Kriegsdienstverweigerungsantrag KDV Warum?

Hallo :smile:

Vor ein paar Tagen hatte ich meine Musterung,
allerdings noch kein Ergebnis. Da ich nicht zum Bund
möchte, sondern den Zivildienst vorziehe, muss ich nun
eine Begründung für meine Entscheidung schreiben (KDV-
Antrag).

Nun würde mich interessieren welchen Sinn das ganze
hat? Warum muss ich den fremden Leuten meine
Lebensgeschichte darlegen?

Und ist das schreiben des Antrags gesetzlich
festgehalten? (Muss man ihn wirklich schreiben?).

Ich stelle diese Frage aus dem einfachen Grund, weil
ich das Gefühl habe, dass das reine Schikane ist. Wenn
ich mich auf Artikel 12a des Grundgesetz berufe, dann
ist das einfach so. Außerdem bin ich der Ansicht, das
der Wehrdienst ein Widerspruch zum Artikel 12 des
Grundgesetzes ist.

Vielen Dank im vorraus. :smile:

Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer setzt einen
entsprechenden Antrag voraus, der schriftlich oder zur Niederschrift
beim Kreiswehrersatzamt zu stellen ist.

Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der
Kriegsdienstverweigerung (Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 GG) enthalten.

Dem Antrag ist ein tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche,
ausführliche Darlegung der Beweggründe für die
Gewissensentscheidung beizufügen.

Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu
verweigern, entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst.

Bundesamt für den Zivildienst
Sibille-Hartmann-Straße 2-8
50964 Köln
Telefon: (0221) 3673 - 4661 oder - 4662
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben statt des Wehrdienstes
Zivildienst zu leisten.

Hallo,

natürlich ist das ganze KDV-Anerkennungsverfahren in einem Gesetz geregelt und du must eine Begründung schreiben.

Darüber hinaus hat die Kriegsdienstverweigerung nicht mit Artikel 12a des GG zutun sondern mit Artikel 4 Absatz 3.

Gruß
Erwin Eisenhardt

Hallo Meta,

es ist tatsächlich gesetzlich festgeschrieben, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung erst auf Antrag und nach einer ausführlichen Begründung verliehen wird.

Die entsprechenden Paragraphen finden Sie in § 2 Absatz 1 und 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__2.html).

Nach dem Sinn dieser Regelung müssen Sie die Abgeordneten fragen.

Wenn Sie unbedingt Zivildienst leisten wollen, müssen Sie also die notwendigen Unterlagen nachreichen.

Möchten Sie aber am liebsten gar keinen Pflichtdienst ableisten, können Sie zum Einen Widerspruch gegen den Tauglichkeitsbescheid einlegen, sobald er vorliegt. Zum Anderen können Sie eine Einberufung um mehr als ein Jahr verzögern, wenn Sie die geforderten Unterlagen nicht nachreichen.

Da im nächsten Jahr mit der Aussetzung der Wehrpflicht zu rechnen ist, können Sie so dauerhaft eine Einberufung zum Wehr- und zum Zivildienst verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Tobiassen

hallo,
da ja die Wehrpflicht ausgesetzt werden soll, würde ich z.Zt. einfach auf Zeit spielen
und einfach mal abwarten…
wenn dann doch eine Einberufung kommen würde, kann man immer noch ein KDV
Verfahren in Gang setzen.

mfg

Georg