Krone nach einem Jahr weg und nun?

Hallo habe vor 1 Jahr neue Kronen für 2 Zähne bekommen nun ist mir am Samstag beim Essen 1 Krone rausgefallen und zwar ohne das ich etwas gemerkt habe. Also, bin ich heute direkt zum Zahnarzt und wollte nachgucken lassen. Krone weg und nun soll ich eine Neue bezahlen, obwohl nicht mal 1 Jahr vergangen ist. Habe ich irgendwelche Rechte auf Garantie habe mal von 2 Jahren auch beim Zahnarzt gehört, Stimmt das?

LG Lacri

Hallo.
Der Arzt muss 2Jahre Garantie auf den Zahnersatz geben.
Wenn herausnehmbarer Zahnersatz durch verschulden des Partinten
Ist,muss er alles selbst bezahlen. Doch bei festsitzendem ersatz
weiss ich nicht wie die rechtslage ist, doch das der Zement oder der klebernicht gehalten hat ist meiner Meinung nach verschulden des Behandlers.
Ich würde bei ihrer Krankenkasse nachfragen die wissen es auf jeden Fall.
Mfg.
Halit.

Hi,

Du hast als gesetzlich versicherter Pat. 2 Jahre Gewährleistung, wenn an der Krone etwas abbricht o.ä… was den eigentlichen Halt auf dem Zahn angeht, bin ich nicht sicher, frag am besten mal Deine Krankenkasse.

Im Privatbereich ist es etwas anders, das würde hier zu weit führen.

Alles Gute,

MM

Rede mal mit Deinem ZA.

ja. Unbedingt. die gesetzlich he Gewähfleistung beträgt 2 Jahre.

Auch Verlust bei fehlender Friktion ist ein Mangel. Es sei denn der Zahnarzt hat ihnen gesagt es wäre medizinische indiziert die Krone temporär einzusetzen. Dann muss man damit rechnen.

Gruß
Dr. Loewe

Also ich habe bei der Krankenkasse angerufen und die haben Gesagt das es egal ist wie die rausgegangen ist da die Krone Weg ist bin ich automatisch der Angeschmierte und bei ersatz bezahle ich wieder meinen Pflichanteil. Wenn ich auf Kerne oder Co rumgeknabbert hätte OK aber, wenn der Arzt sagt die ist ohne bruch oder sowas abgefallen und die 2 Krone genau da drunter hält muss ich wieder 500€ zahlen finde ich Frech. Für ein und die Selbe Krone in 12 Monaten 1000€ zahlen kann ich auch einfach nicht. Aber schon mal vielen dank für eure Hilfe ich werde mich dann nun mal überraschen lassen was da auf mich zu kommt!

hallo,

sie haben auf zahnersatz eine gesetzliche garantie von 2 jahren. bei einem kronenverlust in dieser art sollte auch die versicherung eine einstanspflicht haben.

mfg dr.seidel, frank

Ja, Stimmt genau.
Viel Glück

Ja normale Garantie 2 Jahre
mal bei der Krankenkasse anrufen und Fragen, evtl gutachter
mfg
Müller

Hallo,
kann leider keine fachliche Auskunft geben.
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Viel Glueck, Karl Buck

So nach unendlich langen Telefonaten mit meiner Krankenkasse könnte ich einen Gutachter beauftragen ABER selbst wenn da ein Fehler vorliegt kann die Krankenkasse Nur ihren Anteil zurück fordern meinen Anteil müsste ich Zivilrechtlich erstreiten. Die chancen das er was findet sagt sie liegen bei 1 bis 2 Prozent den die Krone ist weg und das ist mein Problem sagten Sie. Was soll ich den nun machen?

Garantie 2 Jahre, wenn Krone nicht in Ordnung. Wenn Zahn unter Krone nicht in Ordnung und daher Krone weg, dann kein Garantiefall.