KSK Hinzuverdienstgrenze zählen Mieteinnahmen dazu?

Hallo an alle.

Ich miete einen Geschäftraum, von dem ich bisher 2 Räume vermiete. Einen als privatgenutzten Proberaum, einen für eine Musikschule.

Ich hätte nun die Möglichkeit in den Eigentum von mehreren Räumen zu kommen und davon mehrere Räume als Proberäume zu vermieten.

Werden diese ganzen Vermietungsgeschichten dann in anbetracht der Hinzuverdienstgrenze angerechnet? Ich habe ja auch so gut wie keine dadurch entstehende Arbeitszeit.

Danke euch

Servus,

es wird in diesem Zusammenhang lediglich Arbeitseinkommen berücksichtigt, d.h. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder nichtselbständiger Arbeit, keine der anderen Einkunftsarten. Vgl. § 15 SGB IV.

Schöne Grüße

MM