Hallo Audi55,
2 Tage sind wirklich ein Witz für eine solche Aufgabe;
das (so-was schon) überschreitet die Grenze des (kurzen, knappen, deutlichen, eindeutigen ZwangsArbeits-Verbots in den - eigentlich nur als un-verbindliche Absichts-Erklärung formulierten, nieder-gelegten, ver-einbarten - MenschenRechten ´nur´, aber durch die verbindliche Einbeziehung der deutschen Verfassung (in Artikel 19 GG) ´wiederum´ - für (´nur´) deutsche Verfassung verbindlich.
Die Verfassungen von anderen demokratischen Staaten kenne ich nun nicht so.
Bei dieser Gelegenheit:
alleine dieses Beispiel verdeutlicht gleich mit, wie un-klar, un-deutlich, nur sehr schwer und sehr anstrengend verstehbar deutsche Demokratie bzw. das deutsche GrundGesetz (die GrundWerte deutscher Demokratie) - und-so-mit grundsätzlich mehr als nur Haupt-BestandTeil der deutschen Verfassung (und deutscher Demokratie so-mit mit) ist, nämlich: Wesens-BestandTeil.
(AufGrund der Zeit-Vorgabe kann ich die Formulierung hier nicht schnellst-, best-möglich und einfachst-möglich verstehbar noch aus-arbeiten, leider.)
Das in englisch auch noch umsetzen zu sollen:
eine interessante Aufgabe.
Aber unter Berücksichtigung dessen, Demokratie an sich erst mal verstehen zu wollen, können, oder auch mal müssen - und bei einem Versuch, dies Jemandem anders vermitteln zu wollen, zu sollen, stößt man schon sehr schnell an Grenzen, entweder an Eigene oder die des Anderen, oder auch Beides.
In englisch, ohne mindestens 5 bis 10 Jahre in nur englisch-sprachigem UmFeld englisch erlernen zu können, . . . Äh . . .
Das AllerWichtigste - und gleich mit Einstieg in´s Thema - scheint mir, die ZWEI Besonderheiten (zwei ´Bedeutungen´) von Demokratie zu sein:
1.) das (so-genannte) Mehrheits-WahlRecht; ´alle Macht geht vom Volke aus´,
und
2.) die GrundWerte von Demokratie; hier die (GrundRechte, GrundGesetze) deutscher Verfassung, unter/mit (verbindlicher) EinBeziehung der MenschenRechte, in Artikel 19 GG, so-weit ich erinnere.
Diese zwei (gleichzeitigen) Dinge (Bedeutungen) sind selbst bei (einmal) VerstandenHaben - selbst für mich, im Zusammenhang mit dem Thema - immer wieder neu zu ver-gegenwärtigen und zu erinnern.
Eine ganz besondere Schwierigkeit - und hat mich die meiste Zeit gebraucht, ca. 5 Jahre, ohne zu wissen, ob ich das jemals überhaupt schaffe - ist das Üben, die Arbeit der UmSetzung der GrundRechte (GrundGesetze, GrundWerte) in den AllTag bzw. und um-gekehrt.
Denn auch hier mache ich die Erfahrung:
trotz Übung und Erfahrung bleibt bzw. wird diese Arbeit nicht wirklich viel einfacher, etwas schon; da dies - im Zusammenhang meist mit beschwerlichen Themen schon - keine einfache Arbeit ist, kann viel Lust auf diese (eine solche) Arbeit auch nicht (un-bedingt) entwickelt werden.
Und: auch völlig normal, und gesund, meiner Meinung nach.
Daß das deutsche GrundGesetz, das GrundRecht, nun Wesens-BestandTeil deutscher Verfassung darstellt, dauerte nochmals 2 Jahre, zu erarbeiten, zu verstehen, zu ´begreifen´.
Nochmals 2 Jahre:
daß mit dem Recht (GrundRecht, GrundGesetz) auf körperliche Un-Versehrtheit NUR (letzten Endes) die Gesamt-Gesundheit gemeint sein kann.
Weil jede Beleidigung, jede Erniedrigung, jede Diskriminierung, jede Verletzung - zwar (an-geblich ´nur´ subjektiv ist, nur gefühls-mäßig ist - aber jeder - auch ´nur´ gefühls-mäßige - Schmerz immer im Körper statt-findet und sofort Auswirkung auf die Gesamt-Befindlichkeit hat und nicht nur auf einen - pseudo-´psychischen´ - ´nur´ Teil eines Menschen.
Dieses versteckte und verheimlichte Recht auf Gesamt-Gesundheit war mir - glaube ich - der größte ´Schlag in´s Gesicht´, also der größte Schock bei dieser ErKenntnis-Erarbeitung.
Bei einer solchen Anfrage, wie von Ihnen hier jetzt, kann ich so darüber berichten, mehr leider (´noch´) nicht, aber immer-hin.
Danke für die Frage(n) und diese Gelegenheit.
Gutes Gelingen noch-mal.
Gruß, visionhelp.