beruft sich auf das Blinken, hätte den Fehler von A aber evtl. erkennen können.
A beruft sich darauf, lediglich die Richtungsänderung beim Einfahren in den Kreisel angezeigt zu haben (was doch eigentlich falsch ist, oder?) und verweist auf die Sorgfaltspflicht von B, der eben doch hätte sichergehen müssen, dass A abbiegt.
Was meint Ihr?
Gruß Walter

Hallo!

Es gibt so einige Verfehlungen, die kriegt man einfach nciht aus den Leuten raus. Zum Beispiel die Nebelschlussleuchte bei Nieselregen oder der Warnblinker, wenn man kein Kleingeld für einen Parkschein hat. Das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr gehört in diese Kategorie.

Natürlich hat sich der im Kreisverkehr falsch verhalten. Ob der Einfahrende jedoch deswegen losfahren durfte, hängt stark vom Einzelfall ab. Man muss zB auch darauf achten, ob der im Kreisverkehr seine Geschwindigkeit reduziert oder erhöht. Die Quotenverteilung müsste gerechterweise aber immer das Schwergewicht beim Falschblinker haben.

Wer hat Schuld bzw. wie würde die Schuld verteilt?

Fahrer B trägt hier in aller Regel 75% der Schuld oder mehr, denn er hat die Vorfahrt zu beachten und trägt somit eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Fahrer A begeht lediglich eine geringe Ordnungswidrigkeit da er blinkt obwohl er nicht abbiegen will. Fahrer B darf nicht darauf vertrauen das der angezeigte Abbiegevorgang auch durchgeführt wird, er darf also erst dann fahren wenn für ihn klar erkennbar ist das auch tatsächlich abgebogen wird.

Gruß Crack

Hallo!

Es gibt so einige Verfehlungen, die kriegt man einfach nciht
aus den Leuten raus. Zum Beispiel die Nebelschlussleuchte bei
Nieselregen oder der Warnblinker, wenn man kein Kleingeld für
einen Parkschein hat. Das Blinken bei der Einfahrt in den
Kreisverkehr gehört in diese Kategorie.

Hallo !

bei den in Deutschland üblichen Minikreisel, bei denen nicht mal 1-2 Fahrzeuglängen zwischen Ein- und nächster Ausfahrt ist, kann man kaum anders blinken , wenn man tatsächlich nächste wieder raus will.
Man muss rechtzeitig blinken. Da kann es fast so aussehen ,als blinke man bei der Einfahrt. Im Zweifel müsste man das sogar, wenn es wirklich so knapp ist.
Die Vorschrift stammt aus anderen Zeiten, gilt für alle Kreiselabmessungen gleichermaßen, was aber eben nicht praxisgerecht ist.

Übrigens, das Verbot des Blinkens bei der Einfahrt soll ja gerade den beschriebenen Fall verhindern. Es soll nicht falsch gedeutet werden vom nächsten Einbieger.
Aber wie unterscheidet man es von dem Fall, der tatsächlich dort ausfahren will ?

Man muss als Einbieger eben solange warten, bis erkennbar eingelenkt wird Richtung Kreiselausfahrt.

mfG
duck313

Die Quotenverteilung müsste gerechterweise aber immer das
Schwergewicht beim Falschblinker haben.

Der schwerwiegendere Verstoß liegt bei Fahrer B, somit trägt er den größeren Teil der Schuld.

Gruß Crack

Hi

Bei so vielen Leuten in Deutschland die keinen Kreisel nach STVO korrekt durchfahren können, sollte man grundsätzlich vorsichtig sein und nicht auf jedes Blinklicht das gegeben wird auch rechtlich festhalten.

Bei rund 75.000 km im Jahr erleben sie fast wöchentlich Verkehrsituationen an Kreisverkehren die Haarsträubend sind .
das fängt von irrtümlichen Rechts vor Links an und endet damit das nach links abgebogen wird , anstelle dreiviertel herum gefahren zu fahren

gruss

Toni

… aber nicht nach der Schilderung
hi,

es ist zwar anzunehmen, dass der Einfahrende Vorfahrt gewähren muss, weil üblicher - es steht aber nicht da.

Wenn das Zeichen 215 allein steht, hat B Vorfahrt.

grüße
lipi

Wenn das Zeichen 215 allein steht, hat B Vorfahrt.

Zeichen 215 allein, also ohne Zeichen 205 ist nicht zulässig.

VwV-StVO Zu Zeichen 215 Kreisverkehr

3 III. Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen
anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch
Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist
Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen.

http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze215.txt

Gruß Crack

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bei den in Deutschland üblichen Minikreisel, bei denen nicht
mal 1-2 Fahrzeuglängen zwischen Ein- und nächster Ausfahrt
ist, kann man kaum anders blinken , wenn man tatsächlich
nächste wieder raus will.

Richtig, genau da liegt eines der Hauptprobleme: Man macht inzwischen für jede Pommesbudenhintereingangstürenkatzenklappe einen Kreisverkehr…

Ansonsten hast du recht.

Wäre nicht das erste Mal, daß ich diese Winzlinge entweder glatt gradeaus durchfahre, bzw. die linken curbs mitnehme, oder eben mit blinker echts knapp auf Ideallinie direkt rechts wieder rausfahre.

Gruß
RF

Hallo,

Es gibt so einige Verfehlungen, die kriegt man einfach nciht
aus den Leuten raus. Zum Beispiel die Nebelschlussleuchte bei
Nieselregen oder der Warnblinker, wenn man kein Kleingeld für
einen Parkschein hat. Das Blinken bei der Einfahrt in den
Kreisverkehr gehört in diese Kategorie.

nee, das „Einfahrts“-Blinken ist eine völlig andere Kategorie, weil sich da im Zeitverlauf die Vorschrift geändert hat.

Wann genau, weiß ich nicht mehr, aber in grauer Vorzeit mit grauem Lappen mußte bei der Einfahrt in einen Kreisel geblinkt werden.
Und das sitzt einfach, wenn man das lange genug praktiziert hat.
Ist mir erst vor zwei Wochen mal wieder reflexartig „passiert“. :wink:

Gruß

Moin!

Ist mir erst vor zwei Wochen mal wieder reflexartig
„passiert“. :wink:

Du warst das? Na dann! Für mich hieß der Blinker „ich fahr hier ´raus“.
Deine guten Reaktionen und Bremsen haben ja das Schlimmste verhindert, als ich mit der alten „Transe“ in den Kreisel gehumpelt bin. Nächstes mal passe ich besser auf, versprochen!
Gruß Walter

Moin,

Ist mir erst vor zwei Wochen mal wieder reflexartig
„passiert“. :wink:

Du warst das? Na dann! Für mich hieß der Blinker „ich fahr
hier ´raus“.
Deine guten Reaktionen

genau. Hab’s ja im Moment des Hebel-Betätigens gleich gemerkt und das Ding genauso reflexartig wieder zurückgestellt.
Das war nur einmal Blinkern. Und einmal ist keinmal. :wink:

und Bremsen haben ja das Schlimmste
verhindert, als ich mit der alten „Transe“ in den Kreisel
gehumpelt bin.

Ich dachte noch, wenn mir schon einer die Vorfahrt klaut, dann soll er wenigstens flottweg fahren und mich nicht auch noch zum scharfen Bremsen zwingen.

Nächstes mal passe ich besser auf, versprochen!

Gut so! :wink:

Angesichts der Tatsache*, daß ein Drittel bis die Hälfte der Ausfahrer sowieso nicht blinken, schau ich, ob die Vorderräder eingeschlagen werden oder nicht.

*(Meine persönliche Statistik von einer häufig benutzten Strecke: auf 15 km 8 Kreisel.)

Gruß