Hallo,
inzwischen liegt auch das Ergebnis des kriminologischen Gutachtens der Silvesternacht-Vorfälle vor.
Ganz abgesehen davon, dass die Polizei vor Ort – m.E. aufgrund entsprechender Anweisungen der NRW-Landesregierung und des Polizeipräsidenten - unangemessen agierte, vermisse ich im Gutachten allerdings die Schlussfolgerung, dass die Übergriffe überwiegend auch aus fremdenfeindlichen und frauenverachtenden Motiven erfolgt sein könnten,
da diese Taten
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ausschließlich an jungen Mädchen
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lediglich einer ethnischen Gruppe
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zu verschiedenen Tageszeiten, an verschiedenen Orten (auch Bundesländern)
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von verschiedenen Einzeltätern
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einer anderen bestimmten ethnischen Gruppe verübt wurden,
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die ihre Vorgehensweise dazu offenbar nicht vorher untereinander abgesprochen und geplant hat,
wobei
die regelmäßig erfolgte sexuelle Demütigung eher das Hauptmotiv bzw. die wohl nicht regelmäßig erfolgte Beraubung lediglich das Nebenmotiv darstellte.
„Ich fühlte mich in dieser Nacht nicht wie ein Mensch, sondern eher wie ein Gegenstand.“ Oder: „Als Frau kam man sich unter den ganzen ausländischen Mitbürgern vor wie im Zoo.“
„…Sie zeigen die Zügellosigkeit der Täter – und die Passivität der Polizei. Bei insgesamt 1580 Anzeigen ging es in 46,8 Prozent um sexuelle Übergriffe, davon 17,2 Prozent in Verbindung mit Diebstählen…
„….„Am 31. Dezember und 1. Januar sind insgesamt 227 Anzeigen eingegangen. Das sind schon über 20 Prozent der Fälle. Worauf die sich bezogen haben, müssen wir noch auswerten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es nur Diebstähle waren…
„….1000 Anzeigen untersucht und wurde am vergangenen Dienstag von den Abgeordneten lange dazu befragt. Dabei stellte sich auch heraus, dass viele Anzeigen bereits an Neujahr vorlagen……
„….Ziel war es, mich zu beklauen.“… Kriminologe Egg vertritt in seinem Gutachten die Ansicht, „dass es sich bei der Vielzahl der Täter nicht um eine bezüglich des primären Tatmotivs homogene Gruppe gehandelt hat, sondern dass in dieser Nacht unterschiedliche, möglicherweise auch wechselnde Motive – je nach Tatgelegenheit und Situation – bedeutsam waren“.
Die Frage ist, ob ein strafverschärfender Tatbestand „Fremden-/Frauenfeindlichkeit“ bei Gewalt- und Raubdelikten überhaupt -zumindest rein theoretisch- in Erwägung gezogen werden könnte. Vermutlich mangelt es am Tatbestand „politische Motivation“, oder ?
Wie sehr Ihr das ?
Gruß
rakete