Liebe ExpertInnen,
die Frage steht zwar oben, aber ich schmücke weiter aus:
Mal angenommen, ein Kontoinhaber gilt offiziell als vermißt, hat alleinige Kontovollmacht, genügend Guthaben auf seinem Girokonto und hat Dauerauftrag/-aufträge für Unterhaltszahlungen eingerichtet.
Lebt in einer Kleinstadt, stadtbekannte Persönlichkeit, sodaß davon auszugehen ist, daß „die Bank“ (vom Direktor bis zum Lehrling) zeitnah vom Vermißtsein erfährt.
Führt die Bank die üblichen Daueraufträge noch aus?
Oder wird das Konto sofort „eingefroren“?
Oder entscheidet das der Bankdirektor von Fall zu Fall?
Ich lese grad in einem True-Crime-Forum, da kam die Frage auf. Der Vermißte wurde 6 Monate später im Wald verscharrt gefunden (Arzt in Rhld-Pfalz, war in der letzten Aktenzeichen-Sendung Mitte Juni).
Aus eigenem Umfeld (liegt 50 Jahre zurück) weiß ich, daß eine Sparkasse das Konto sofort „dicht“ gemacht hat. Ehefrau (ohne Kontovollmacht!) + 2 kleine Kinder wären buchstäblich verhungert, wenn ihr nicht Verwandte und Freunde Geld zum Einkaufen gegeben hätten.
Danke für sachdienliche Hinweise + Gruß