Die bisher hier gegebenen Antworten sind nicht ganz korrekt. Es verhält sich vielmehr so, dass JEDE Nation, die militärische Seefahrt betreibt, eine Kriegsflagge besitzt - und zwar bis heute. Die Begriffe Kriegsflagge und Handelsflagge stammen aus der Seefahrt. Die Kriegsflagge ist die Flagge der militärischen Seefahrt (also der Kriegsschiffe), die Handelsflagge die der zivilen Seefahrt. In manchen Ländern (so z.B. Deutschland und Großbritannien) ist es üblich, dass die Kriegsschiffe und die Handelsschiffe voneinander unterscheidbare Flaggen führen. In anderen Ländern (z.B. Frankreich, USA) wiederum führen Kriegs- und Handelsschiffe ein- und dieselbe Flagge. Dies bedeutet allerdings nicht etwa, dass diese Ländern „keine Kriegsflagge haben“. Seerechtlich ist es so, dass stets diejenige Flagge, die in dem jeweiligen Land gesetzlich für die Kriegsschiffe vorgeschrieben ist, die Kriegsflagge ist, und diejenige Flagge, die für die Handelsschiffe vorgeschrieben ist, die Handelsflagge ist. Mit Bezug auf Frankreich und die USA bedeutet dies: Die französische Trikolore bzw. das „Sternenbanner“ der USA sind Kriegs- und Handelsflagge ZUGLEICH. Denn: als seefahrende Nation, die eine militärische Marine besitzt, KANN man nicht „keine Kriegsflagge haben“. Und als seefahrende Nation, die zivile Seefahrt betreibt, kann man nicht „keine Handelsflagge haben“. Sobald die Flagge an einem Kriegsschiff wehr, ist sie die Kriegsflagge! Sobald sie an einem Handelsschiff weht, ist sie die Handelsflagge! In Deutschland und Großbritannien z.B. gibt es, wie bereits gesagt, bis heute voneinander unterscheidbare Flaggen für Handelsschiffe und Kriegsschiffe. Also besitzen Deutschland und Großbritannien nach wie vor voneinander unterscheidbare Handelsflaggen und Kriegsflaggen. Es ist übrigens auch nicht von Belang, wie die Kriegsflagge des jeweiligen Landes im Flaggengesetz oder der Flaggenverordnung GENANNT wird. Die britische Kriegsflage HEISST z.B. „White Ensign“ (was soviel wie „weißes Schiffsflaggenzeichen“ bedeutet), und diese IST die britische Kriegsfagge! Die aktuelle deutsche Kreigsflagge trägt in der Flaggenverordnung den etwas bürokratisch-umständlichen Namen „Bundesdienstflagge der Seestreitkräfte“ - und IST die deutsche Kriegsflagge. Auch „Kriegsflagge“ ist übrigens bloß EINE mögliche Bezeichnung für den Sachverhalt - man kann genausogut von „militärische Marineflagge“ sprechen - seerechtlich macht das gar keinen Unterschied. Es ist auch völliger Unsinn, den Begriff „Kriegsflagge“ mit Angriffslust, Aggression oder dergleichen in Verbindung zu bringen. KriegsSCHIFFE nennt man ja auch weiterhin Kriegsschiffe. Und ein Kriegsschiff ist halt ein Kriegsschiff - auch wenn es gerade keinen Krieg führt! Und traditionellerweise sagt man in der deutschen Sprache zu Flaggen, die ein Kriesschiff führt, „Kriegsflaggen“. Im Englischen sprach man immer von „naval ensign“ (also: „Marine-Schiffsflaggenzeichen“). Es kommt also überhaupt nicht auf das WORT an, sondern auf den seerechtlichen Sachverhalt. Also nochmals: ein Land, das militärische Seefahrt betreibt, KANN nicht „keine Kriegsflagge haben“. Wer Kriegsschiffe besitzt, hat ach eine Kriegsflagge. Die Flagge, die an einem Kriegsschiff die Nationalität des Schiffes anzeigt, wird im Deutschen für gewöhnlich „Kriegsflagge“ und im Englischen „naval ensign“ genannt. Sie KANN eine spezielle Flagge NUR für die Kriegsschiffe sein - MUSS sie aber nicht sein. Und sie KANN in der Flaggenverordnung des jeweiligen Landes „Kriegsflagge“ HEISSEN - muss die aber nicht unbedingt. Entscheidend ist ihre seerechtliche Bedeutung, ihre Funktion.