Krypto : Wird der Verlustvortrag mit dem Freibetrag verrechnet?

Hallo Leute !

Ich hab in den Jahren 2022 + 2023 insgesamt etwas über 8000€ an Krypto Verlusten realisiert.

Ich habe noch nicht realisierte Kryptos die derzeit im plus sind , da ich von der Steuerfreiheit bis 999€ im Jahr profitieren möchte.
Kann es aber passieren , dass das Finanzamt mein Gewinn unterhalb der Grenze derzeit 970 € von den Verlustvortrag abzieht , also dass ich dann nur noch Verluste von 7030 € habe , oder bleibt dieser Vortrag für die nächsten Jahre unberührt ?

Liebe Grüße und danke schon mal :slight_smile:

Servus,

es kann nicht nur passieren - das ist das ganz normale Vorgehen:

Die Verrechnung von Verlustvorträgen mit laufenden positiven Einkünften findet beim zweiten Schritt der Veranlagung - nach der Ermittlung der Einkünfte - statt. Der Schritt vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum zu versteuernden Einkommen kommt erst danach, und noch einen Schritt später werden dann Freibeträge, Freigrenzen usw. in Ansatz gebracht.

Schöne Grüße

MM

Hallo , danke für deine Antwort, also wäre es dann in etwa so eine Rechnung die auf mich zukommt.

Gewinn= 970€ der wird nicht versteuert, wird aber mit den Verlusten verrechnet, bedeutet also dann wären noch für die kommenden Jahre 7030 übrig die ich mit weiteren Gewinnen verrechnen kann .
Und erst wenn ich bei Verlust / Gewinn Vortrag auf null stehe könnte ich von den maximalen 999€ steuerfreien gewinnen profitieren .

Fals ich es nicht richtig verstanden habe , könntest du es mir bitte einfacher und mit meinen genannten zahlen " Übersetzen / erklären"

Ein Detail passt nicht: Der Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Nr. 9 EStG beträgt 1.000 €, nicht 999 €.

Schöne Grüße

MM

Ich hab 999 € geschrieben , da der Freibetrag ja unter 1000€ ist also maximal 999,99 €
Ab 1000 wird der Betrag komplett besteuert

Zweimal nein. Es sind 1000 Euro glatt und es handelt sich nicht um eine Freigrenze, sondern um einen Freibetrag, d.h. den Freibetrag von 1000 Euro hat man auch noch, wenn man 1001 Euro Zinsen einnimmt. Versteuert wird dann ein Euro.

Und ich habe die Quelle angegeben - nicht gemerkt?

Warum gehst Du zum Schmittchen, wenn Du so leicht zum Schmitt gehen könntest?

Bei dieser Gelegenheit hab ich übrigens eine Ungenauigkeit in meiner ersten Antwort festgestellt - zu meiner Ehrenrettung sei angemerkt, dass ich den Irrtum (wie Du sehen kannst) mit einem Finanzexperten aus diesem Forum teile (der freilich mehr mit der Sphäre des KStG als der des EStG umgeht, und im KStG gibt es keine Werbungskosten): Es handelt sich nicht um einen Freibetrag, sondern um einen Pauschbetrag für Werbungskosten, wie Du in § 20 Nr. 9 EStG ganz leicht hättest sehen können (und ich jetzt gesehen habe). D.h dieser wird bei der Ermittlung der Einkünfte angesetzt, so dass Dein Verlustvortrag jährlich nur um den Betrag (Einnahmen minus 1.000 €) verringert wird.

Schöne Grüße

MM

OK, danke für deine Bemühungen, aber ich merke des ist etwas kompliziert für mich .
Ich werde es ja nächstes Jahr sehen wenn die Steuerbescheinigung vorliegt . Ist alles ziemlich neu für mich .

Liebe Grüße, und alles gute :slight_smile:

Grrr. Ja, natürlich. Die Änderung ist aber keine 16 Jahre her. So schnell kann sich das ja keiner merken. - zumal es bis 2009 ja beides parallel gab: einen kleinen Pauschbetrag und einen sehr viel größeren Freibetrag.