Krone verschluckt -wer zahlt

Hallo,

während eines Käsefondues habe ich meine Krone verschluckt. Das Implantat habe ich vor 16 Monaten bekommen.

Nachdem es auch auf natürlichem Weg wieder aufgetaucht ist - hat mir der behandelnde Arzt eine neue Krone angefertigt und eingesetzt.

Laut angefertigten Heil-und Kostenplan sollten 530 € an Kosten anfallen.Tatsächlich sind es dann 810 € geworden.

Mit der Begründung, dass bei Verlust der Krone der Zahnarzt nicht haftet hat er die Übernahme der Kosten abgelehnt.

Nachdem ich (gesetzlich versichert)die Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht habe hat die Versicherung die Übernahme der Kosten mit Verweis auf die Gewährleistung des Zahnarztes abgelehnt.

Bleib ich jetzt auf 100% der Kosten sitzen???Wo steht etwas zur Gewährleistung des Behandlers?

Vielen Dank

Hallo Klaus,

rein rechtlich gesehen kann ich dir leider nicht weiterhelfen, das ist bestimmt irgendsoeine Grauzone wo natürlich jeder versucht, die Kosten dem Anderen zuzuschieben…sorry

ich frage mich aber, warum der Zahnarzt denn überhaupt eine neue Krone gemacht hat, wenn die andere ja auf natürlichem Wege wieder aufgetaucht ist…im Laufe meiner Zahnarzthelferinnen-Zeit haben wir so eine Situation auch ein paarmal gehabt, in den meisten Fällen war die Krone okay, wurde ordentlich gereinigt und sterilisiert…und wieder eingesetzt…einmal war sie leider kaputt, weil der Patient draufgebissen hatte und damit der empfindliche Rand total verbogen war, die mussten wir glaube ich neu machen und einmal hat sich eine Dame geweigert, überhaupt „danach zu suchen“…naja, in dem Fall musste sie natürlich selber zahlen…
wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich da auf jeden Fall mal nachfragen, ich vermute aber eher, dass der Zahnarzt aus dem Schneider ist, da es leider passieren kann, dass eine Krone wieder rausfällt…leider…

tut mir leid, wenn ich nicht wirklich weiterhelfen konnte…liebe Grüße und trotzdem einen Guten Rutsch
Caro

Hallo Caro,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Bei mir hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen.Leider ist die Krone nicht wieder auf dem natürichen Weg aufgetaucht.

Dir auch einen guten Rutsch
Klaus

Zur schlichtungsstelle in ihrem Bundesland zuständigen
Zahnärztekammer gehen und sich beraten lassen. dürfte auch telefonisch möglich sein.
trotzem guten rutsch ins Neue Jahr
mfg
Müller

hallo,

da kein verschulden ihres behandelnden zahnarztes vorliegt, müssen sie die kosten wohl selbst tragen. anders wäre es im fall eines unfalles, wenn sie hierbei die implantatkrone verloren hätten. hier müsste dann die unfallversicherung die kosten übernehmen.

http://www.zahn-implantate-berlin.de

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.Ich war davon ausgegangen dass eine Krone eine längere Haltbarkeitsdauer als 1,5 Jahre hat.800 € alle 2 Jahre zuzahlen ist keine rosige Aussicht.
Ist es üblig, dass zwischen Heil-und Kostenplan und tatsächlichen Rechnung 250 € liegen und dass man für diese Heil-und Kostenplan auch noch Geld in Rechnung gestellt bekommt.DANKE

Der Zahnarzt ist im Recht durch Selbstverschulden gilt die Garantie nicht mehr!

Hallo Isabell,
vielen Dank für deine Antwort.Kannst du mir auch sagen warum es sich um Selbstverschulden handelt???
Danke

Weil Sie es runtergeschluckt haben :smile: klingt doof aber ist leider so. Ein ZA haftet lediglich für Schäden an seiner Arbeit das heißt abgeplatzte Keramik, Ästetik etc. Allerdings ist es auch schon einiger unserer Patienten passiert das Kronen rausgefallen sind und die meisten schlucken Sie nicht runter sondern konnten diese retten ansonsten ging es mit einem Sieb aufs Klo und die Krone wird sterilisiert und wiederbefestigt!

Wie begegne ich dann der Ablehnung durch die Zahnzusatzversicherung,die meint es handelt es sich um ein Gewährleistungsfall da die Krone nicht mal 2Jahre gehalten hat.

Warum hat der Zahnarzt denn nicht die alte Krone wiederverwendet?