Hallöchen,
heute habe ich auf Grund einer bestimmten Verkehrskonstellation auf meinem Arbeitsweg folgenden Gedanken gehabt:
Ab wann werden 2 versetzt gegenüberliegende Einmündungen als eine Kreuzung gewertet?
Angenommen die in Fahrtrichtung gesehen nach links abzweigende Straße liegt jeweils vor derjenigen, die nach rechts führt, so ist die Unterscheidung zwischen Kreuzung und zwei Einmündungen wichtig. Denn wenn einer von der durchgehenden Straße nach links abbiegt und von ihm gesehen rechts biegt auch jemand nach links ein, hätte bei der Kreuzung der von der Vorfahrtstraße kommende Vorfahrt, bei zwei Einmündungen hingegen der von der Seitenstraße einbiegende, weil er sich ja schon gerade frisch auf der bevorrechtigten Straße befindet, während sie der andere nach links verlassen will.
MfG,
Marius