Kriegsgefangenenstatus

Hallo Wissende,

wieso haben die von den USA nach Guantanamo verschleppten Afghanen keinen Kriegsgefangenenstatus und fallen somit nicht unter den Schutz der Genfer Konventionen ?

fragt sich bislang vergeblich
Marion

hallo Marion,
das ist ein eigenartiges Ding:
Bush hat das Attentat als kriegshandlung bezeichnet, führt einen Krieg gegen Terrorismus, überfällt ohne Kriegserklärung ein Land (weil seiner Ansicht nach diese dort Lebenden Menschen keine Daseinsberechtigung haben, es also wiederum kein Krieg ist) und sagt, diese „Kriegsgefangenen“ seien keine, sondern Verbrecher… und interniert sie auf einem Militärstützpunkt. Außerdem will er ein Militärgericht installieren… für Zivilverbrecher!!!
Ich komme mir vor, wie im Irrenhaus.
grüße
Raimund

Bush hat das Attentat als kriegshandlung bezeichnet,

hat seine meinung geändert, das g-buesh

führt einen Krieg gegen Terrorismus,

es geht um sozialarbeit, dozier. die frauen, du verstehst?

überfällt ohne Kriegserklärung ein Land

wer wird denn so abfällig über einen einzelnen sprechen?!

(weil seiner Ansicht nach

es handelt sich um eine demokratie.
und er ist nur zufällig mit dabei, einräum.

diese dort Lebenden Menschen

also sind es doch menschen? grübel. und ich
dachte, es geht um erweiterte bse-prophylaxe.

keine Daseinsberechtigung haben,

vielleicht war ihre geburtsurkunde abgelaufen.

es also wiederum kein Krieg ist)

du sagst es: es ist ein humanitärer außenpolitischer akt

und sagt, diese „Kriegsgefangenen“

von wem sprichst du?

seien

konjunktiv, hm. du wirst vorsichtig.

keine, sondern Verbrecher…

wenn er das so sieht? er wird sie kennen. jeden einzelnen. langjährig :smile:

und interniert sie auf einem Militärstützpunkt.

er nimmt sie mit in seine heimat, um sie zu integrieren

Außerdem will er ein Militärgericht installieren…

er ist soo männlich, bestimmt nimmt er fahrenheit, schmacht

für Zivilverbrecher!!!

bist du aber kleinlich! I cant´t get him out of my head…

Ich komme mir vor, wie im Irrenhaus.

willkommen im club

grüße

tu, was du nicht lassen kannst.

Raimund

ja

Definitionsproblem
Hi!

das ist ein eigenartiges Ding:
Bush hat das Attentat als kriegshandlung bezeichnet, führt
einen Krieg gegen Terrorismus, überfällt ohne Kriegserklärung
ein Land (weil seiner Ansicht nach diese dort Lebenden
Menschen keine Daseinsberechtigung haben, es also wiederum
kein Krieg ist) und sagt, diese „Kriegsgefangenen“ seien
keine, sondern Verbrecher… und interniert sie auf einem
Militärstützpunkt. Außerdem will er ein Militärgericht
installieren… für Zivilverbrecher!!!

Stellen wir uns vor, Land A wird von partisanenähnlichen Einheiten aus Land B angegriffen. Vor dem Parlament von Land A explodieren Bomben, es kommt zu Schießereien, eine Menge Leute sind tot.
Land A setzt die Polizei darauf an. Die finden nur heraus, daß die Angreifer nicht-reguläre Kampfeinheiten aus Land B sind. Land A fordert von Land B die Auslieferung dieser Leute. Land B lehnt ab, weil eine solche Auslieferung aus ethisch-religiösen Gründen an Land A nicht in Frage kommt. Andererseits könne man die Angreifer nicht bestrafen, weil man gar nicht wisse, wo die sich wirklich aufhalten.

Erstes Problem für Land A: Was mache ich jetzt?

Land A erklärt den Angriff zu einem kriegsähnlichen Akt und stellt Land B ein Ultimatum: Her mit den Angreifern, oder wir holen sie uns selbst. Land B zuckt nur mit den Achseln: Wir können nicht, wir wollen nicht, wir tun nichts. Das Ultimatum läuft ab, Land A holt die Keule raus. Land B hält dagegen. Nach viel Bumm-Bumm und noch mehr Bla-Bla in den Medien kontrolliert Land A das Land B. Ganz nebenbei werden auch ein paar Gefangene gemacht, die zu dem Kreis der Angreifer gehören.

Zweites Problem für Land A: Was für eine Art von Gefangene hat man da?

Sie sind keine Mitglieder einer regulären Armee und unterliegen damit nicht dem weltweit gültigen Abkommen über das Landkriegsrecht. Dennoch sind des Kombattanten. Rein theoretisch könnte Land A die Gefangenen bedenkenlos erschießen. Dennoch will Land A die Gefangenen vor ein Gericht stellen.

Drittes Problem für Land A: Welches Gericht ist für diesen Fall zuständig?

Unterliegt jemand, der sich militärisch betätigt, ohne einer regulären militärischen Einheit anzugehören, und dem ausdrücklich jeglicher Schutz durch das global anerkannte Landkriegsrecht entzogen ist, unterliegt so jemand dem zivilen Strafrecht oder dem Militärstrafrecht? Unterliegt so jemand überhaupt irgendeinem Strafrecht?

Wenn also jemand dem Land A sein angewendetes Verfahren abspricht, weil es Widersprüche aufweist, wie sieht dessen Alternative aus, die rechtlich wasserdicht ist? Wie soll mit Partisanenkämpfern umgegangen werden, wenn es keine Eindeutigkeit im Strafrecht (militärisch, zivil, zwischenstaatlich) gibt?

Ich weiß es nicht.

Grüße
Heinrich

hallo Heinrich

Stellen wir uns vor, Land A wird von partisanenähnlichen
Einheiten aus Land B angegriffen. Vor dem Parlament von Land A
explodieren Bomben, es kommt zu Schießereien, eine Menge Leute
sind tot.

entspricht zwar nicht den Gegebenheiten (Attentat auf WTC), doch als Denkgrundlage geeignet.

Land A setzt die Polizei darauf an. Die finden nur heraus, daß
die Angreifer nicht-reguläre Kampfeinheiten aus Land B sind.

wie gesagt, hat nichts mit Afganistan zu tun

Land A fordert von Land B die Auslieferung dieser Leute. Land
B lehnt ab, weil eine solche Auslieferung aus
ethisch-religiösen Gründen an Land A nicht in Frage kommt.
Andererseits könne man die Angreifer nicht bestrafen, weil man
gar nicht wisse, wo die sich wirklich aufhalten.

Was den Tatsachen entspricht

Erstes Problem für Land A: Was mache ich jetzt?

Land A erklärt den Angriff zu einem kriegsähnlichen Akt und
stellt Land B ein Ultimatum: Her mit den Angreifern, oder wir
holen sie uns selbst. Land B zuckt nur mit den Achseln: Wir
können nicht, wir wollen nicht, wir tun nichts.

Ist auch nicht möglich, da Land A kein Auslieferungsabkommen mir Land B hat. Die Forderung ist also Piraterie. Land A kann höchsten bitten, die vermutlichen Attentäter auszuliefern.
Land B ist unter bestimmten Vorraussetzungen einverstanden: Prozess in einem neutralem Land (also nicht in Land A und nicht in Land B. Auch nicht in einem Vasallen-Land). Land A lehnt ab, da es befürchtet, dass das neutrale Land tatsächlich neutral sein wird.

Das Ultimatum
läuft ab, Land A holt die Keule raus. Land B hält dagegen.

Hat mit Afganistan auch wieder nichts zu tun: Land B hat nicht dagegen gehalten, sondern einen Akt der Piraterie (Überfall) versucht abzuwehren.

Nach viel Bumm-Bumm und noch mehr Bla-Bla in den Medien
kontrolliert Land A das Land B.

Land B ist immer noch nicht ganz erobert. Doch das nur nebenbei.

Ganz nebenbei werden auch ein
paar Gefangene gemacht, die zu dem Kreis der Angreifer
gehören.

Nach der willkürlichen Aussage von Land B. Tatsache und die ist die richtige, haben die Gefangenen nichts mit dem Attentat zu tun. Sie haben sich nur eines Verbrechens schuldig gemacht: der Verteidigung gegen Land A, dem Land, das sie überfallen hat.

Zweites Problem für Land A: Was für eine Art von Gefangene hat
man da?

keine Kriegsgefangenen und keine Verbrecher. Freie, unschuldige Menschen (unschuldig im Sinne der Anklage)

Sie sind keine Mitglieder einer regulären Armee und
unterliegen damit nicht dem weltweit gültigen Abkommen über
das Landkriegsrecht. Dennoch sind des Kombattanten. Rein
theoretisch könnte Land A die Gefangenen bedenkenlos
erschießen.

Damit würde sich Land A noch mehr ins Unrecht setzen, als es sowie so schon ist. Denn Land B hat Land A nie angegriffen. Ergo ist Land A der Verbrecher, der vor ein Gericht gehört.

Dennoch will Land A die Gefangenen vor ein Gericht
stellen.

Doch was macht Land A? Es foltert die „Gefangenen“ des landes B. Folter: die Gefangen müssen in Tierkäfigen hausen, sie müssen vor Ihren Kerkermeistern knien…usw. Und haben keinerlei aussicht auf einen fairen Prozess. Also, warum tötet man sie nicht gleich? Recht wird sowieso nicht gesprochen.
Aber das Rechtsempfinden der Sieger kennen einige Länder aus Erfahrung, auch wenn sie 55 Jahre zurück liegt.

Drittes Problem für Land A: Welches Gericht ist für diesen
Fall zuständig?

Keines aus Land A und keines aus Land B und keines der Vasallen (die genau das tun, was Land A sagt; ob Recht oder nicht)

Unterliegt jemand, der sich militärisch betätigt, ohne einer
regulären militärischen Einheit anzugehören, und dem
ausdrücklich jeglicher Schutz durch das global anerkannte
Landkriegsrecht entzogen ist, unterliegt so jemand dem zivilen
Strafrecht oder dem Militärstrafrecht? Unterliegt so jemand
überhaupt irgendeinem Strafrecht?

Es unterliegt keinem Strafrecht, denn es hat sich nicht schuldig gemacht.

Wenn also jemand dem Land A sein angewendetes Verfahren
abspricht, weil es Widersprüche aufweist, wie sieht dessen
Alternative aus, die rechtlich wasserdicht ist? Wie soll mit
Partisanenkämpfern

die die rechtmäßige Regierung des überfallenen Landes waren und dem land A nie etwas getan haben. die sogar Partner von land A waren. Nur sie haben einen Fehler begangen: sie weigerten sich, Sklaven von Land A zu sein.

umgegangen werden, wenn es keine
Eindeutigkeit im Strafrecht (militärisch, zivil,
zwischenstaatlich) gibt?

Ich weiß es nicht.

Ich schon: Freilassung aller dieser Gefangenen und Anklage gegen Land A vor einem internationalem Gerichtshof (in einem neutralem Land) wegen Verbrechen: Überfall auf einen friedlichen Staat, Mord an tausenden Menschen, Freiheitsberaubung, Förderung der oganisierten kriminalität (in Land B nennt man diese OK: Nordallianz)
Reicht doch an Anklagepunkten, oder?
Grüße
Raimund

wieso haben die von den USA nach Guantanamo verschleppten
Afghanen keinen Kriegsgefangenenstatus und fallen somit nicht
unter den Schutz der Genfer Konventionen ?

Die USA ist der Genfer Konvention nie beigetreten und muß sie daher auch nicht einhalten. Das berechtigt sie allerdings zu garnichts. In der Sendung „extra drei“ wurde es auf den Punkt gebracht: Gameshow-Kandidaten fallen auch nicht unter den Schutz der Genfer Konvention.

Hallo Heinrich,

Land A fordert von Land B die Auslieferung dieser Leute. Land
B lehnt ab, weil eine solche Auslieferung aus
… Gründen an Land A nicht in Frage kommt.

Wer definiert ob diese Gründe stichhaltig sind ? Manche Ländern (Fr) liefern nicht aus, wenn den Leuten Todesstrafe droht.Ein Grund für einen kriegsähnlichen Militäreinsatz incl. Umsturz der Regierung ?

Hier ist nämlich das nächste Problem: um die Höhle zu stürmen, hätte man nicht unbedingt die Städte bombardieren und die Regierung stürzen müssen.

Erstes Problem für Land A: Was mache ich jetzt?

bisher in allen Fällen:abwarten und Tee trinken, aber weil es die USA sind und B nicht gerade D

Zweites Problem für Land A: Was für eine Art von Gefangene hat
man da?

Sie sind keine Mitglieder einer regulären Armee und
unterliegen damit nicht dem weltweit gültigen Abkommen über
das Landkriegsrecht. Dennoch sind des Kombattanten. Rein
theoretisch könnte Land A die Gefangenen bedenkenlos
erschießen. Dennoch will Land A die Gefangenen vor ein Gericht
stellen.

Zur Info: Im Zweifelsfall reicht der Anspruch der Gefangenen, um (vorläufig) als Kriegsgefangene (POW) zu gelten. Ein Gericht des Siegesstaates kann die abschliessende Feststellung über den Status des Gefangenen regeln. (lt. Genfer Konvention)

Tschuess Marco.

Die USA ist der Genfer Konvention nie beigetreten und muß sie
daher auch nicht einhalten.

Laut meinen Informationen haben die USA die 3. Genfer Konvention unterzeichnet.

Ciao
Kaj

Hallo,

Laut meinen Informationen haben die USA die 3. Genfer
Konvention unterzeichnet.

Dieser Hinweis entspricht auch meinen Informationen. Doch ganz abgesehen davon, ob die USA nun beigetreten sind oder nicht, muss doch die Frage erlaubt sein, auch wenn sie hier im Brett offenbar gelöscht werden muss,

mit welchem Recht die USA nach dem Attentat von Krieg reden, ein Land überfallen - (denn wo kein Krieg ist, gibt es keine Kriegsgefangenen und dann ist es ein Überfall auf ein anderes Land) - und dann nach dem noch nicht beendeten Krieg nun davon reden, dass es doch kein Krieg gewesen sei.

mit welchem Recht entführen die USA die Taliban in die Lager nach Kuba. Wenn es keine Kriegsgefangenen sind - und es sind Straftäter, dann können diese nur nach einem Auslieferungsverfahren an die USA ausgeliefert werden und nicht von den USA entführt werden.

mit welchem Recht, wenn es keine Kriegsgefangenen sind, sollen die Taliban vor Militärgerichte gestellt werden, denn vor einem Militärgericht - in den USA haben Angeklagte vor der Militärjustiz keine Rechtsansprüche im Sinne des US-Rechts - und

mit welchem Recht wird den Taliban einerseits mit dem Hinweis aus den Krieg die Verteidigung verwehrt, sie werden ohne Anklage, ohne Klageschrift aus der Heimat entführt und in Kuba inhaftiert, obwohl die Taliban keine Anklage erhalten habe. Diese ist in den USA aber genauso wie bei uns zwingend vorgeschrieben.

was ist mit den USA los, dass sie den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlassen und - dies ist seit Bush nunmehr keine Besonderheit - keinen Verlass mehr bietet, dass Recht, Freiheit und Menschenrechte unter den USA geschützt sind.

Man muss sich letztlich ja fragen, was wirklich los ist und genau betrachtet, wenden sich auch europäische Staaten nicht ab, aber gehen zu Bush und den USA auf Distanz. Wer sich zu den USA bekennt - und ich gehöre zur Gruppe der Befürworter der USA auf der Grundlage der Menschenrechte - muss auch den Mut haben, hier deutliche Worte zu finden.

Der Zusammenbruch des Ostblockes rechtfertigt kein Diktat aus den USA und keine Missachtung der Menschenrechte, weil es einmal ein Präsident so als notwendig betrachtet. Wer in der eigenen Familie genug Probleme hat, sollte diese lösen, statt der Weltgemeinschaft mit der Missachtung der eigenen Regeln Gesetze und Vorschriften aufdrängen zu wollen.

Gruss Günter

Dieser Artikel entspricht den Grundsätzen des GG.

Laut meinen Informationen haben die USA die 3. Genfer
Konvention unterzeichnet.

Und wie siehts mit der vierten aus? (Ist die dritte überhaupt noch in Kraft?)

Wann erlaubt die Grenzverletzung vereinzelter
Weltenbummler ihre kasernierte Lagerhaltung,
und wann wird sie Krieg?

a) Sobald 0815 von irgendwelchen Geheimdiensten labert oder
b) sobald die Wichte kein gültiges Ticket zur Passage des Claims haben?

Ist es ok, Schwarzfahrer visafrei länger als 48 Stunden
festzuhalten? In der Straßenbahn zahle ich dafür 30 Euro.
Wieviel Zeiteinheiten kostet 1 Daseinsbebrechtigung?

Deutsche Sprache schwere Sprache, versteht mich trotzdem einer?

Deutsche Sprache schwere Sprache, versteht mich trotzdem
einer?

Können ja mal eine Umfrage machen. Meine Antwort hierzu: nein.
Ich jedenfalls bemühe mich auch nicht mehr darum.