Kto.inhaber vermißt - was macht die Bank mit Daueraufträgen

Liebe ExpertInnen,

die Frage steht zwar oben, aber ich schmücke weiter aus:

Mal angenommen, ein Kontoinhaber gilt offiziell als vermißt, hat alleinige Kontovollmacht, genügend Guthaben auf seinem Girokonto und hat Dauerauftrag/-aufträge für Unterhaltszahlungen eingerichtet.
Lebt in einer Kleinstadt, stadtbekannte Persönlichkeit, sodaß davon auszugehen ist, daß „die Bank“ (vom Direktor bis zum Lehrling) zeitnah vom Vermißtsein erfährt.

Führt die Bank die üblichen Daueraufträge noch aus?
Oder wird das Konto sofort „eingefroren“?
Oder entscheidet das der Bankdirektor von Fall zu Fall?

Ich lese grad in einem True-Crime-Forum, da kam die Frage auf. Der Vermißte wurde 6 Monate später im Wald verscharrt gefunden (Arzt in Rhld-Pfalz, war in der letzten Aktenzeichen-Sendung Mitte Juni).

Aus eigenem Umfeld (liegt 50 Jahre zurück) weiß ich, daß eine Sparkasse das Konto sofort „dicht“ gemacht hat. Ehefrau (ohne Kontovollmacht!) + 2 kleine Kinder wären buchstäblich verhungert, wenn ihr nicht Verwandte und Freunde Geld zum Einkaufen gegeben hätten.

Danke für sachdienliche Hinweise + Gruß

Hallo,

was mich ein bisschen ratlos zurücklässt, denn den Status „offiziell vermisst“ gibt es in Deutschland nicht. Was es gibt, ist, dass eine verschollene Person gem. § 2 Verschollenheitsgesetz für tot erklärt wird. Dafür gibt es aber Voraussetzungen und Fristen, die im Gesetz nachzulesen sind.

Wenn das Aufgebotsverfahren mit der „Todeserklärung“ abgeschlossen ist, passiert das, was in einem normalen Todesfall auch geschieht: das Konto wird auf Nachlass umgestellt, besteht aber erst einmal unverändert fort. Ein Kreditinstitut wird auch nicht eigenmächtig Daueraufträge einstellen, weil ja nicht alle Dauerschuldverhältnisse automatisch mit dem Tod enden, sondern diese in den meisten Fällen (eigentlich alle; zumindest fallen mir gerade keine Ausnahmen ein) aktiv (von den Erben) gekündigt werden müssen. Verfügungen sind ebenfalls weiterhin möglich, aber natürlich nur durch Personen, die dazu in der Lage und berechtigt sind (also Bevollmächtigte).

Da wird gar nichts dichtgemacht. Wie zu Lebzeiten des Kontoinhabers darf über Guthaben bzw. Kreditlinien nur der verfügen, der dazu berechtigt ist. Der bloße Status als Ehefrau oder Kind berechtigt diese Personen ja auch nicht zum Zugriff auf das Konto des Ehemanns bzw. Vaters, wenn dieser noch lebt, sondern dazu ist eine Vollmacht erforderlich.

Gruß
C.

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Moin,

keine Ahnung, wie Du das, was ich beschrieben habe, nennst.
Jedenfalls gibt es Personen, die von jetzt auf gleich verschwunden sind und keiner weiß, warum und wieso.
Sie werden bei der Polizei als vermißt gemeldet und ich nenne das „offiziell vermißt“.

Egal, wie das heißt: Deine Antwort ist schon einen Schritt weiter als meine Frage beinhaltet.

Der Fall zu meiner Frage klickmich
Am 30.12. zuletzt gesehen, am 03.01. vermißt gemeldet, am 13.06. Leiche gefunden.

Ich meine genau diesen Zeitraum der völligen Ungewißheit.
(Nur der/die Täter wußten, was Sache war.)
Und ich fragte nur nach dem Handling bei Daueraufträgen.

Gruß

Du musst berücksichtigen, dass es diverse Rechtsgebiete gibt, die nicht immer ganz einheitlich gehandhabt werden. D.h. natürlich kannst Du jemand bei der Polizei als vermisst melden, was dann dort auch für gewisse Maßnahmen sorgt. „Vermisst“ ist aber weder ein Status im Personenstandsrecht noch im Zivilrecht und damit hat die Tatsache, dass jemand als vermisst gemeldet ist, zunächst einmal keine unmittelbaren Auswirkungen auf Verträge, wie z.B. den Vertrag mit einer Bank zur Führung eines Kontos oder einen Arbeits- oder Mietvertrag. D.h. die Bank lässt das Konto einfach „weiter laufen“ und erfüllt alle vom Kontoinhaber eingegangenen Zahlungsverpflichtungen solange hierfür Geld da ist/regelmäßig eingeht. Das ist auch insoweit richtig, weil es ja sein kann, dass jemand nach recht kurzer Zeit wieder gefunden wird und dann sein Leben einfach normal weiter führen möchte. Stell Dir vor, dann wäre die Wohnung bereits aufgrund von Mietrückständen gekündigt, … Solche Dinge kann man natürlich nicht ganz vermeiden, aber man muss sie auch nicht absichtlich herbei führen.

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Moin

für die Bank ist nichts ungewiss

  • sie hat den Auftrag terminlich nicht limitierte Daueraufträge und Lastschriften so lange auszuführen bis sie von jemandem gekündigt werden, der dazu bevollmächtigt ist.

Von alleine darf sie das nicht, selbst wenn der Bankdirektor der Mörder gewesen wäre, also sehr sicher wüsste, dass der Kunde am Vertragsverhältnis nichts mehr ändern kann.

  • sie gewährt auch zu Lebzeiten nur den Menschen Zugriff auf Konten, die nachweislich eine Vollmacht haben.

Deswegen sollte man für genau den Fall des plötzlichen Ablebens, oder dass man sich selber nicht mehr äussern kann ( z.B. Unfall/Koma)) jemanden bevollmächtigen, der dann Zugriff hat … z.B. seinen Partner, damit der nicht plötzlich unversorgt da steht.

Gruß h.

Das Verfahren, das im Verschollenheitsgesetz vorgesehen ist, verlangt ja ausdrücklich Zweifel am Fortleben, die in den Umständen (des Verschwindens) begründet sein müssen. Wenn eine Person einfach so verschwindet, geht das erst einmal niemanden so richtig was an und es wird auch im Zweifel kein Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz eingeleitet. Schließlich hat jeder Erwachsene das Recht, sich dort aufzuhalten, wo er möchte und Ortsveränderungen oder Kontaktabbrüche nach Belieben und auch ohne Ankündigung/Benachrichtigung vorzunehmen.

Es kommt halt auf die Umstände an, unter denen jemand verschwindet. Nur, weil jemand als vermisst gemeldet wird, ist er nicht verschollen oder gar von Rechtswegen tot. Interessant ist in dem Kontext vielleicht der Fall Haub:
Karl-Erivan Haub – Wikipedia

Noch der Vollständigkeit halber und davon abgesehen, dass die Bank da gar nichts von sich aus (also ohne Gerichtsbeschluss) entscheidet: Bankdirektor ist ein Titel, der typischerweise langjährigen Mitarbeitern im Vertrieb von großen Kreditinstituten verliehen wird. Eine Führungsfunktion haben die nicht zwangsläufig bzw. eher selten inne.

Wenn man ein bisschen böse sein will, könnte man sagen, dass diese Leute eigentlich nichts entscheiden können und wollen, aber nach außen verkaufen, dass sie alle Entscheidungen quasi alleine treffen.

Im Allgemeinen sieht die Struktur so aus:
Handlungsbevollmächtigter
Prokurist
stellvertretender Filial-/Abteilungsdirektor
Filial-/Abteilungsdirektor
stellvertretender Bankdirektor
Bankdirektor
Direktor
Generalbevollmächtigter

Englisch siehts dann (in Deutschland) meist so aus:
associate director
director
executive director
managing director