Krippengebühren

Hallo zusammen. Jetzt hat es auch uns erwischt: Schulen und Kindergärten schließen aufgrund des Coronavirus für zunächst 5 Wochen. Bin ich eigentlich verpflichtet für meinen 2jährigen Sohn weiterhin die Krippengebühren zu bezahlen oder kann ich die Zahlungen bis auff weiteres einstellen ?
Immerhin kann der Kiga seinen Vertragsteil nicht erfüllen.

Hallo,

interessanterweise tauchte diese Frage just zur selben Zeit im Fernsehen auf, als ich sie hier las. Es käme darauf an was die „Vertragsbedingungen“ sagen? Die Krippe könnte sich mit höherer Gewalt heraus reden. Aber gerade wenn sie eine kommunale Einrichtung ist, wird das wohl schwer durchzusetzen sein. Die Politik berate noch darüber, wie man mit dem Problem umgehen solle.

Grüße
Pierre

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Hi, Danke für die schnelle Antwort. Hab das jetzt such im TV gesehen. Da bin ich mal gespannt was die daraus machen.

Das klingt irgendwie so, als hätten die Krippen und Kindertagesstätten etwas verbrochen.

Krippen haben verschiedene Träger. Privatwirtschaftlich organisierte Träger kontrahieren mit den Eltern immer privatrechtlich. Krippen von öffentlich-rechtlichen Trägern können beides: privatrechtlich, aber auch öffentlich-rechtlich. Ob die Gebühren von Gesetzes wegen entfallen, weiß ich nicht. Die AGB oder sonstigen Regelungen könnten darüber einerseits etwas aussagen und andererseits selbst an (höherrangigen) Gesetzen zu messen sein. Außerdem gibt es im BGB eine Regelung für die Gegenleistungspflicht im Fall der Unmöglichkeit, die eigene Leistung zu erbringen: § 326 BGB.

Was politisch gerade diskutiert wird, ist nicht etwa ein für alle Kitas geltendes Gesetz. Vielmehr erwägen Kommunen als Träger den Erlass von Gebühren. Das könnte zu einem Flickenteppich werden, wenn sich verschiedene Träger unterschiedlich entscheiden. Im Saarland zum Beispiel wird zudem das Land aufgefordert, mit einem Ausgleichsfonds zu helfen (Petition hier).

Nur als Hinweis: Der Träger ist auch verpflichtet, sämtliche Gehälter weiter zu bezahlen. Und das ist ach gut so, denn bei der nicht sehr üppigen Bezahlng von Erzieherin kann es sich keine leisten, einfach mal zwei Monate auf ihr Gehalt zu verzichten.

Es soll, habe ich heute von der Leiterin einer Krippe gehört, eine staatliche Hilfe für Eltern geben. Das ist auch sicher sinnvoll. Anderenfalls müsste es vermutlich eine staatliche Hilfe für Erzieherinnen geben. Kommt unterm Strich aufs gleiche hinaus.

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Ich würde davon ausgehen, dass es weiter zu zahlen ist. Die meisten Kitas haben im Vertrag einen entsprechenden Passus, weil es immer wieder Eltern gibt, die in den Sommerferien die Zahlung einstellen wollen. Kommt da sicher noch auf den Wortlaut an. Schaue dich mal in deinen Vertrag.

Genau wie alle Gastronomen, Geschäfte, Taxiunternehmen usw.
Die können das auch nicht auf die Kunden abwälzen.
Dürfte ein unternehmerisches Risiko sein. Ich muss jetzt auch zusehen wie ich meine Kinder betreut kriege. Ist auch nicht umsonst

Allerdings hast du mit einem Gastronomen auch eine völlig andere Art von Vertrag. Das unternehmerische Risiko, das ein Gastronom hat, beeinhaltet zum Beispiel keine Verpflichtung, dir einen Platz freizuhalten. Bei der Kita ist es dagegen ein Teil der Leistung, dass du dein Kind nach der Sperre sicher dort wieder hinbringen kannst und der Platz nicht an jemand anderen vergeben wird.

Gruß,
Max

aber nicht für die die wegen des Kita-Beitrags jammern sondern für die die wegen der geschlossenen Kita zu Hause bleiben müssen und ihre Arbeit wegen der Kinderbetreuung ruhen lassen. Da soll der ausbleibende Lohn ausgeglichen werden.

Heute gab’s einen offenen Brief unserers Bürgermeisters an die Eltern von Kindergartenkindern. In dem stand u. a.:
„Soweit Betreuungsleistungen im Zeitraum vom 16. März bis zum 17. April 2020 nicht oder nur anteilig in Anspruch genommen werden, erfolgt im Anschluss rückwirkend eine vollständige oder anteilige Erstattung der gezahlten KiTa-Gebühren und des Mittagessenentgelts.“

Ich gehe davon aus, wenn die Schließung darüber hinaus geht, dass der Zeitraum auch angepasst wird. Aber es muss offensichtlich zunächst gezahlt werden.

Aus welchem Bundesland kommst du @Christa??

Ich weiss nicht was das mit Jammern zu tun hat ???
1 Verdiener in Kurzarbeit und jeden Monst 380€ für einen Krippenplatz und 60€ fürs Mittagessen. Das sind 440 € und ich finde dass das ein Haufen Geld ist wenn man keine Leistung dafür erhält

Und das Ganze auf unbestimmte Zeit. Oder glaubt jemand dass ernsthaft dass wir am 20.04.20 ganz normal zur Tagesordnung über gehen und alles beim alten ist ?

Niedersachsen.

?? verrätst du uns, wo man das zahlen muss?
Ist das eine kommunale/kirchliche Krippe?

Nördliches Niedersachsen bei einem privaten Träger. Kostet aber bei hiesigen kirchlichen und öffentlichen Trägern das Selbe