Hallo noch mal,
bitte etwas differenzieren: Erst einmal muss der Dienstherr etwas erfahren, dann muss er den Vorwurf prüfen, dann stellt sich die Frage, von welchen Zeiträumen wir reden, ob also überhaupt strafrechtlich noch etwas machbar ist, … Es ist den Opfern/Zeugen/Hinweisgebern doch selbst unbenommen, jederzeit direkt zur Polizei/StA zu gehen. Es ist doch nicht so, dass da ein Geistlicher zu seinem Dienstherren rennt und erzählt, er habe da gestern …
Der Normalfall ist doch der, dass irgendwann Geschichten rumgehen, Gerüchte entstehen die einen mehr oder weniger hohen Wahrheitsgehalt haben können aber eben nicht haben müssen, und an denen oft genug auch nichts dran ist. Da geht auch niemand zu Polizei/StA, sondern diese Gerüchte bekommt dann irgendwann der Dienstherr zu Ohren, und der hat natürlich auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Leuten. D.h. er kann, darf und wird nicht aufgrund irgendwelcher Dorfgeschichten gleich zum Staatsanwalt rennen (nachdem das ja auch sonst bislang niemand getan hat), sondern selbstverständlich erst einmal versuchen diese Gerüchte auf einen konkreten Verdacht zu erhärten. Was würdest Du sagen, wenn dein Chef dich aufgrund irgendwelcher nebulöser Gerüchte gleich bei der StA anzeigen würde, statt sich vorher erst einmal Gedanken darüber zu machen, was da wirklich dran ist, und was nicht?
Und dann ist es natürlich eine Frage des konkreten Einzelfalls, was man dann an Verdacht erhärten kann, und ob und was man dann ggf. unternimmt. Wiegesagt, einem Opfer/Zeugen/Hinweisgeber ist es vollkommen unbenommen dies dann ggf. anders zu sehen und selbst den Weg zu Polizei/StA einzuschlagen. Es ist nicht die erste und alleinige Pflicht des Dienstherren für die strafrechtliche Verfolgung zu sorgen. Und da mag es durchaus auch Fälle geben, in denen die Opfer selbst dies auch gar nicht wollen. Sie sind selbst bislang nicht in die Öffentlichkeit getreten, haben selbst keine Anzeige erstattet, bestätigen aber gegenüber dem Dienstherren die Tat, bitten aber darum, dass die Sache auch weiterhin nicht in die Öffentlichkeit geraten soll. Sollte sich dann der Dienstherr hierüber einfach hinwegsetzen? Gerade dann, wenn die Verfehlungen ggf. gering waren? Die Bandbreite dessen was da passieren kann ist schließlich riesig. Ein aufdringliches Verhalten ist schon etwas anderes als eine Vergewaltigung unter Einsatz körperlicher Gewalt.
Ein Vorwurf den man machen muss ist der, dass in solchen Situationen dann gerne mit Versetzungen reagiert worden ist, die zwar die Sache zwischen Täter und Opfer insoweit entspannt hat, die aber nicht in jedem Fall geeignet waren sicherzustellen, dass da jemand nicht erneut unter Ausnutzung des ihm durch sein Amt gewährten Vertrauensvorschusses delinquent werden konnte. Ein Versetzen von Gemeinde zu Gemeinde bringt da nicht viel, und es hat durchaus Fälle gegeben, wo Täter dann wiederholt auffällig und wiederholt versetzt worden sind, bevor man sie so aus dem Verkehr gezogen hat, wie dies erforderlich war.
Gruß vom Wiz